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#1
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Hallo !
Mein Cousin hat den selben Nachnahmen wie ich. Er hat den selben "Arbeits-Vermittler" wie ich. Er stellte einen Antrag auf Wechsel des "Arbeits-Vermittlers" , und wurde abgelehnt. Ich habe seit 2005 diesen selben "Arbeits-Vermittler". Die Jobs, die ich zwischendurch hatte, die habe ich mir selbst besorgt. ( Mal 2 Wochen, mal ein halbes Jahr etc. ) Mein "Arbeits-Vermittler" besorgte mir nur Sanktionen. Und darin sehe ich ein System ( Mal hatte ich eine Vorladung, die nicht ankam, mal sollte ich mich als Konstrukteur bewerben ( Ing. -Beruf ), mal hatte ich zu viel Lohn verlangt ( ich schickte meine schriftl. Bewerbung - und hatte nie mit dem Arbeitgeber geredet ! )) Frage: Ich habe eine Arzt-Wahl, aber eine Wahl des "Arbeits-Vermittlers" in anderen Bundesländern ( Sachbearbeiters ) nicht ? Kann man sowas wg. Unfähigkeit abwählen ? MfG: John |
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#2
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Hallo John,
hier einen Wechsel zu erreichen bedarf es schon einer aussagekräftigen Erklärung und Begründung. Wenn Ihr hier ein wenig Ruhe reinbringen wollt in Zukunft solltet Ihr zu Euren Gesprächen einen Bestand mitnehmen. Somit habt Ihr auch gleich einen Zeugen im Fall es fällt was vor, worauf man einen Antrag zum Wechsel des Sachbearbeiters stellen hönnte. MfG Marslicht |
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#3
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Hab mir jetzt einen neuen Termin zu meinem "Arbeits-Vermittler" geben lassen.
Begründung "Ich will ihn verprügeln". "Soll ich das wirklich so aufnehmen ?" fragte die Rezeptionistin. "Ja" Jetzt ist mein "Arbeits-Vermittler" krank geschrieben. Dabei habe ich ihn noch gar nicht angefasst ! MfG: John |
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#4
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Sorry, ich muss grad schmunzeln
![]() Mich würde es auch mal interessieren, was ich da dann angeben muss, wenn ich den Arbeitsvermittler wechseln möchte. Denn eigentlich, sobald der Wunsch ausgesprochen ist, ist das Verhältnis zwischen Jobsucher und AV eh für die Tonne. |
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| Stichworte |
| arbeits-vermittler, sachbearbeiter, unfähigkeit |
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