![]() |
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe/FAQ | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| Zusatzleistungen für arbeitslose Schwangere Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung bei Geburt sonstiges (Anträge bei caritativen Vereinen) |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
|
Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich hab da mal ne Frage zur Baby-Erstausstattung. Ich bin derzeit zwar nicht Arbeitslos sondern haben einen Job auf 450 € Basis. Geh jetzt ab 20.11. in den Mutterschutz. Hab mich mal wegen nem Antrag auf Baby-Erstausstattung erkundigt und die meinten dann ich müsste die letzten Lohnabrechnungen, meine Sparbücher, Sparverträge etc vorlegen. Auch das ganze zeug von meinem Partner. Ich leb mit meinem Partner in einem Haushalt und die Miete wird komplett von ihm bezahlt, er geht auch normal Arbeiten. Muss denen aber auch den Mietvertrag mit Nebenkosten etc vorlegen... Jetzt kenn ich mich da halt überhaupt nicht aus, ist das normal dass man das alles vorlegen muss? Ich mein ich beantrage ja kein ALG 2 Wäre euch dankbar wenn ihr mir evtl ein paar infos geben könntet. Lg |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Hallo,
du sagst du beantragst kein ALG II.Nun ja,aber eine Babyerstausstattung bekommt man ebend nur,wenn man ALG II (im Volksmund auch "HartzIV") bekommt. Ferner will ich mal wissen,bei welchen Amt du warst ? MfG Codeman |
|
#3
|
||||
|
||||
|
Guten Morgen danymaus,
ja, es ist normal, denn in Augen der ARGE beantragst Du sehr wohl Alg II, wenn auch "nur" eine bestimmte Leistung daraus. Trotzdem muss und wird die Hilfebedürftigkeit nicht anders überprüft als bei Neuantrag auf Alg II. Ich habe dies letztens von einem Bekannten erfahren müssen, der einen Antrag auf Übernahme der Kosten einer Klassenfahrt gestellt hat als Nichtleistungsempfänger. Nach § 23 des SGB II ist dies ja auch für diejenigen möglich, die zwar "keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigen, diesen Bedarf jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können". Übrigens hat es geklappt - die ARGE hat die Kosten übernommen. Diese Antragshürde schreckt aber viele ab und sie machen einen Rückzieher. Als Ergebnis Eures Antrags kann herauskommen, dass Dein/Euer Bedarf auf Erstausstattung nach Meinung der ARGE von Euch selbst zu decken ist. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Leistung als Darlehen gewährt wird und in Raten zurückzuzahlen ist, wenn u.a. Vermögen vorhanden ist, das aber nicht sofort verwertet werden kann oder dies eine besondere Härte für Euch bedeuten würde. Die Nachweise Deines Freundes werden deshalb ebenfalls angefordert, weil ihr als Bedarfsgemeinschaft, in der der eine für den anderen einstehen muss, auch wenn nur einer hilfebedürftig ist, gewertet werdet. Hier etwas zum Lesen: Hinweise der BA zum SGB II - § 23 - Abweichende Erbringung von Leistungen Tja, die Hürden sind hoch - mit Absicht. Wie immer ihr Euch entscheidet: Ich wünsch' Euch viel Glück und alles Gute Dir und dem Baby! Gruß trinity4 |
|
#4
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Naja ich musste beim Gesunheitsamt Weißenburg anrufen um den Antrag zu stellen. Und da hat die mir das am telefon alles gesagt was ich dann mitbringen muss. Aber ich mein ich hab in den letzten monaten nie mehr als 450 € bekommen da ich bis juni noch in der Ausbildung war und danach in der firma nur nen minijob weiter geführt hab.. Also war mein einkommen ja nicht gerade riesig in den letzten 3 jahren. Aber sie hat mich ja auch gefragt ob ich derzeit berufstätig bin und als ich meine ja, hat sie keine anstalten gemacht als ob mir das nicht zustehen würde. Naja mal schauen, wenn ichs nicht bekomm wirds auch kein weltuntergang sein.. Dennoch danke für die Antwort |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| babyerstausstattung, erstausstattung, neuantrag |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Erstausstattung fürs Baby Bei Hartz IV | Rudielein | Zusatzleistungen für arbeitslose Schwangere | 6 | 30.03.2008 15:22 |
| Baby | Glitzermaus | Familie und Co | 10 | 24.10.2007 11:30 |
| Schwangerenmehrbedarf und Baby-Erstausstattung | corny_two | Zusatzleistungen für arbeitslose Schwangere | 1 | 03.09.2007 17:12 |
| Erstausstattung fürs Baby | lela86 | Zusatzleistungen für arbeitslose Schwangere | 2 | 21.03.2007 11:32 |
| Kosten der Baby-Erstausstattung | StephanK | Alg II - Wohnung und Miete | 0 | 12.05.2005 16:24 |