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ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I)
Ausfüllhinweise - Tips - Erfahrungen

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  #1  
Alt 04.03.2009, 13:15
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Hallo zusammen.
Bin neu hier und habe einige Fragen.
Zum 16.05.2009 werde ich ausgesteuert.Habe das heute der AFA mitgeteilt.Bin bis auf weiteres weiter AU.Ich würde also bei weiterer AU ab 17.05.09 Alg 1 bekommen.
1. Wie lange bekomme ich Alg1 bei AU ?
2. Wenn ich einen EM Antrag stelle, soll ich das sofort machen, oder ist es besser erst einmal in Alg 1 zu gehen, und abwarten was die AFA sagt ?

Gruss Lotto 48
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  #2  
Alt 04.03.2009, 14:27
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Hallo lotto,

unbedingt SOFORT einen Antrag auf EM Rente stellen, die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate - siehe hierzu auch die anderen Threads- (Suchfunktion benutzen)

Wie lange Du Anspruch auf ALO I hast, kann Dir nur in der zuständigen Behörde beantwortet werden, da hierzu ja auch Vorversicherungszeiten usw. benötigt werden.

LG
sonja 42
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  #3  
Alt 04.03.2009, 14:34
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Hallo,

um das mal richtigt zustellen, es gibt keine EM-Rente mehr, dass heisst seid einiger Zeit EU-Rente.
Weiterhin je nach Alter kann sich so ein Verfahren bis zu 5 Jahre hinziehen mit Widerspruch, Klage ect pp.

MfG
Marslicht
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  #4  
Alt 04.03.2009, 17:01
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Standard AW: alg1-EU Rentenantrag

Also nicht erst warten was die AFA sagt ???
Anspruch auf ALG 1 habe ich fünzehn Monate.Natürlich nur wenn ich AF bin oder einen EM ! antrag stelle.
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  #5  
Alt 04.03.2009, 18:30
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DANKE Marslicht,

bin halt eine alte Frau und habe ich bei der "alten" Formulierung ErwerbsMinderung-Rente festhalten wollen... ...ach früher war alles einfacher..

Natürlich heist das jetzt EU ErwerbsUnfähigkeits- Rente, bitte um Verzeihung.
oder, war es umgekehrt ??


@lotto48

wie schon gesagt/beschrieben, kann so ein Rentenverfahren SEHR, SEHR lange dauern - daher Antrag stellen...

LG
sonja 42
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  #6  
Alt 04.03.2009, 18:59
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Zitat:
Zitat von sonja42 Beitrag anzeigen
DANKE Marslicht,

bin halt eine alte Frau und habe ich bei der "alten" Formulierung ErwerbsMinderung-Rente festhalten wollen... ...ach früher war alles einfacher..
Wofür die 42 steht lassen wir mal im Raum stehen, ob Jahrgang oder Alter, wichtig ist das man den Schritt nach vorne wagt und mit der Zeit geht.

Zitat:
Zitat von sonja42 Beitrag anzeigen
Natürlich heist das jetzt EU ErwerbsUnfähigkeits- Rente, bitte um Verzeihung.
oder, war es umgekehrt ??
EU-Rente ist da schon richtig und hast es ja schön erklärt.


MfG
Marslicht
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  #7  
Alt 04.03.2009, 19:46
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Ich habe jetzt mal nachgeschaut: Es heisst Erwerbsminderungsrente = EM
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  #8  
Alt 04.03.2009, 20:02
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Genau-EM-Rente!
Hinsichtlich der Beantragung der EM-Rente würde ich mal abwarten!
Bei der Sonderregelung des § 125 SGB III ergibt es sich ja so, dass der Arzt der Agentur zunächst die Erwerbsfähigkeit prüft!
Erst wenn der Arzt der Agentur feststellt, dass eine Erwerbsfähigkeit mit mindestens 15 Stunden wöchentlich nicht mehr vorliegt, muss man die REHA oder die Erwerbsminderungsrente beantragen.
Bis zur Entscheidung über die Rente, wird dann Arbeitslosengeld gezahlt!

Da das Arbeitslosengeld aber in der Regel höher ist als die EM-Rente, sollte man da einfach zuwarten, um keine finanziellen Verluste zu haben!
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  #9  
Alt 04.03.2009, 23:00
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Standard AW: alg1-EU Rentenantrag

Hallo seebarsch. Danke für deine hinweise.
Wie ich hörte bekommt man bei aussteuerung und weiterer AU nur 6 Wochen ALG 1 und landet danach beim sozialamt.Ist es denn zwingend die beurteilung vom arzt der AFA abzuwarten, oder einfach nur besser für den EM antrag, wenn es der arzt denn auch so sieht ? Mein hintergedanke für den EM antrag ist, wenn ich ihn vor ALG 1 stelle so liest man, bekommt man das ALG 1 bis zur entscheidung über den rentenantrag. Hoffe du antwortest mir noch einmal.

Ps. Eine reha hab ich schon hinter mir. Aber für mich ohnen erfolg.
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  #10  
Alt 05.03.2009, 08:31
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Standard AW: alg1-EU Rentenantrag

Guten Morgen lotto48,

das ist so nicht ganz richtig. Wenn Du ALG I beantragst weil Du zur Vermittlung zur Verfügung stehst (also erwerbsfähig bist), und dann erst erkrankst, erhälst DU für 6 Wochen weiterhin ALO I, danach Krankengeld...

Also genau wie in einem Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber zahlt Lohnfortzahlung für 6 Wochen, danach gibts Krankengeld...

In Deinem Fall könntest Du ALG I nur nach § 125 SGB (Nahtlosigkeit) stellen, da DU auf grund der erwerbsUNfähigkeit/Krankheit ja nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehst. Du erhälst also Dein ALO Geld bis zur Entscheidung der EM Rente bzw. so lange Dein Anspruch auf ALO I noch gilt, erst danach musst Du ggf. andre Hilfen beantragen...

So wie Seebarsch es beschreibt, kann Deine Rente natürlich viel geringer ausfallen als Dein derzeitiges ALO. Das hängt ja mit Deinem Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung zusammen. Also z.B. wie viele Jahre Du versicherungspflichtig gearbeitet hast, in welcher Höhe Beiträge abgeführt worden und und und

Hast Du schon mal einen Versicherungsverlauf von der DRV erhalten???

Allerdings, muss ich auch nochmal daraufhinweisen, das die Berbeitung bei der DRV lange bis sehr lange dauern kann. Man geht inzwischen bei der Beantragung von Em Renten von mindestens 7 Monaten aus, wenn dann noch die EM Rente abgelehnt wird und Du in den Widerspruch oder sogar in ein Klageverfahren gehen musst, kann es noch sehr viel länger dauern.

was sagt den Deine KK? Normalerweise, weisen die SB dort einen doch daraufhin, das man einen Rentenantrags stellen soll, oder?

Solange Du jedoch arbeitsunfähig bist, hast DU keinen Anspruch auf das "normale" ALO I, da (wie schon geschrieben) Du ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst..

LG
sonja 42

@marslicht & danke
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