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  #1  
Alt 12.11.2008, 19:18
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Ronny71 Ronny71 ist offline
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Ronny71 Einmalposter
Standard Sperre Alg1 wegen befristeten Arbeitsvertrag ?

Hallo

bin neu hier und habe gleich mal eine Frage ...


Ich war mehrere Jahre bei einer Firma unbefristet beschäftigt.Habe im Mai 2008 dort gekündigt um bei meiner jetzigen Firma anzufangen.
Bei der jetzigen Firma habe ich vor über 10 Jahren schon einmal gearbeitet und deshalb wurde mir nur ein befristeter Arbeitsvertrag über 12 Monate gegeben, aber mitgroßer Aussicht auf Festeinstellung. Doch die heutige Zusammenarbeit klappte nicht so wie sich das beide Seiten vorgestellt haben. Deswegen wurde ich heute zum 15.12. gekündigt.


Jetzt zu meinen Fragen:


  1. Kann ich eine Sperre bekommen, weil ich ein unbefristeten Vertrag aufgelöst habe und ein befristeten Vertrag unterschrieben habe, der jetzt gekündigt wurde ?
  1. als Kündigungsgrund wurde angegeben „ die in ihre Person liegenden Gründe“. Kann dieser Kündigungsgrund zu einer Sperre seitens der AA kommen?


[FONT=Tahoma]Ich danke Euch im voraus für Eure Hilfe

Ronny
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  #2  
Alt 12.11.2008, 19:38
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Ich bin es nicht Ich bin es nicht ist offline
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Standard AW: Sperre Alg1 wegen befristeten Arbeitsvertrag ?

Hallo Ronny ..

Zitat:
Kann ich eine Sperre bekommen, weil ich ein unbefristeten Vertrag aufgelöst habe und ein befristeten Vertrag unterschrieben habe, der jetzt gekündigt wurde ?
ich denke NEIN , da du ja nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis mit Übernahmeoption zur Festeinstellung übergegangen bist ..

Zitat:
als Kündigungsgrund wurde angegeben „ die in ihre Person liegenden Gründe“. Kann dieser Kündigungsgrund zu einer Sperre seitens der AA kommen?
ich denke , hier wird es Probleme geben , da du Aufgrund des Kündigungsgrunds die Kündigung / Verlust des Arbeitsplatzes verursacht hast ..
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  #3  
Alt 12.11.2008, 20:41
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Standard AW: Sperre Alg1 wegen befristeten Arbeitsvertrag ?

Moin Ronny,

ich bin zwar kein Arbeitsrechtsexperte, aber dieser Kündigungsgrund scheint mir mehr als schwammig.

Zitat:
Zitat von Ronny71 Beitrag anzeigen
als Kündigungsgrund wurde angegeben „ die in ihre Person liegenden Gründe“.
Bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann empfehle ich Dir, dass Du das Kündigungsschreiben auf "Herz und Nieren" untersuchen lässt.
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  #4  
Alt 12.11.2008, 20:59
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Standard AW: Sperre Alg1 wegen befristeten Arbeitsvertrag ?

Zitat:
ich bin zwar kein Arbeitsrechtsexperte, aber dieser Kündigungsgrund scheint mir mehr als schwammig.
dieser benannte Kündigungsgrund sagt unter Umständen folgendes aus ..

Trunkenheit am Arbeitsplatz , Missachtung von Dienstanweisungen , Störung des Arbeitsklimas , Übergehung von Autorität eines Vorgesetzten und und und ..

selten liegt es am Aussehen oder der Kleidung des Betroffenen ..

im Prinzip trägt den Unternehmer am scheitern schon eine Teilschuld ..

er hätte wissen müssen , das man keinen ehemaligen Mitarbeiter nach 10 Jahren wieder einstellt ..

der Mitarbeiter hat noch den Stand und die Abläufe von vor 10 Jahren im Kopf und tritt unter Umständen gegenüber seinen Kollegen recht belehrend auf ( so a la Heimvorteil ) .. hängt sich quasi zu weit aus dem Fenster ..

aber Dinge ändern sich und Unternehmen / Betriebe entwickeln sich zeitgemäß weiter ...

daas soll jetzt auf Ronny nicht persönlich wirken .... sorry vorab ..
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  #5  
Alt 20.12.2008, 02:50
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kaiserlaw kaiserlaw ist offline
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kaiserlaw ist in Verruf geraten
Standard AW: Sperre Alg1 wegen befristeten Arbeitsvertrag ?

sorry meine lieben vorschreiber - mit halbwíssen den fragesteller zu verunsichern geht ja nicht .deshalb:

1: JA - du kannst vom arbeitsamt eine sperre bekommen, wenn du aus einem unbefristetetn beschäftigungsverhältnis in ein befristetes wechselst! (eigentlich logisch, da du ja eine etwaige arbeitslosigkeit nach ablauf der befristung selber herbeiführst).

2. du hast dort schon einmal gearbeitet? dann solltest du auch vor ablauf der 6 monate beschäftigung direkt vollen kündigungsschutz geniessen, d.h: der AG kann dich grundsätzlic nur betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt kündigen > also anwalt holen und klage vor dem arbeitsgericht

3. die von "ich bins" angeführten spekulationen was das denn alles heissen könnte sind phantasieprodukte... wenn "in der person liegende gründe" wirklich so angegeben wurden, dann müssen die sich auf eine krankheit stützen.. alles andere was unser "ich bins" da aufführt ist verhaltensbedingt.

weiterhin: es zählt fürs arbeitsamt nur das, was im fragenbogen für den AG steht...

also erst mal schauen . und die klage vor dem gericht nicht vergessen (3 wochen first ab zugang der kündigung)

lg

kaiser
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  #6  
Alt 20.12.2008, 09:45
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Ich bin es nicht Ich bin es nicht ist offline
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Standard AW: Sperre Alg1 wegen befristeten Arbeitsvertrag ?

Hallo kaiserlaw ..

Zitat:
1: JA - du kannst vom arbeitsamt eine sperre bekommen, wenn du aus einem unbefristetetn beschäftigungsverhältnis in ein befristetes wechselst! (eigentlich logisch, da du ja eine etwaige arbeitslosigkeit nach ablauf der befristung selber herbeiführst).
FALSCH !

er kann keine Sperre bekommen , da hier der Grundsatz " auf Treu und Glauben " greift ( er konnte von einer Festeinstellung ausgehen )..

Zitat:
2. du hast dort schon einmal gearbeitet? dann solltest du auch vor ablauf der 6 monate beschäftigung direkt vollen kündigungsschutz geniessen, d.h: der AG kann dich grundsätzlic nur betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt kündigen > also anwalt holen und klage vor dem arbeitsgericht
ebenfalls falsch !

der Kündigungsgrund " in ihrer Person liegend " fällt ja eben unter verhaltensbedingter Kündigung und ist somit ausreichend ( kann ja gerne klagen , aber zum Erfolg gebe ich wohl keine Prognose ab ) ..

Zitat:
3. die von "ich bins" angeführten spekulationen was das denn alles heissen könnte sind phantasieprodukte... wenn "in der person liegende gründe" wirklich so angegeben wurden, dann müssen die sich auf eine krankheit stützen.. alles andere was unser "ich bins" da aufführt ist verhaltensbedingt.
wieder falsch !

"in ihrer Person liegende Gründe " beurkundet nicht eine in einem liegende krankheit ( welche natürlich auch kein Kündigungsgrund wäre ) ..
wie Eingangs bereits erwähnt , wird diese Bezeichnung der verhaltensbedingten Kündigung zugeordnet ( arbeitsvertragliche Pflichtwidrigkeiten )..

Zitat:
weiterhin: es zählt fürs arbeitsamt nur das, was im fragenbogen für den AG steht...
demnach würde dort stehen , das er gekündigt wurde und somit also KEINE Sperre ..

hier noch etwas Lektüre ..

Zitat:
Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung können Selbstbeurlaubung, Nichteinhaltung betrieblicher Rauch- und Alkoholverbote und die Kritik an Arbeitgeber und Vorgesetzten sein.
die Quelle dazu findet sich im ersten / oberen Link ..

http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbe...uendigung.html

http://bundesrecht.juris.de/kschg/__1.html

bei dem unteren Link bitte zu Punkt 2. den Umkehrschluss erkennen..

dann noch ne Frage am Rande ....wofür steht eigentlich in deinem Usernamen hinter dem Kaiser das " Law " ????
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  #7  
Alt 20.12.2008, 23:37
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Standard AW: Sperre Alg1 wegen befristeten Arbeitsvertrag ?

Ich wäre mir da nicht so sicher.

Ein Arbeitnehmer hat zwar einen wichtigen Grund für die Lösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses, wenn mit dem Wechsel in ein anderes Berufsfeld eine Erweiterung der beruflichen Einsatzmöglichkeiten verbunden ist, jedoch schränkt das BSG dies ein, denn Bedeutung hat das Urteil nur für diejenigen, die über einen Berufsausstieg nachdenken, eine berufliche Neuausrichtung planen oder einer Kündigung zuvorkommen wollen.

Hier nachzulesen.
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  #8  
Alt 21.12.2008, 05:57
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Standard AW: Sperre Alg1 wegen befristeten Arbeitsvertrag ?

Hallo!
Laut DA kann auch aus Leiharbeit unbefristet in einen direkten Vertrag befristet gewechselt werden, wenn der neue Vertrag für länger als 3 Monate vorgesehen ist. Und in der DA sind auch noch andere Gründe mit erwähnt, sogar teilweise mit Aktenzeichen.

Man kann auch wechseln, wenn man woanders mehr verdient, den Fahrtweg verkürzt, usw.

Es kommt darauf an, wie man es verkauft. Die Einschränkungen um unschädlich wechseln zu können dürften nicht allzu hart sein, da sonst die Berufsausübung und die Wahlfreiheit erheblich eingeschränkt wäre.

Bei einem Wechsel von unbefristet in unbefristet setzt man sich ja auch der Gfahr der Kündigung aus, da man in der neuen Stelle ja eine Probezeit hat...
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  #9  
Alt 21.12.2008, 10:08
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Standard AW: Sperre Alg1 wegen befristeten Arbeitsvertrag ?

guten morgen zusammen ..

Zitat:
Ich war mehrere Jahre bei einer Firma unbefristet beschäftigt.Habe im Mai 2008 dort gekündigt um bei meiner jetzigen Firma anzufangen.
Bei der jetzigen Firma habe ich vor über 10 Jahren schon einmal gearbeitet und deshalb wurde mir nur ein befristeter Arbeitsvertrag über 12 Monate gegeben, aber mitgroßer Aussicht auf Festeinstellung. Doch die heutige Zusammenarbeit klappte nicht so wie sich das beide Seiten vorgestellt haben. Deswegen wurde ich heute zum 15.12. gekündigt.
Ronny hatte nun in der neuen Firma einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr bekommen ..... , aber mit großer Aussicht auf Festeinstellung ..

er ist nahtlos in das andere Arbeitsverhältnis übergegangen ( freie Arbeitsplatzwahl ) ..

welche Gründe für den Wechsel vorlagen , das weiss bis jetzt nur Ronny ..

in der Regel sind diese Gründe jedoch nicht , das man weniger Gehalt wünscht , sondern liegen schon in der Erwartung eines Vorteils oder wenn eine Kündigung sowieso zu efürchten wäre , wenn der Anfahrtsweg günstiger ist oder oder oder ..

leider hat das neue Arbeitsverhältnis nun ja nicht funktioniert ( obwohl Ronny zu dem Zeitpunkt des Wechsels nicht davon ausgehen konnte - eher gegenteilig ( mit großer Aussicht auf Festeinstellung ) ..

da er bereits in dem Betrieb vor Jahren schon einmal tätig war , konnte er der Aussicht auf Festeinstellung durchaus auch Glauben schenken ..

daher greift der Grundsatz " auf Treu und Glauben " ..

hatte sowas vor 2 Jahren hier mit einem Bekannten und es wurde bei ALG I keine Sperre verhängt ..

es wurde ein Anhörungungsbogen geschickt , dieser wurde ordentlich und erklärend ausgefüllt und somit kam nach ca. 14 Tagen der Bewilligungsbescheid ( ohne Sperre ) ..

wenn das Arbeitsamt von Ronny das jedoch anders sieht , so sollte er die Sache wohl zum Anwalt geben ..

ich denke dann klärt es sich ebenfalls recht schnell und unkompliziert ..
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  #10  
Alt 21.12.2008, 10:16
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Standard AW: Sperre Alg1 wegen befristeten Arbeitsvertrag ?

kleiner Nachtrag ..

Zitat:
Prinzipiell ist der Grundsatz von Treu und Glauben nur innerhalb einer Sonderverbindung (also etwa einer Vertragsbeziehung) anwendbar, wie sich schon aus dem Wortlaut des § 242 BGB entnehmen lässt. Außerhalb einer Sonderverbindung sind die Schranken für das Handeln des Einzelnen niedriger. So ist hier nach § 226 BGB nur solches Handeln unzulässig, das dazu dient, dem anderen zu schaden (Schikaneverbot). Aus § 826 BGB ergibt sich ferner, dass vorsätzlich sittenwidriges Handeln unzulässig ist. Diese Abgrenzung wird jedoch oft durchbrochen. In vielen Fällen wird der Grundsatz von Treu und Glauben von Lehre und Rechtsprechung auch außerhalb einer Sonderverbindung angewandt. Ein wichtiges Beispiel bildete bis zu ihrer Kodifizierung im BGB die Figur der culpa in contrahendo.
Trotzdem muss der Grundsatz von Treu und Glauben streng von den oben angesprochenen Verboten (sittenwidrigen Handelns und Schikaneverbot) getrennt werden. Die in den entsprechenden Vorschriften verwendeten Begriffe scheinen zwar ähnliches zu bedeuten, sie besetzen jedoch unterschiedliche Stellen im Rechtssystem und haben dementsprechend einen unterschiedlichen Gehalt.
hier gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben

kann aber gerne noch einige Einzelfallentscheidungen bzgl. Arbeitsvertragsrecht ins Forum setzen ..
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