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ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I)
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Alt 31.01.2009, 14:22
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Grinsekatze79 Grinsekatze79 ist offline
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Standard Wer zahlt Fehler vom Arbeitsamt?

Hallo Zusammen,
ich habe hier schon ein wenig gestöbert und leider bisher nicht vergleichbares gefunden, deshalb wende ich mich nun direkt an euch.

Ich habe 8 Jahre für meinen Arbeitgeber gearbeitet, das letzte davon in China für den gleichen Arbeitgeber.
Nach meiner Rückkehr im October 2008 bin ich nachmittags fristlos gekündigt worden nachdem ich morgens 3 Tage rückwirkend krankgeschrieben wurde.
Ich war daraufhin direkt beim Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden. Die haben mich jedoch nur als arbeitssuchend gemeldet, da ich krankgeschrieben war und dann die Krankenkasse Krankengeld zahlen muss.

Den Antrag bei der Krankenkasse habe ich dann am gleichen Tag gestellt und im Dezember wurde mir dann mittgeteilt das mir kein Krankengeld zu steht. Begründung: Da Krankengeld erst ab dem Folgetag der Krankmeldung bezahlt wird, ich aber zu diesem Zeitpunkt in keinem Arbeitsverhältnis stand.
Mittlerweile war die Krankheit beendet und ich war seit Anfang Dez. auch arbeitslos gemeldet. Der Agentut für Arbeit hatte ich mitgeteilt das die Krankenkasse kein Krankengeld für den Zeitraum zahlt, sie wollten das dann prüfen.

Gestern kam nun endlich der Bescheid zu meinem Arbeitslosengeld
(mittlerweile 3 Monate keine Bezüge erhalten) dort wurde der Zeitraum meiner Krankheit überhaupt nicht berücksichtigt.

Wer kommt nun für den Krankheitszeitraum auf?

Ich habe zusätzlich eine vorläufige Sperre von 6 Wochen bekommen wegen fristloser Kündigung, (Dez-Mitte Janunar)was im Klartext heisst das ich für einen halben Monat Arbeitslosengeld bekomme.

Kann man irgendwo zusätzliche kurzfristige finanzielle Unterstüzung bekommen, da mittlerweile alle Ersparnisse aufgebraucht sind?

Danke für Eure Hilfe!!!
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  #2  
Alt 31.01.2009, 18:24
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Standard AW: Wer zahlt Fehler vom Arbeitsamt?

Hallo Grinsekatz79,

leider ist es so, dass du zum Zeitpunkt der Arbeiotslosmeldung auch arbeitsfähig sein musst, da du sonst auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar bist. Daher besteht für den Zeitraum auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn du mit dem bisher gezahlten Arbeitslosengeld nicht auskommst, musst du Alg 2 beantragen!
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Stichworte
bescheid, krankengeld, krankheitszeitraum, sperre, unterstüzung


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