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  #1  
Alt 12.02.2009, 22:18
Benutzerbild von querolant
querolant querolant ist offline
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Standard Eingliederungsvereinbarung und Ganzil

Hallo,
nach dem ich jetzt Stunden im Netz alle möglichen Beiträge über EGV und Ganzil gelesen habe bin ich nun völlig verwirrt.

Erst mal kurz zu meiner momentanen Situation. Habe mich mal wieder arbeitsuchend gemeldet und sofort eine Zuweisung zu Ganzil und eine EGV erhalten, die ich jedoch mit dem Hinweis auf eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand noch nicht unterschrieben habe. Einen Antrag auf Leistungen habe ich nicht gestellt, da dieser in der Vergangenheit schon abgelehnt wurde. Somit beziehe ich keine Leistungen jeglicher Art (außer Rentenanrechnung =2,19 €/ Monat ???). Hoffe das stimmt so. Habe im vorigen Jahr schon einmal eine Zuweisung zu Ganzil erhalten und diese nach der Infoveranstaltung abgebrochen. Somit wurde ich als arbeitsuchender Zwangsabgemeldet. Zu dieser Zeit besserte ich das Familienkapital mit einem 400,-€ Job auf. Aber dieser Verein (SB) ist hartnäckiger als ich dachte und nervt mich nun gleich wieder mit Ganzil.

Nun meine Fragen: Wie werde ich diesen Mist endlich los ohne mich laufend an- und abmelden zu müssen? Ich will doch nur einen einigermaßen vernünftigen Job von dem ich leben kann oder eine sinnvolle Weiterbildung und nicht diese sinnfreien Gespräche und Bewerbungstrainingsmaßnahmen.

Darf ich meine Zuweisung und EGV (Daten geschwärzt) hier hochladen und erbarmt sich eventuell jemand da mal drauf zu schauen und gegebenenfalls ein paar Änderungen zu machen?

So, dann schon mal Danke im Voraus.

Querolant= Querulant= sich Beschwerender, verdammt kann ich den Nick nicht ändern?
  #2  
Alt 13.02.2009, 15:12
Benutzerbild von Pepsi
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung und Ganzil

Hallo,

ich glaube, da wirst Du nichts dran ändern können. Seit dem 01.01.09 ist vieles anders geregelt. Mir haben sie beim AA ja wortwörtlich gesagt, das sie uns über GANZIL loswerden wollen, d.h. sie hoffen tatsächlich auf eine Arbeitsplatzvermittlung.
Solange man das nicht mitmacht, wird man sich immer wieder an- und abmelden müssen.
Und GANZIL ist da jetzt ne Art Pflichtprogramm geworden.

Viele Grüße,

Pepsi
  #3  
Alt 13.02.2009, 16:02
Benutzerbild von Ich bin es nicht
Ich bin es nicht Ich bin es nicht ist offline
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung und Ganzil

Hallo Querulant ..

Zitat:
eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand noch nicht unterschrieben habe. Einen Antrag auf Leistungen habe ich nicht gestellt, da dieser in der Vergangenheit schon abgelehnt wurde. Somit beziehe ich keine Leistungen jeglicher Art (außer Rentenanrechnung =2,19 €/ Monat ???).
da du keinen finanziellen Anspruch geltend machst ( außer Rentenanrechnung ) kannst du dich entweder wieder abmelden und deinen geringen Anteil zur Rentenversicherung selber tragen , oder dem Arbeitsamt mitteilen das du dein Recht auf Stellenvermittlung weiter wahrnehmen willst und wirst ..

gleichzeitig teilst du mit , sie sollen deinen Briefkasten nicht weiter mit ominösen Maßnahmeangelegenheiten zumüllen , da du diese Post sonst im Päckchen " UNFREI " zurück senden wirst ( kostet die 12,60€ ) ..

du möchtest Stellenvorschläge und sonst garnichts ..

freiwillige Rentenversicherung ist nicht soooo teuer .. irgendwie 6,40 oder weniger im Monat ( warte da mal was genaueres hier ab ) ..
  #4  
Alt 13.02.2009, 16:19
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung und Ganzil

Hallo pepsi,

hier nur so als Info zur Freiwilligen rentenversicherung und den Kosten.


Zitat:
Eine freiwillige Versicherung ist, wie es der Name schon sagt absolut freiwillig. Man kann die Beiträge abbuchen lassen oder überweisen. Man kann die Beiträge monatlich oder jährlich zahlen. Wenn man nichts mehr einzahlen will, lässt man es eben bleiben. Man kann einen beliebigen Monatsbeitrag zwischen dem Mindestbeitrag (79.60 EUR im Monat / 0.35 EUR Rentensteigerung) und dem Höchstbeitrag (1044.75 EUR im Monat / 4.65 EUR Rentensteigerung) wählen.
Quelle

Gruß
Dirk
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  #5  
Alt 13.02.2009, 20:10
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung und Ganzil

Das hört sich ja nicht gut an.... Also Rente kann ich dann knicken, wovon auch.

Zitat:
da du keinen finanziellen Anspruch geltend machst ( außer Rentenanrechnung ) kannst du dich entweder wieder abmelden und deinen geringen Anteil zur Rentenversicherung selber tragen , oder dem Arbeitsamt mitteilen das du dein Recht auf Stellenvermittlung weiter wahrnehmen willst und wirst ..

gleichzeitig teilst du mit , sie sollen deinen Briefkasten nicht weiter mit ominösen Maßnahmeangelegenheiten zumüllen , da du diese Post sonst im Päckchen " UNFREI " zurück senden wirst ( kostet die 12,60€ ) ..
Lach, ob die das Päckchen wohl annehmen? Aber mal im ernst, wenn ich viele Stellenangebote erhalten habe, dann waren das 2 in einem Jahr. Und die waren das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben waren.

Wichtiger wären mir aber die Bewerbungskosten und Fahrgeld zu event. Vorstellungsgesprächen. Deshalb wollte ich mich nicht gleich wieder abmelden.

Gruß Querulant
  #6  
Alt 14.02.2009, 10:31
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung und Ganzil

Hallo,

also wenn mich nicht alles täuscht, bekommt man die Kosten seit dem 01.01.09 auch nicht mehr erstattet, bin mir aber nicht so sicher.

Stellenangebote? In 6 Jahren kamen hier vielleicht 4 oder 5 an. Z.B. Halbtagsstelle 30 km Anfahrt- und zurück und das ohne Auto, mit unmöglichen Verbindungen.

Geht das wirklich so einfach? Das man darauf besteht weiterhin gemeldet zu sein, damit der Rentenbeitrag nicht verfällt und weiterhin Stellenangebote vermittelt bekommen möchte?

Liebe Grüße,
Pepsi
  #7  
Alt 14.02.2009, 11:01
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung und Ganzil

Hallo,

Zitat:
Zitat von querolant Beitrag anzeigen
Wichtiger wären mir aber die Bewerbungskosten und Fahrgeld zu event. Vorstellungsgesprächen. Deshalb wollte ich mich nicht gleich wieder abmelden.
wenn Du dieser Maßnahme zugewiesen wurdest (und auch teilnimmst), dann bekommst Du diese Kosten weiterhin erstattet, allerdings vom Bildungsträger.

HTH

x_anonymus_x

PS: Soweit ich das sehe, ist dieser Thread im falschen Unterforum (arbeitslos ohne Leistungsbezug => SGB III)

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
  #8  
Alt 14.02.2009, 11:05
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung und Ganzil

Hallo Pepsi,

Zitat:
Zitat von Pepsi Beitrag anzeigen
Geht das wirklich so einfach? Das man darauf besteht weiterhin gemeldet zu sein, damit der Rentenbeitrag nicht verfällt und weiterhin Stellenangebote vermittelt bekommen möchte?
leider nein. Der §119 SGB III gilt weiterhin, d.h. arbeitslos im Sinne des Gesetzes ist man nach wie vor nur dann, wenn man u.a. auch an Maßnahmen zur Wiedereingliederung teilnimmt.

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
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  #9  
Alt 15.02.2009, 11:41
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Pepsi Pepsi ist offline
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Standard AW: Eingliederungsvereinbarung und Ganzil

Hallo,

ja so habe ich mir das schon gedacht. Danke schön!

Viele Grüße,
Pepsi
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bewerbungstraining, egv, maßnahmen


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