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#1
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Hallo hier im Forum,
seit kurzem bin ich (57) arbeitslos. Einen Teil des Tages verbringe ich mit der Durchsicht div. Jobbörsen und Erstellen von Bewerbungsunterlagen. Den restlichen Tag sitze ich ohne jegliche Tätigkeit in der Wohnung und denke über meine berufliche und Lebenssituation nach. Obwohl ich davon überzeugt bin wieder einen Job zu finden der mir Spaß macht und mich ausfüllt, (ich bewerbe mich bundesweit) glaube ich nicht, dass sich dieser Job auch kurzfristig finden wird. D. h. ich sitze täglich in der Wohnung und warte dass es Abend wird und ich zu Bett gehe?!? Das halte ich nicht durch ohne krank zu werden und werde mir auf jeden Fall irgendeine Tätigkeit suchen, die mich wenigstens für eine Zeit des Tages auf andere Gedanken bringt um nicht in Depressionen zu fallen. Dabei ist es völlig unwichtig ob es hierfür eine finanzielle Vergütung gibt oder auch nicht. Mein ALG I sichert noch mein Auskommen, wenn ich mich auch etwas einschränken muss. Welchen Status dürfen diese Tätigkeiten haben um nicht die Bezüge ALG I zu gefährden? Dürfen vorübergehende Tätigkeiten ohne Entgeltzahlung und Fortdauer von über 2 Wochen überhaupt angenommen werden? Sind diese der AA meldepflichtig, Wie hoch darf eine mögliche finanzielle Vergütung für die erbrachte Tätigkeit sein, ohne Kürzungen oder gar vollständigen Verlust der ALG I Leistungen zu verwirken. Ein verbindliches, alternatives Arbeitsverhältnis kann ich auf Grund meiner möglichen Fehlzeiten für Reisen zu Vorstellungsterminen nicht eingehen. Danke schon jetzt für Eure Hinweise. Geändert von Forumadmin (11.01.2009 um 11:26 Uhr) |
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#2
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Hallo Seehase,
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Vieleicht bei der Tafel Essen verteilen oder in eine gemeinnützige Einrichtung in deiner Stadt mal nachfragen. Solche Menschen werden immer gesucht. Zitat:
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Deshalb kommst du um ein Gespräch mit deinem SB nicht herum. Laß den Kopf nicht hängen Seehase. Ich will jetzt hier keine Floskeln schreiben nach dem Motto das wird schon etc. etc. Behalte dir dein gutes Gemüt bei und denke Positiv. Aber was will ich "junger Hupfer" dir "alten Hasen" denn erzählen ![]() Gruß Dirk
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#3
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Hallo!
Die Tätigkeit darf nur UNTER 15 Stunden pro Woche, also 14,9 h umfassen, da alles, was darüber liegt, den Anspruch auf ALG1 aufhebt. Will heißen, wenn man 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitet, ist man nicht mehr arbeitslos!!! |
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#4
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Danke erstmal für die bisherigen Antworten.
Habe in der nächsten Woche zwei Vorstellungstermine. Da der eine Termin räumlich sehr weit entfernt ist (mit einer Zwischenübernachtung) ist die Woche wohl ausgefüllt. Demnächst fangen auch die Kurse der VHS an (Mein Plan B) so dass ich mich auch hier reinsteigern (will, kann und muss) werde um den nötigen Erfolg zu verbuchen. Erfreulicherweise zeigt sich z. Zt. der Stellenmarkt für mich auch sehr positiv. Vielleicht geht ja doch noch was in Kürze. ![]() Grüße vom Seehasen |
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| Stichworte |
| fehlzeiten, kürzung, meldepflicht, meldepflichtig, vorstellungstermine |
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