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Meine Erfahrungen / Erlebnisse mit der Arbeitsagentur Erfahrungen und Erlebnisse" mit der Arbeitsagentur,Sozialamt
Personalzeitarbeitsfirmen und sonstigen "Arbeits" (Fallmanagern) - Vermittlern.....
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  #1  
Alt 28.01.2009, 14:57
Benutzerbild von Karliese
Karliese Karliese ist offline
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Karliese Einmalposter
Standard Trainingsmaßnahme ein Muss?

Hallo,
ich musste mich ab dem 01.01.09 arbeitslos melden, weil ich durch die schlechte Auftragslage gekündigt wurde. Ich beziehe nun ALG I.
Das Arbeitsamt möchte mir nun nach 3 Wochen Arbeitslosigkeit eine Traningsmaßnahme anbieten, welche mir unter anderem die Grundlagen der Teamfähigkeit,
kaufmännische Grundlagen, Bewerbercoaching, Grundlagen Büroenglisch (ich spreche fließend Englisch ) etc. vermitteln möchte.

Ich arbeite seit 22 Jahre im Büro u. a. als Chefsekretärin (bin ausgebildete Fremdsprachenkorrespondentin), wo ich mich u. a. um Personalfragen kümmerte (also Bewerbungsgespräche führte etc.),
im Team arbeitete und so weiter und so fort. Warum will man mir nun Grundlagen von Bereichen vermitteln, deren Grundlagen bzw. Kenntnisse ich bei weitem überschreite?

Meine Frage ist die, muss ich diese Trainingsmaßnahme absitzen, oder kann ich mich wehren bzw. einen Vorschlag machen, mich anderweitig fortzubilden,
was mich viel weiter bringt (z. B. spezielle Software, Lohnbuchhaltung etc.)?

Geändert von Forumadmin (28.01.2009 um 15:07 Uhr) Grund: formatiert
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  #2  
Alt 28.01.2009, 19:25
Benutzerbild von Seebarsch
Seebarsch Seebarsch ist offline
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Standard AW: Trainingsmaßnahme ein Muss?

Hallo marlies,

die Trainingsmaßnahme ist kein "Muss", da sie im Ermessen des Arbeitsvermittlers liegt. Allerdings kann so eine Maßnahme durch den Arbeitslosen nur sehr schwer, ohne Folgen, abgelehnt werden.
Der beste Weg wäre, mit dem Arbeitsvermittler darüber zu sprechen, ob unter Berücksichtigung des Berufsweges die Teilnahme an der Maßnahme tatsächlich sinnvoll ist!
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  #3  
Alt 28.01.2009, 21:10
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Standard AW: Trainingsmaßnahme ein Muss?

Ein IT-Profi, den man in eine PC-Grundschulung zwingen wollte soll dem Hörensagen nach mal mit "Klasse. Wieviele Schüler werde ich haben und wie hoch ist mein Honorar?" reagiert haben.

Ich selbst (Computer sind seit über 20 Jahren meine Leidenschaft) konnte so einem Unfug nur durch eine überaus zufällig meinen Weg kreuzende Halsentzündung entkommen.
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  #4  
Alt 29.01.2009, 08:12
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Standard AW: Trainingsmaßnahme ein Muss?

Danke erst mal für eure Antworten!
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  #5  
Alt 29.01.2009, 13:51
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Standard AW: Trainingsmaßnahme ein Muss?

Zitat:
Zitat von Seebarsch Beitrag anzeigen
Hallo marlies,

die Trainingsmaßnahme ist kein "Muss", da sie im Ermessen des Arbeitsvermittlers liegt. Allerdings kann so eine Maßnahme durch den Arbeitslosen nur sehr schwer, ohne Folgen, abgelehnt werden.
Der beste Weg wäre, mit dem Arbeitsvermittler darüber zu sprechen, ob unter Berücksichtigung des Berufsweges die Teilnahme an der Maßnahme tatsächlich sinnvoll ist!

ist es nicht auch so, wenn man die EGV erhalten und unterschrieben hat und so eine Maßnahme darin aufgeführt ist, das es dann doch ein "Muß" ist?
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  #6  
Alt 29.01.2009, 20:21
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Standard AW: Trainingsmaßnahme ein Muss?

Zitat:
Zitat von simone1962 Beitrag anzeigen
ist es nicht auch so, wenn man die EGV erhalten und unterschrieben hat und so eine Maßnahme darin aufgeführt ist, das es dann doch ein "Muß" ist?
@Simone1962,

nein, da hat Seebarsch schon recht mit seiner Meinung.
Manchmal stellt sich halt erst hinterher heraus, ob es sinnvoll ist oder nicht und dann sollte auch der SB Gesprächsbereit sein.
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  #7  
Alt 29.01.2009, 20:22
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Karliese Karliese ist offline
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Standard AW: Trainingsmaßnahme ein Muss?

In meiner EGV ist die Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme nicht aufgeführt. Was bedeutet das dann für mich?
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  #8  
Alt 29.01.2009, 20:43
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Standard AW: Trainingsmaßnahme ein Muss?

Zitat:
Zitat von Marlies Beitrag anzeigen
In meiner EGV ist die Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme nicht aufgeführt. Was bedeutet das dann für mich?
Hallo Marlies,

also Grundsätzlich ist jeder Hilfeempfänger verpflichtet alles zu tun um seiner Bedürftigkeit ein Ende zu setzen.

Aber einfach so eine Maßnahme "unterjubeln" kann dein SB dir nicht.
Da muß erst eine Einladung kommen und dann muß die Maßnahme auch zu dir passen.
Du kannst diese wie Seebarsch ja schon geschrieben hat unter Umständen ablehnen.

Aber glaube mir, wenn dein SB dich in einer maßnahme sehen möchte, dann passiert das Garantiert bei der Unterzeichnung der nächsten EGV.

Gruß
Dirk
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  #9  
Alt 30.01.2009, 17:45
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Zitat:
Zitat von MichaelaJ Beitrag anzeigen
Ein IT-Profi, den man in eine PC-Grundschulung zwingen wollte soll dem Hörensagen nach mal mit "Klasse. Wieviele Schüler werde ich haben und wie hoch ist mein Honorar?" reagiert haben.
Den Spruch hab ich auch schon gebracht bei meiner 1. PC-Grundschulung. Mittlerweile mach ich mir nen Spaß daraus die Dozenten ziemlich alt aus zu sehen lassen. Und jedesmal wenn ich wieder ins BFZ komme zu einem Kurs sag ich dem Admin nur "schöne Grüße von Hydra". Seit 1988 Computererfahrung und als Administrator kennt man alle Schwachstellen. Leider will keiner mehr einen 47jährigen einstellen. Vielleicht wirds ab September einfacher, wenn ich meinen Wirtschaftsfachwirt habe.

Ob brauchbar oder nicht. Bei so einer Maßnahme kommt man wenigstens wieder unter Leute. Und ich krieg immer ne Maßnahme bei der BFZ, da ist die Wärmestube gleich über die Straße und bekomme dort ein warmes Mittagessen für 1.50€. Einen Vorteil hat die Maßnahme auf jeden Fall, Du brauchst in der Zeit nicht heizen und verbrauchst keinen Strom.
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  #10  
Alt 31.01.2009, 10:52
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x_anonymus_x x_anonymus_x ist offline
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Standard AW: Trainingsmaßnahme ein Muss?

Hallo Marlies,

Zitat:
Zitat von Marlies Beitrag anzeigen
Meine Frage ist die, muss ich diese Trainingsmaßnahme absitzen, oder kann ich mich wehren bzw. einen Vorschlag machen, mich anderweitig fortzubilden,
was mich viel weiter bringt (z. B. spezielle Software, Lohnbuchhaltung etc.)?
das würde ich ganz unbedingt machen - also den Gegenvorschlag! Sollte bei Dir ein "Qualifikationsdefizit" festgestellt worden sein, dann muss das vom Vermittler ja irgendwie spezifiziert werden können. Genau das würde ich mir dezidiert erläutern lassen.

Es könnte ja z.B. sein, dass beim Vermittler angekommen ist, dass Du auf den Personalbereich spezialisiert bist und er denkt, dass mit einer breiter aufgestellten kaufmännischen Grundquali Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser sind. D.h. nachdem solche Lehrgänge ja nicht individuell gestrickt sind, nimmt er in Kauf, dass Du Dich bei Englisch langweilst, dafür aber im kaufm. Bereich breiter qualifiziert wirst. Wie geschrieben: kann so sein, kann aber auch natürlich ganz anders sein.

Das auszudisktuieren, das wird Dir u.U. nicht erspart bleiben. Und da ist es absolut hilfreich mit eigenen Vorschlägen zu kommen. Und auch logisch: Deine Argumentation solltest Du untermauern können (z.B. mit Stellenangeboten aus Deiner Arbeitsmarktrecherche wo klar hervorgeht, dass bei einer Chefsekretärin der Nachweis bestimmter Softwarekenntnisse unbedingt erforderlich sind).

Lohnbuchhaltung könnte u.U. bei einer Sekretärin schwierig werden - da bräuchtest Du eine andere Strategie, z.B.: Dein bisheriger Lebenslauf / Deine bisherigen Qualifikationen sowie der Arbeitsmarkt zeigen in die Richtung, dass Du als mehr Chancen als Personalsachbearbeiterin als als Chefsekretärin hast. Und dafür wäre dann z.B. Lohnbuchhaltung tatsächlich angezeigt.

Um's also kurz zu machen: Schau' Dir an wo Deine Chancen liegen, was Du dazu benötigtst, sammel' Dir entsprechende Fakten für Deine Argumentation zusammen und dann "auf in den Kampf"

HTH

x_anonymus_x

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