Arbeitslosen Forum Deutschland  

Zurück   Arbeitslosen Forum Deutschland > Familie & CO > Zusatzleistungen für arbeitslose Schwangere
Registrieren Hilfe/FAQ Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Zusatzleistungen für arbeitslose Schwangere Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung bei Geburt sonstiges (Anträge bei caritativen Vereinen)

   

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.11.2008, 10:26
Benutzerbild von DanyMaus
DanyMaus DanyMaus ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2008
Alter: 23
Beiträge: 2
Renommee-Modifikator: 3
DanyMaus Einmalposter
Standard Baby-Erstausstattung trotz Job

Hallo liebe Foren-Gemeinde,

ich hab da mal ne Frage zur Baby-Erstausstattung.
Ich bin derzeit zwar nicht Arbeitslos sondern haben einen Job auf 450 € Basis. Geh jetzt ab 20.11. in den Mutterschutz. Hab mich mal wegen nem Antrag auf Baby-Erstausstattung erkundigt und die meinten dann ich müsste die letzten Lohnabrechnungen, meine Sparbücher, Sparverträge etc vorlegen. Auch das ganze zeug von meinem Partner. Ich leb mit meinem Partner in einem Haushalt und die Miete wird komplett von ihm bezahlt, er geht auch normal Arbeiten. Muss denen aber auch den Mietvertrag mit Nebenkosten etc vorlegen...
Jetzt kenn ich mich da halt überhaupt nicht aus, ist das normal dass man das alles vorlegen muss? Ich mein ich beantrage ja kein ALG 2
Wäre euch dankbar wenn ihr mir evtl ein paar infos geben könntet.

Lg
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.11.2008, 10:43
Benutzerbild von Codeman
Codeman Codeman ist offline
Profi
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.133
Renommee-Modifikator: 122
Codeman KompetenzteamCodeman KompetenzteamCodeman KompetenzteamCodeman KompetenzteamCodeman KompetenzteamCodeman KompetenzteamCodeman KompetenzteamCodeman KompetenzteamCodeman KompetenzteamCodeman KompetenzteamCodeman Kompetenzteam
Standard AW: Baby-Erstausstattung trotz Job

Hallo,

du sagst du beantragst kein ALG II.Nun ja,aber eine Babyerstausstattung bekommt man ebend nur,wenn man ALG II (im Volksmund auch "HartzIV") bekommt.

Ferner will ich mal wissen,bei welchen Amt du warst ?

MfG
Codeman
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.11.2008, 11:02
Benutzerbild von trinity4
trinity4 trinity4 ist offline
Profi
 
Registriert seit: 06.11.2008
Beiträge: 377
Renommee-Modifikator: 98
trinity4 Höchste Kompetenztrinity4 Höchste Kompetenztrinity4 Höchste Kompetenztrinity4 Höchste Kompetenztrinity4 Höchste Kompetenztrinity4 Höchste Kompetenztrinity4 Höchste Kompetenztrinity4 Höchste Kompetenztrinity4 Höchste Kompetenztrinity4 Höchste Kompetenztrinity4 Höchste Kompetenz
Standard AW: Baby-Erstausstattung trotz Job

Guten Morgen danymaus,

ja, es ist normal, denn in Augen der ARGE beantragst Du sehr wohl Alg II, wenn auch "nur" eine bestimmte Leistung daraus. Trotzdem muss und wird die Hilfebedürftigkeit nicht anders überprüft als bei Neuantrag auf Alg II.

Ich habe dies letztens von einem Bekannten erfahren müssen, der einen Antrag auf Übernahme der Kosten einer Klassenfahrt gestellt hat als Nichtleistungsempfänger. Nach § 23 des SGB II ist dies ja auch für diejenigen möglich, die zwar "keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigen, diesen Bedarf jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können".
Übrigens hat es geklappt - die ARGE hat die Kosten übernommen.

Diese Antragshürde schreckt aber viele ab und sie machen einen Rückzieher.

Als Ergebnis Eures Antrags kann herauskommen, dass Dein/Euer Bedarf auf Erstausstattung nach Meinung der ARGE von Euch selbst zu decken ist. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Leistung als Darlehen gewährt wird und in Raten zurückzuzahlen ist, wenn u.a. Vermögen vorhanden ist, das aber nicht sofort verwertet werden kann oder dies eine besondere Härte für Euch bedeuten würde. Die Nachweise Deines Freundes werden deshalb ebenfalls angefordert, weil ihr als Bedarfsgemeinschaft, in der der eine für den anderen einstehen muss, auch wenn nur einer hilfebedürftig ist, gewertet werdet.

Hier etwas zum Lesen: Hinweise der BA zum SGB II - § 23 - Abweichende Erbringung von Leistungen

Tja, die Hürden sind hoch - mit Absicht.

Wie immer ihr Euch entscheidet: Ich wünsch' Euch viel Glück und alles Gute Dir und dem Baby!

Gruß
trinity4
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.11.2008, 11:11
Benutzerbild von DanyMaus
DanyMaus DanyMaus ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2008
Alter: 23
Beiträge: 2
Renommee-Modifikator: 3
DanyMaus Einmalposter
Standard AW: Baby-Erstausstattung trotz Job

Zitat:
Zitat von Codeman Beitrag anzeigen
Hallo,

du sagst du beantragst kein ALG II.Nun ja,aber eine Babyerstausstattung bekommt man ebend nur,wenn man ALG II (im Volksmund auch "HartzIV") bekommt.

Ferner will ich mal wissen,bei welchen Amt du warst ?

MfG
Codeman

Naja ich musste beim Gesunheitsamt Weißenburg anrufen um den Antrag zu stellen. Und da hat die mir das am telefon alles gesagt was ich dann mitbringen muss. Aber ich mein ich hab in den letzten monaten nie mehr als 450 € bekommen da ich bis juni noch in der Ausbildung war und danach in der firma nur nen minijob weiter geführt hab.. Also war mein einkommen ja nicht gerade riesig in den letzten 3 jahren. Aber sie hat mich ja auch gefragt ob ich derzeit berufstätig bin und als ich meine ja, hat sie keine anstalten gemacht als ob mir das nicht zustehen würde. Naja mal schauen, wenn ichs nicht bekomm wirds auch kein weltuntergang sein..
Dennoch danke für die Antwort
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
babyerstausstattung, erstausstattung, neuantrag

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Erstausstattung fürs Baby Bei Hartz IV Rudielein Zusatzleistungen für arbeitslose Schwangere 6 30.03.2008 15:22
Baby Glitzermaus Familie und Co 10 24.10.2007 11:30
Schwangerenmehrbedarf und Baby-Erstausstattung corny_two Zusatzleistungen für arbeitslose Schwangere 1 03.09.2007 17:12
Erstausstattung fürs Baby lela86 Zusatzleistungen für arbeitslose Schwangere 2 21.03.2007 11:32
Kosten der Baby-Erstausstattung StephanK Alg II - Wohnung und Miete 0 12.05.2005 16:24


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Arbeitslosen NETZ Deutschland