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ALG II - Wohnung - Miete Fragen zur zu Eigenheimen, Nebenkosten, Heizung, Warmwasser usw.

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  #1  
Alt 11.01.2009, 12:43
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Standard Auflösung der BG für 4 Monate

Hallo

Ich habe da mal ne Frage und zwar:
Ich wohne seit August mit unserem gemeinsamen Kind mit bei meinem Freund wir wurden als Bedarfsgemeinschaft gezählt das ist ja auch richtig nun bin ich mittlerweile geschieden wurden und kann ab dem 1.2.2009 wieder in das Haus zurück da mein EX Mann dort auszieht, Die Zinsen für das Haus werden vom Amt übernommen. Da er aber mein Freund in der Wohnung wo wir jetzt wohnen 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muß und dafür auch Miete zahlen muß und ich ab dem 1.2. auch alle Kosten für das Haus übernehmen muß müssen wir für die 3 Monate die Bedarfsgemeinschaft auflösen und ich muß mit den Kindern im Haus wohnen und er in seiner Wohnung da wir sonst mit dem Geld von der ARGE nicht hinkommen. da wir ja doppelt Miete zahlen.
Ich bin auch nicht in seiner Wohnung gemeldet sondern noch bei meiner alten Adresse.
Welche Schwierigkeiten könnte uns die Arge denn machen und was muß ich da beachten.
Kann mir da bitte einer helfen.
Danke Justine
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  #2  
Alt 12.01.2009, 23:04
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Moin Justine,

ich grübele bereits seit gestern über Dein Posting nach, denn einiges scheint mir unklar.

In welcher Wohnung/welchem Haus bist Du denn nun gemeldet?

Zitat:
Ich bin auch nicht in seiner Wohnung gemeldet sondern noch bei meiner alten Adresse.
Wie kann es denn sein, dass Ihr als Bedarfsgemeinschaft gewertet werdet?

Könntest Du dieses Knäuel ein wenig entwirren?
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  #3  
Alt 13.01.2009, 13:08
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Standard AW: Auflösung der BG für 4 Monate

Hallo
Also folgendes ist der Fall:
Ich habe getrennt gelebt von meinem EX Mann bin zu meinem Freund in die Wohnung mit gezogen, nun kann ich ab 1.2.2009 wieder in das Haus zurück weil ich die Ratenkredite weiter zahle mtl 343 EURO die Zinsen zahlt das Amt für das Haus.
So nun folgendes da mein Freund in der Wohnung 3 Monate Kündigungsfrist hat und ich aber ab dem 1.2. auch die kosten für das Haus übernehmen muß ist das ja eine Doppelbelastung also müssen wir die BG erstmal für 3 bis 4 Monate auflösen das wir die Kosten erstattet bekommen.
So zu sagen wohne ich mit den Kindern im haus und er in seiner Wohnung wir sind aber noch zusammen, Nun meine Frage kann uns das Amt da irgendetwas.
Verstehst Du was ich meine?????

Danke Justine
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  #4  
Alt 14.01.2009, 18:34
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Kann den keiner helfen
Danke
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  #5  
Alt 14.01.2009, 21:28
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Versuchen würde ich es gerne, leider hast Du meine ersten Fragen nicht beantwortet, sondern lediglich Deinen ersten Beitrag in andere Sätze gekleidet.
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  #6  
Alt 14.01.2009, 21:35
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Hallo Justine,

mein Kollege wolle nur wissen, wie es denn möglich ist das Ihr als Bedarfsgemeinschaft gehandelt werdet wenn Du dort garnicht gemeldet bist?!

Ist auch für mich völlig unlogisch.

MfG
Marslicht
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  #7  
Alt 15.01.2009, 09:10
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Hallo
Wir werden als BG gerechnet weil wir ein gemeinsames Kind haben und wir uns am meisten in seiner Wohnung aufhalten.
So die Aussage der ARGE
Justine
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  #8  
Alt 16.01.2009, 00:08
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Hallo Justine,

auch wenn Du mit Deinen Informationen recht spärlich bist, so glaube ich, dass Ihr Euch auf dünnem, sehr dünnem Eis sogar bewegt.

Wenn Ihr bereits jetzt schon als Bedarfsgemeinschaft (BG) bei der ARGE geführt werdet, wird es ein Ding der Unmöglichkeit sein, diese kurzfristig zwecks Einsparung einer Doppelmiete aufzulösen um dann nach drei oder vier Monaten wieder in die gleiche BG zu "wandern".

Ich kann da keine Tipps geben.
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  #9  
Alt 16.01.2009, 11:33
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Hallo
Danke erstmal für deine Antwort, aber ich wohne doch dann wirklich mit dem kindern im Haus und er in seiner Wohnung , es muß doch da irgendwie einen Weg geben.
Da wir ja auch getrennte Adressen haben.
Danke
justine
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  #10  
Alt 19.01.2009, 10:58
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Hallo
Gibt es keine Lösung????
MFG Justine
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bedarfsgemeinschaft


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