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#1
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Guten Tag,
ich hoffe das ich hier viele gute Meinung bekommen. Am 23.9.2004 habe ich mit beim Arbeitsamt für einen Tag arbeitslos gemeldet um Existenzgründungsgeld zu beantragen. Ab dem 01.10.2004 -30.12.2006 war ich selbstständig. Im Januar 2007 habe ich mich arbeitslos gemeldet. Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich in den letzten 24 Monaten nicht mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gewesen bin. Wurde zur ARGE geschickt. Habe im kompletten Jahr 2007 ca. € 5.800,00 von der Arge bekomme. Probleme dadurch im Jahr 2007: - Bausparvertrag aufgelöst (€ 3.300,00), dadurch kein Geld von der Arge bekommen für Januar und März - Geld bei der Oma geliehen (€ 10.000,00) um a) Finanzamt zu bezahlen und b) über die Runden zu kommen, dadurch kein Geld von der Arge bekommen ca. € 3.500,00 bei Schwager und Mutter geliehen Totalschaden im September 2007 (€ 11.000,00), für € 2.200,00 neues Auto und den Rest für die Monate September bis November für Lebenserhaltungskosten, kein Anspruch auf ARGE Ab Januar 2008 wieder im Job. Im Sommer 2008 kapituliert bzgl. der aufgekommenden Schulden und Privatinsolvenz angemeldet. Im Januar 2009 musste ich wieder zum Arbeitsamt da ich auf Jobsuche bin/war. Habe im Jahr 2008 nur 11 Monate gearbeitet und dachte durch eine Karenzzahlung des Arbeitgeber wäre der 12 Monat erfüllt. Die Sachbearbeiterin hat mir dann einen Termin für gestern gegeben, obwohl sie wissen musste, das ich durch die Karenzzahlung keine 12 Monate erfülle und somit der Antrag zum scheitern verurteilt wird. Bin dann gestern hin und so war es dann auch. Allerdings stellte sich folgendes heraus: Durch den 1.Tag (23.09.2004) arbeitslos hätte ich 48 Monate danach Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ergo ich hatte im Jahr 2007 Anspruch auf dieses. Bin aber da abgecancelt worden, obwohl der Sachbearbeiter hätte sehen müssen das ich im Jahr 2004 schon mal dort war. Ich darf jetzt einen Überprüfungsantrag stellen und hoffen das ich eine Nachzahlung erhalte. Nachrechnungen ergeben eine Nachzahlung von ca. € 14.000,00. Jetzt meine Frage: Wenn ich wirklich das Geld nachgezahlt bekomme, dann ist die doch ein Schuldgeständnis der Arbeitsagentur. 1) Macht es Sinn eine Klage einzureichen? Durch dieses fehlende Geld in 2007 haben sich Schulden angehäuft, was mich in die Privatinsolvenz getrieben hat. Jetzt soll ich die Nachzahlung, die mir rechtens zusteht, dafür nutzen um eine Provatinsolvenz platt zu machen, die ich ja eigentlich gar nicht hätte. Hat sowas Aussicht? Ich musste einen Bausparvetrag, eine Lebensversicherung, eine Vollkaskoversicherung usw. für den Lebenserhalt verwenden. Vom phsychischen Schaden mal abgesehen! Meine FRAGE: Reichte diese eine Tag im September 2004 aus um auch noch 48 Monate Anspruch auf ALG I zu haben? Ich habe sofort Existenzgründungsgeld erhalten ohne Sperrzeit. |
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#2
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Hallo Bonner0815 und willkommen im Forum,
Zitat:
Schau doch ma hier ob du eine Beratungsstelle in deiner Nähe hast. Vor Ort kann man(n) da bestimmt schneller was erreichen. Diene letzte Frage kann/muß dir evtl. einer meiner Kollegen oder ein eifriger User beantworten. ![]() Gruß erstmal. Dirk
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Habe am kommenden Mittwoch einen Termin beim Anwalt. Dieser sagte das sofort Klage eingereicht werden müsste, da ich defintiv Anspruch hatte.
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#4
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hallo Bonner 0815 ..
Zitat:
am besten versuchst du bereits alle Unterlagen für den Anwalt zu ordnen .. eine Forderungsaufstellung wäre auch recht zweckmäßig , damit der Anwalt diesbezüglich schon einmal im groben den Schaden / Forderung beziffern kann .. bisgen " mehr " kann am Anfang nicht schaden , da man später immer noch runtergehen kann .. gutes Gelingen .. |
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#5
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Hallo Bonner 0815,
reicht der Thread im ELO nichts aus, oder hast du da nicht die von dir erwarteten Antworten bekommen? Stell doch den Antrag und warte ab!
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#6
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Da der Treahd (die Frage) schon in einem anderen Forum besteht, ist es damit als Doppelposting anzusehen und wird daher geschlossen!.
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| Stichworte |
| anspruch, antrag, existenzgründungsgeld, privatinsolven, versicherungspflichtig |
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