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| Meine Erfahrungen / Erlebnisse mit der Arbeitsagentur Erfahrungen und Erlebnisse" mit der Arbeitsagentur,Sozialamt Personalzeitarbeitsfirmen und sonstigen "Arbeits" (Fallmanagern) - Vermittlern..... Jeder kann hier frei über seine persönlichen Erlebnisse - Eindrücke und Erfahrungen berichten. |
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#1
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Hallo,
ich musste mich ab dem 01.01.09 arbeitslos melden, weil ich durch die schlechte Auftragslage gekündigt wurde. Ich beziehe nun ALG I. Das Arbeitsamt möchte mir nun nach 3 Wochen Arbeitslosigkeit eine Traningsmaßnahme anbieten, welche mir unter anderem die Grundlagen der Teamfähigkeit, kaufmännische Grundlagen, Bewerbercoaching, Grundlagen Büroenglisch (ich spreche fließend Englisch ) etc. vermitteln möchte. Ich arbeite seit 22 Jahre im Büro u. a. als Chefsekretärin (bin ausgebildete Fremdsprachenkorrespondentin), wo ich mich u. a. um Personalfragen kümmerte (also Bewerbungsgespräche führte etc.), im Team arbeitete und so weiter und so fort. Warum will man mir nun Grundlagen von Bereichen vermitteln, deren Grundlagen bzw. Kenntnisse ich bei weitem überschreite? Meine Frage ist die, muss ich diese Trainingsmaßnahme absitzen, oder kann ich mich wehren bzw. einen Vorschlag machen, mich anderweitig fortzubilden, was mich viel weiter bringt (z. B. spezielle Software, Lohnbuchhaltung etc.)? Geändert von Forumadmin (28.01.2009 um 15:07 Uhr) Grund: formatiert |
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#2
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Hallo marlies,
![]() die Trainingsmaßnahme ist kein "Muss", da sie im Ermessen des Arbeitsvermittlers liegt. Allerdings kann so eine Maßnahme durch den Arbeitslosen nur sehr schwer, ohne Folgen, abgelehnt werden. Der beste Weg wäre, mit dem Arbeitsvermittler darüber zu sprechen, ob unter Berücksichtigung des Berufsweges die Teilnahme an der Maßnahme tatsächlich sinnvoll ist!
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#3
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Ein IT-Profi, den man in eine PC-Grundschulung zwingen wollte soll dem Hörensagen nach mal mit "Klasse. Wieviele Schüler werde ich haben und wie hoch ist mein Honorar?" reagiert haben.
![]() Ich selbst (Computer sind seit über 20 Jahren meine Leidenschaft) konnte so einem Unfug nur durch eine überaus zufällig meinen Weg kreuzende Halsentzündung entkommen.
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#4
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Danke erst mal für eure Antworten!
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#5
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Zitat:
ist es nicht auch so, wenn man die EGV erhalten und unterschrieben hat und so eine Maßnahme darin aufgeführt ist, das es dann doch ein "Muß" ist? |
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#6
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Zitat:
nein, da hat Seebarsch schon recht mit seiner Meinung. Manchmal stellt sich halt erst hinterher heraus, ob es sinnvoll ist oder nicht und dann sollte auch der SB Gesprächsbereit sein.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#7
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In meiner EGV ist die Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme nicht aufgeführt. Was bedeutet das dann für mich?
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#8
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Zitat:
also Grundsätzlich ist jeder Hilfeempfänger verpflichtet alles zu tun um seiner Bedürftigkeit ein Ende zu setzen. Aber einfach so eine Maßnahme "unterjubeln" kann dein SB dir nicht. Da muß erst eine Einladung kommen und dann muß die Maßnahme auch zu dir passen. Du kannst diese wie Seebarsch ja schon geschrieben hat unter Umständen ablehnen. Aber glaube mir, wenn dein SB dich in einer maßnahme sehen möchte, dann passiert das Garantiert bei der Unterzeichnung der nächsten EGV. Gruß Dirk
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#9
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Zitat:
![]() Ob brauchbar oder nicht. Bei so einer Maßnahme kommt man wenigstens wieder unter Leute. Und ich krieg immer ne Maßnahme bei der BFZ, da ist die Wärmestube gleich über die Straße und bekomme dort ein warmes Mittagessen für 1.50€. Einen Vorteil hat die Maßnahme auf jeden Fall, Du brauchst in der Zeit nicht heizen und verbrauchst keinen Strom. |
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#10
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Hallo Marlies,
Zitat:
Es könnte ja z.B. sein, dass beim Vermittler angekommen ist, dass Du auf den Personalbereich spezialisiert bist und er denkt, dass mit einer breiter aufgestellten kaufmännischen Grundquali Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt besser sind. D.h. nachdem solche Lehrgänge ja nicht individuell gestrickt sind, nimmt er in Kauf, dass Du Dich bei Englisch langweilst, dafür aber im kaufm. Bereich breiter qualifiziert wirst. Wie geschrieben: kann so sein, kann aber auch natürlich ganz anders sein. Das auszudisktuieren, das wird Dir u.U. nicht erspart bleiben. Und da ist es absolut hilfreich mit eigenen Vorschlägen zu kommen. Und auch logisch: Deine Argumentation solltest Du untermauern können (z.B. mit Stellenangeboten aus Deiner Arbeitsmarktrecherche wo klar hervorgeht, dass bei einer Chefsekretärin der Nachweis bestimmter Softwarekenntnisse unbedingt erforderlich sind). Lohnbuchhaltung könnte u.U. bei einer Sekretärin schwierig werden - da bräuchtest Du eine andere Strategie, z.B.: Dein bisheriger Lebenslauf / Deine bisherigen Qualifikationen sowie der Arbeitsmarkt zeigen in die Richtung, dass Du als mehr Chancen als Personalsachbearbeiterin als als Chefsekretärin hast. Und dafür wäre dann z.B. Lohnbuchhaltung tatsächlich angezeigt. Um's also kurz zu machen: Schau' Dir an wo Deine Chancen liegen, was Du dazu benötigtst, sammel' Dir entsprechende Fakten für Deine Argumentation zusammen und dann "auf in den Kampf" HTH x_anonymus_x -- Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder. Alle Angaben ohne Gewähr |
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| bewerbercoaching, coaching, trainingsmaßnahme |
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