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| ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I) Ausfüllhinweise - Tips - Erfahrungen |
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#1
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Zunächst allen ein gesundes und frohes 2009
Meine Frage ich hatte zum 30.04.2007 einen Restanspruch von 479 Tage danach habe ich eine neue Arbeit aufgenommen. Vom 01.05.07 bis zum 30.01.2009 wie hoch ist jetzt mein Anspruch. Und der tägl. L.Satz von vorher bleibt dieser bestehen ? Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. mfgr.DN |
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#2
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Hallo Didi Hessen,
![]() mit der Beschäftigung vom 01.05.2007 - 30.01.2009 = 641 Kalendertage haben Sie einen neuen Anspruch auf Alg von 10 Monate = 300 Kalendertage erworben. Da der alte Anspruch noch nicht erloschen ist, wird das ganze addiert und auf die maximale Bezugsdauer von 720 Kalendertage = 24 Monate begrenzt! Wonach bemessen wird kann man mit den gegebenen Daten nicht sagen. Grundsätzlich wird nach dem letzten Beschäftigungsverhältnis die Leistung bemessen. Allerdings gibt es da einen Bestandssschutz, weil Sie innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal Alg bezogen haben. Dann wird das Entgelt zur Bemessung herangezogen, das höher ist! |
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| anspruch, bemessung, bestandssschutz, bezugsdauer, restanspruch |
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