![]() |
|
#1
|
||||
|
||||
|
Hallo
bin neu hier und habe gleich mal eine Frage ... Ich war mehrere Jahre bei einer Firma unbefristet beschäftigt.Habe im Mai 2008 dort gekündigt um bei meiner jetzigen Firma anzufangen. Bei der jetzigen Firma habe ich vor über 10 Jahren schon einmal gearbeitet und deshalb wurde mir nur ein befristeter Arbeitsvertrag über 12 Monate gegeben, aber mitgroßer Aussicht auf Festeinstellung. Doch die heutige Zusammenarbeit klappte nicht so wie sich das beide Seiten vorgestellt haben. Deswegen wurde ich heute zum 15.12. gekündigt. Jetzt zu meinen Fragen:
[FONT=Tahoma]Ich danke Euch im voraus für Eure Hilfe Ronny [/FONT] |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Hallo Ronny ..
Zitat:
Zitat:
|
|
#3
|
||||
|
||||
|
Moin Ronny,
ich bin zwar kein Arbeitsrechtsexperte, aber dieser Kündigungsgrund scheint mir mehr als schwammig. Bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann empfehle ich Dir, dass Du das Kündigungsschreiben auf "Herz und Nieren" untersuchen lässt. |
|
#4
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Trunkenheit am Arbeitsplatz , Missachtung von Dienstanweisungen , Störung des Arbeitsklimas , Übergehung von Autorität eines Vorgesetzten und und und .. selten liegt es am Aussehen oder der Kleidung des Betroffenen .. im Prinzip trägt den Unternehmer am scheitern schon eine Teilschuld .. er hätte wissen müssen , das man keinen ehemaligen Mitarbeiter nach 10 Jahren wieder einstellt .. der Mitarbeiter hat noch den Stand und die Abläufe von vor 10 Jahren im Kopf und tritt unter Umständen gegenüber seinen Kollegen recht belehrend auf ( so a la Heimvorteil ) .. hängt sich quasi zu weit aus dem Fenster .. aber Dinge ändern sich und Unternehmen / Betriebe entwickeln sich zeitgemäß weiter ... daas soll jetzt auf Ronny nicht persönlich wirken .... sorry vorab .. |
|
#5
|
||||
|
||||
|
sorry meine lieben vorschreiber - mit halbwíssen den fragesteller zu verunsichern geht ja nicht .deshalb:
1: JA - du kannst vom arbeitsamt eine sperre bekommen, wenn du aus einem unbefristetetn beschäftigungsverhältnis in ein befristetes wechselst! (eigentlich logisch, da du ja eine etwaige arbeitslosigkeit nach ablauf der befristung selber herbeiführst). 2. du hast dort schon einmal gearbeitet? dann solltest du auch vor ablauf der 6 monate beschäftigung direkt vollen kündigungsschutz geniessen, d.h: der AG kann dich grundsätzlic nur betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt kündigen > also anwalt holen und klage vor dem arbeitsgericht 3. die von "ich bins" angeführten spekulationen was das denn alles heissen könnte sind phantasieprodukte... wenn "in der person liegende gründe" wirklich so angegeben wurden, dann müssen die sich auf eine krankheit stützen.. alles andere was unser "ich bins" da aufführt ist verhaltensbedingt. weiterhin: es zählt fürs arbeitsamt nur das, was im fragenbogen für den AG steht... also erst mal schauen . und die klage vor dem gericht nicht vergessen (3 wochen first ab zugang der kündigung) lg kaiser |
|
#6
|
|||||
|
|||||
|
Hallo kaiserlaw ..
Zitat:
er kann keine Sperre bekommen , da hier der Grundsatz " auf Treu und Glauben " greift ( er konnte von einer Festeinstellung ausgehen ).. Zitat:
der Kündigungsgrund " in ihrer Person liegend " fällt ja eben unter verhaltensbedingter Kündigung und ist somit ausreichend ( kann ja gerne klagen , aber zum Erfolg gebe ich wohl keine Prognose ab ) .. Zitat:
"in ihrer Person liegende Gründe " beurkundet nicht eine in einem liegende krankheit ( welche natürlich auch kein Kündigungsgrund wäre ) .. wie Eingangs bereits erwähnt , wird diese Bezeichnung der verhaltensbedingten Kündigung zugeordnet ( arbeitsvertragliche Pflichtwidrigkeiten ).. Zitat:
hier noch etwas Lektüre .. Zitat:
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbe...uendigung.html http://bundesrecht.juris.de/kschg/__1.html bei dem unteren Link bitte zu Punkt 2. den Umkehrschluss erkennen.. dann noch ne Frage am Rande ....wofür steht eigentlich in deinem Usernamen hinter dem Kaiser das " Law " ???? |
|
#7
|
||||
|
||||
|
Ich wäre mir da nicht so sicher.
Ein Arbeitnehmer hat zwar einen wichtigen Grund für die Lösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses, wenn mit dem Wechsel in ein anderes Berufsfeld eine Erweiterung der beruflichen Einsatzmöglichkeiten verbunden ist, jedoch schränkt das BSG dies ein, denn Bedeutung hat das Urteil nur für diejenigen, die über einen Berufsausstieg nachdenken, eine berufliche Neuausrichtung planen oder einer Kündigung zuvorkommen wollen. Hier nachzulesen. |
|
#8
|
||||
|
||||
|
Hallo!
Laut DA kann auch aus Leiharbeit unbefristet in einen direkten Vertrag befristet gewechselt werden, wenn der neue Vertrag für länger als 3 Monate vorgesehen ist. Und in der DA sind auch noch andere Gründe mit erwähnt, sogar teilweise mit Aktenzeichen. Man kann auch wechseln, wenn man woanders mehr verdient, den Fahrtweg verkürzt, usw. Es kommt darauf an, wie man es verkauft. Die Einschränkungen um unschädlich wechseln zu können dürften nicht allzu hart sein, da sonst die Berufsausübung und die Wahlfreiheit erheblich eingeschränkt wäre. Bei einem Wechsel von unbefristet in unbefristet setzt man sich ja auch der Gfahr der Kündigung aus, da man in der neuen Stelle ja eine Probezeit hat... |
|
#9
|
||||
|
||||
|
guten morgen zusammen ..
Zitat:
er ist nahtlos in das andere Arbeitsverhältnis übergegangen ( freie Arbeitsplatzwahl ) .. welche Gründe für den Wechsel vorlagen , das weiss bis jetzt nur Ronny .. in der Regel sind diese Gründe jedoch nicht , das man weniger Gehalt wünscht , sondern liegen schon in der Erwartung eines Vorteils oder wenn eine Kündigung sowieso zu efürchten wäre , wenn der Anfahrtsweg günstiger ist oder oder oder .. leider hat das neue Arbeitsverhältnis nun ja nicht funktioniert ( obwohl Ronny zu dem Zeitpunkt des Wechsels nicht davon ausgehen konnte - eher gegenteilig ( mit großer Aussicht auf Festeinstellung ) .. da er bereits in dem Betrieb vor Jahren schon einmal tätig war , konnte er der Aussicht auf Festeinstellung durchaus auch Glauben schenken .. daher greift der Grundsatz " auf Treu und Glauben " .. hatte sowas vor 2 Jahren hier mit einem Bekannten und es wurde bei ALG I keine Sperre verhängt .. es wurde ein Anhörungungsbogen geschickt , dieser wurde ordentlich und erklärend ausgefüllt und somit kam nach ca. 14 Tagen der Bewilligungsbescheid ( ohne Sperre ) .. wenn das Arbeitsamt von Ronny das jedoch anders sieht , so sollte er die Sache wohl zum Anwalt geben .. ich denke dann klärt es sich ebenfalls recht schnell und unkompliziert .. |
|
#10
|
||||
|
||||
|
kleiner Nachtrag ..
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben kann aber gerne noch einige Einzelfallentscheidungen bzgl. Arbeitsvertragsrecht ins Forum setzen .. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| kündigung, kündigungsgrund |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Sperre Alg1 wegen Zuspätkommens?? | abcde | ALG I - Fragen und Antworten | 11 | 08.11.2008 11:14 |
| Absage wegen befristeten Arbeitsvertrag - Sperrzeit? | AvantGarden | ALG I - Fallstricke | 2 | 09.09.2008 10:11 |
| Unterbrechung Arbeitslosigkeit durch befristeten Arbeitsvertrag | blabubine | ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen | 2 | 16.12.2006 09:34 |
| Schriftformerfordernis beim befristeten Arbeitsvertrag | ALN - Robot | Rechts Tipps | 0 | 05.04.2006 11:32 |
| Bekomme trotz ALG2 und ALG1 wegen ALG1 keinen 1 Euro Job | geradeaus | ALG I - Fragen und Antworten | 3 | 25.07.2005 12:11 |