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ALG I Wann, wieviel, wie lange?

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  #1  
Alt 02.11.2008, 20:51
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Standard ALG aussetzen?, burnout, orientierung,

hallo zusammen,

ich versuche mich kurz zu fassen um einen überblick zu geben.

- ich arbeitete die letzen 7 jahre bei einem arbeitgeber der mich die letzen 2 jahre systematisch fertig gemacht hat. ich war eine selbstbewusste arbeitnehmerin, hochmotiviert und habe weit über das übliche pensum hinaus leistung gezeigt.

- die letzen 2 jahre waren geprägt durch mobbing und ausgrenzung, ich selbst habe dies erst zu spät germerkt, bzw. ich wollte es vermutlich nicht wahrhaben. es folgte kurz vor dem nullpunkt: nervenzusammenbruch, burnout im juli08. dann war ich krank bis okt. und in ärzlicher, psychologischer behandlung. paralel habe ich mich anwaltlich vertreten lassen und habe zum 1.okt. einen aufhebungsvertrag geschlossen. ich bin noch bis ende des jahres im arbeitsverhältnis aber freigestellt.

- pflichtgemäss habe ich mich gleich bei der arbeitsagentur gemeldet und bin auch nicht mehr krank geschrieben, weil ich meine irgendwie muss es ja auch voran gehen.
mein online profil bei de arbeitsagentur habe ich ausgefüllt und einen termin bei der arbeitsberaterin wahrgenommen und die hat mir gleich erzählt, dass ich meine anforderungen zu eng gesetzt habe und das dies so nicht machbar ist. ich sagte ihr, dass ich noch nicht fit bin, aber sie meinte, dass wird schon wieder und zum nächsten termin muss eine zielvereinbarung geschrieben und unterschrieben werden. (wie schaut das eigentlich aus?)


- ich sehe mich derzeit psychisch nicht in der lage eine arbeitsstelle auszufüllen. sprich ich habe zum einen angst wieder wo reinzutappen und eine regelrechte panik davor mich vorstellen zu müssen. ich bin einfach nicht mehr stressrestistent, auc hin anderen bereichen des privatlebens.
das ist natürlich kein dauerzustand, aber ich kann mich derzeit nicht unter druck setzen. ich habe 29 jahre ohne nennenswerte erkrankungen und unterbrechungen gearbeitet und das zumeist auf der überholspur. ich sah meinen beruf immer als berufung und habe alles gegeben und das meist mit freude.

so und nun die fragen zu denen ich dringen rat brauche:

?wie schaut es aus, wenn ich mich zum beispiel nicht arbeitslos melde um eine auszeit zu nehmen , damit ich den druck der jobsuche eine zeitlang ausblende? geht das überhaupt? und wenn ja, wie lange bleibt der anspruch auf das ALG bestehen? nach was wird dann z.b. nach 1-2 jahren auszeit das ALG berechnet? kann ich mich zwischenzeitlich bei meinem mann mitversichern?

oder soll ich mich krank schreiben lassen? es ist jedoch schwierig finde ich, wenn man eine krankheit ohne punkte im gesicht hat, denn wenn man sich zusammenreist und vor der arbeitsberaterin sitzt macht das natürlich nicht den eindruck, als wäre ich krank und auch mein umfeld das mich nicht dauernd sieht merkt davon nichts.

viele fragen und dann gleich noch eine zu einem formblatt von der arbeitsagentur. bezüglich arbeitslosigkeit durch aufhebunsvertrag. dort muss ich die fragen beantworten, was ich unternommen habe das zu verhindern. der aufhebungsvertrag wurde einvernehmlich geschlossen, wegen verlust des arbeitsplatzes. eine mini abfindung habe ich auch bekommen. wobei das alles das ganze nicht aufwiegt, wenn man nach all den demütigungen am arbeitsplatz fix und alle ist.

ich hoffe es hat jemand fundierte fachkenntnis und tipps wie ich das weiter angehe. alternativ kann ich natürlich bewerbungen schreiben, vorstellungstermine wahrnehmen... aber das gleicht einer selbstgeiselung. ich kann das jetzt einfach nicht durchziehen... oder doch?

ich bedanke mich schonmal im voraus für die fachkundige unterstützung.
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  #2  
Alt 02.11.2008, 23:51
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Hallo

ich kann aus Erfahrung berichten, dass ein Burnout-Syndrom sich nicht unter Druck setzen läßt und wenn du wieder in Ordnung kommst (und das wirst du) hat sich die Welt leider auch ohne dich weitergedreht.

Eine Sache verstehe ich nicht, womit hat der Anwalt eigentlich die ganze Zeit sein Geld verdient?
Wenn du krank warst hättest du nie und nimmer einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen, sondern weiter krankgeschrieben bleiben sollen.
Kannst du irgendwie beweisen, dass du gemobbt worden bist? Und dadurch krankgeworden?
Was das Arbeitsamt angeht, wenn du weiter krank bist (und dein Arzt kann das beweisen) dann bist du eben krank und deine Krankenversicherung muss einspringen.
Das mit der Auszeit ist eine gute Idee um sich weiter zu orientieren und um nachzudenken, was du in Zukunft machen willst.

LG,

Monika
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  #3  
Alt 03.11.2008, 09:56
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Hallo zaubine,

hier jetzt nur ganz kurz, da ich leider auf dem Sprung bin (andere werden aber sicher noch gute Tipps geben).

Zitat:
Zitat von zaubine Beitrag anzeigen
ich sagte ihr, dass ich noch nicht fit bin, aber sie meinte, dass wird schon wieder und zum nächsten termin muss eine zielvereinbarung geschrieben und unterschrieben werden. (wie schaut das eigentlich aus?)
In einer Ziel- / Eingliederungsvereinbarung (SGB III) werden die Schritte schriftlich fixiert, die unternommen werden müssen, um wieder eine sozialversicherungspflichtige Stelle aufzunehmen. Je nach vorheriger Analyse / Profiling sind da u.U. auch Zwischenziele / -schritte erforderlich (z.B. wenn jemand eine bestimmte Qualifikation benötigt, dann die Teilnahme an einer passenden Maßnahme).

Zitat:
- ich sehe mich derzeit psychisch nicht in der lage eine arbeitsstelle auszufüllen. sprich ich habe zum einen angst wieder wo reinzutappen und eine regelrechte panik davor mich vorstellen zu müssen. ich bin einfach nicht mehr stressrestistent, auc hin anderen bereichen des privatlebens.
Falls Du akut nicht arbeitsfähig bist, dann solltest Du Dich krankschreiben lassen (hier gibt es allerdings ein paar Punkte zu beachten, z.B. bgzl. Eintritt Arbeitslosigkeit! - s.u.). Falls Du zwar grundsätzlich arbeitsfähig bist, aber mit Einschränkungen, dann sollte Deine Vermittlerin unbedingt einen Fachdienst hinzuziehen (z.B. Psychologischer Dienst, Ärtzlicher Dienst), damit sie weiß wie Rahmenbedingungen der Arbeitsstelle gestaltet sein müssen, damit Deine Arbeit Dich nicht weiter krank macht.

Zitat:
?wie schaut es aus, wenn ich mich zum beispiel nicht arbeitslos melde um eine auszeit zu nehmen , damit ich den druck der jobsuche eine zeitlang ausblende? geht das überhaupt? und wenn ja, wie lange bleibt der anspruch auf das ALG bestehen? nach was wird dann z.b. nach 1-2 jahren auszeit das ALG berechnet? kann ich mich zwischenzeitlich bei meinem mann mitversichern?
Grundsätzlich muss man sich nicht arbeitslos melden, allerdings hat man ja u.U. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Damit Dein Anspruch für die nächsten vier Jahre auch erhalten bleibt, müsstest Du mindestens einen Tag auch arbeitslos sein und den Antrag auf Arbeitslosengeld auch gestellt haben.

Anm. zu oben Krankschreibung: arbeitslos kann man nur werden, wenn man zu diesem Zeitpunkt nicht krank geschrieben ist. Solltest Du für diesen Tag eine AUB haben, dann tritt die Arbeitslosigkeit nicht (!) ein (Meldung hin oder her).

Solltest Du Dich dann am nächsten Tag wieder aus der Arbeitslosigkeit abmelden, dann müsstest Du Dich auch über Deinen Mann krankenversichern können (da würde ich aber noch einmal bei der KK nachfragen).

Zitat:
oder soll ich mich krank schreiben lassen? es ist jedoch schwierig finde ich, wenn man eine krankheit ohne punkte im gesicht hat, denn wenn man sich zusammenreist und vor der arbeitsberaterin sitzt macht das natürlich nicht den eindruck, als wäre ich krank und auch mein umfeld das mich nicht dauernd sieht merkt davon nichts.
s.o. .. ich würde da ganz grundsätzlich erst einmal mit meinem Arzt Rücksprache halten. Wenn Du tatsächlich nicht in der Lage bist, dann wäre z.B. eine Möglichkeit die Arbeitslosigkeit eintreten zu lassen, den Tag danach sich vom Arzt krank schreiben lassen (dann gilt rechtlich das gleiche wie bei Krankheit bei einem AG). Eine andere ist eben wie oben schon geschrieben mit Einschaltung der Fachdienste (aber auch hier wäre eine Stellungnahme Deines Arztes hilfreich, denn oft genug wird da auch nach Aktenlage entschieden). Oder eine Kombination aus beidem, denn schliesslich ist Mobbing / Burn-Out keine Geschichte, die in vier Wochen auskuriert ist. Oder Du wählst Die Variante 1 Tag Arbeitslosigkeit -> Abmeldung -> Zeit nehmen.

Insgesamt lässt sich so von Ferne die für Dich günstigste Vorgehensweise nur sehr schlecht beurteilen. Nutze einfach die nächsten Tage, um Dich ausführlich zu informieren und entscheide Dich für die Variante, mit der Dir am Besten gedient ist.

HTH

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  #4  
Alt 03.11.2008, 23:23
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Standard AW: ALG aussetzen?, burnout, orientierung,

vielen herzlichen dank für die hilfreiche fachkundige antwort. wenn ich dich nochmals "strapazieren" dürfte...

wenn ich es nun so mache, dass ich mich zum 1.1.2009 arbeitslos melde, dann nach ein paar tagen mich wieder abmelde und bei meinem mann versichere...

kann ich das jetzt schon der berufsberaterin so sagen???? dann wäre ja diese zielvereinbarung hinfällig. habe da kein gutes gefühl, wenn ich da jetzt was unterschreibe und dann nicht halten kann. ich muss das am montag hin und thema ist eben diese zielvereinbarung.

und nach was wird zum beispiel nach max. 4 jahren das arbeitslosengeld berechnet, nach dem letzten verdienst oder wird da "fehlzeit" in irgendeiner form abgezogen.

danke schonmal für die antwort.

zaubine
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  #5  
Alt 07.11.2008, 16:49
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Hallo zaubine,

Zitat:
Zitat von zaubine Beitrag anzeigen
kann ich das jetzt schon der berufsberaterin so sagen???? dann wäre ja diese zielvereinbarung hinfällig. habe da kein gutes gefühl, wenn ich da jetzt was unterschreibe und dann nicht halten kann. ich muss das am montag hin und thema ist eben diese zielvereinbarung.
klar kannst Du das auch bereits im nächsten Gespräch sagen. Wahrscheinlich wird Deine Vermittlerin aber trotzdem einen Ziel- / Eingliederungsvereinbarung schreiben, denn die Erstellung einer ZEV ist keine freie Entscheidung der Vermittler (die müssen das machen). Ausnahme wäre, Du würdest Dich z.B. schon bei diesem Termin z.B. für den 05.01.09 aus der Arbeitslosigkeit abmelden, dann kann sie wiederum begründen, warum in diesem Fall eine ZEV nicht notwendig ist und darauf verzichten.

Zitat:
und nach was wird zum beispiel nach max. 4 jahren das arbeitslosengeld berechnet, nach dem letzten verdienst oder wird da "fehlzeit" in irgendeiner form abgezogen.
Dein Anspruch bleibt bestehen, d.h. das was jetzt als Arbeitslosengeld berechnet wird.

HTH

x_anonymus_x

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  #6  
Alt 07.11.2008, 17:04
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VIELEN HERZLICHEN DANK!


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