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| ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I) Ausfüllhinweise - Tips - Erfahrungen |
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#1
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Hallo zusammen,
habe heute eine für mich unerfreuliche Entdeckung gemacht, ich versuche mal genau zu schildern, was passiert ist. Ich war vom 01.09.05 - 28.02.06 bei einer Firma beschäftigt, dann habe ich lediglich intern zu einer neugegründeten Firma innerhalb der Firma (gibt sicherlich einen Fachausdruck dafür, der mir aber leider nicht bekannt ist) gewechselt und ohne Unterbrechung vom 01.03.06 - 31.10.07 dort weitergearbeitet. Ich habe damals dann den Antrag auf ALG 1 gestellt und wurde auch alles bewilligt, ich war vorher noch nie arbeitslos (ok 4 Wochen zw. Ausbildung und neuem Job, das war 2002) und kannte bzw. kenne mich was das alles angeht wirklich nicht besonders aus. Ich habe dann leider erst nach 5 Monaten eine neue Stelle gefunden und habe dort zum 01.04.2008 angefangen, wurde aber leider nicht übernommen und bin nun zum 01.10.2008 wieder arbeitslos. Heute habe ich dann den erneuten Antrag auf ALG 1 abgegeben und mir wurde dann gesagt, dass ich jetzt den Restanspruch von 150 Tagen bewilligt bekomme, damals 150 und jetzt 150 sind 300 Tage, ich hatte die letzten Tage hier im Forum ein bisschen gestöbert und hatte dadurch im Kopf "wenn man 24 Monate gearbeitet hat, erhält man 12 Monate ALG1". 300 Tage sind aber nicht 12 Monate sondern nur 10, also fragte ich die Sachbearbeiterin, wie sich das mit den 24 Monaten -> 12 Monaten verhält (wie gesagt, ich hatte keinerlei Erfahrung mit ALG und war mir da auch nicht sicher) und daraufhin sagte sie mir, dass sie nur die Info hätte, dass ich nur knapp 21 Monate beschäftigt gewesen sei. Sie zeigte mir dann die Arbeitsbescheinigung von damals und dort stand auf der 1. Seite tatsächlich nur ein Zeitraum vom 01.03.06 - 31.10.07, allerdings waren auf der Seite mit den Gehältern alle Monate vom 01.09.05 ab aufgeführt. Das fettgeschriebene habe ich allerdings nicht in dem Moment gesehen als ich bei der Sachbearbeiterin war, sondern erfuhr ich in einem Telefonat, mit der Personalsachbearbeiterin meiner alten Firma, die ich sofort angerufen hatte, um ihr das zu sagen. Sie war auch sehr überrascht und sagte mir, dass sie mir sofort eine Arbeitsbescheinigung für den fehlenden Zeitraum (01.09.05 - 28.02.06) schreiben wird + Erklärung, dass sie einen Fehler gemacht hat, sie hatte das mit dem "Beschäftigungszeitraum in den letzten 4 Jahren" nicht beachtet .Ich hatte die AA-Sachbearbeiterin ja darauf hingewiesen, dass das ein Fehler ist, sie meinte dann im ersten Moment, dass man da nichts mehr machen kann, aber dann meinte sie, ich sollte mich mit dem ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung setzen. Habt ihr von so einem Fall schon mal gehört und könnt ihr mir evtl. sagen, ob ich hier überhaupt Chancen habe, dass sich das zu meinen Gunsten aufklären lässt? |
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#2
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Hallo auweia,
![]() das ist ganz einfach! Lass dir bitte von der Firma eine korrigierte Arbeitsbescheinigung ausstellen und reich die bei der Agentur mit dem entsprechenden Hinweis ein. Dann wird das als Überprüfungsantrag gewertet und die Anspruchsdauer geändert! |
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#3
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Hallo Seebarsch,
danke für die Antwort, ich hoffe das klappt alles. Ich meld mich sobald ich was Neues weiß, mulmiges Gefühl hab ich leider trotzdem dabei, man weiß ja nie .
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#4
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Hallo zusammen,
wollte nur Bescheid sagen, dass alles geklappt hat und mir die fehlenden 2 Monate anstandslos bewilligt wurden .
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#5
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Hallo,
na siehste sagt der Berliner! Sind nicht alle auf dem Amt böse!
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| antrag, arbeitsbescheinigung |
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