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#1
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Hallo Leutz!
Ja ich weiß diese Frage wurde schon hundert mal gestellt, aber ich stell sie nochmal. Also es ist so, ich Arbeite, mein Netto-Einkommen ist 898,- Nun wollen mein Mann und ich uns trennen, ich würde unsere Wohnung gerne übernehmen, sie kostet 560 warm inkl. Strom. Ich habe noch zwei Kinder aus erster Ehe die bei meinem Ex-Mann leben, ich zahle 170,-- Unterhalt und habe monatliche Hol und Bringkosten. Meine Frage: Die Kinder zählen ja nicht zum haushalt da sie nicht bei mir Leben, aber gibt es da eine Sonderregelung? Auch was die Quadratmeterzahl der Wohnung betrifft? Weil die Kids brauche ja wenigsten einen Platz zum Schlafen. Und ich habe erhöhte Ausgaben zwecks Unterhalt und Hol- Bringkosten. Wäre nett wenn ich eine Antwort bekommen würde!! Schon mal vielen Dank im Vorraus. sonne71 |
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#2
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Hallo Sonne,
Du hast unter ALG II den Betrag erstellt, wenn Du ALG II beziehst, dann bekommst Du kein Wohngeld mehr. Was die Kids angeht und die laufenden Kosten, sind denn aus der jetzigen Ehe auch noch Kinder vorhanden? MfG Marslicht |
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#3
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Hallo sonne71,
bzgl. des Wohngeldes sieht es schlecht aus. Mit Deinen 898 Euro Einkommen und einer Miete von 560 Euro kommst Du nicht weit. Davon kannst Du eigentlich nicht mal Deinen Lebensunterhalt sicherstellen. Da es aber ganz knapp ist, würde ich einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn Du alleine wohnst. Das Problem ist die Unterhaltszahlung. Die kannst Du beim Wohngeld mit absetzen, dann wird aber die Wohngeldstelle nachfragen wvon Du den Unterhalt zahlst bzw. von was Du lebst und wird Dich zur Arge verweisen, da Du mit der Unterhaltszahlung Deinen Lebensunterhalt absolut nicht sicherstellen kannst. Meiner Meinung nach hilft es hier nur noch eine preiswertere Wohnung zu nehmen. Die Kids werden, wenn sie bei Dir und dem anderen Elternteil leben, also nicht nur zum Besuch da sind auch anteilmäßig mit berücksichtigt. Eine Beschränkung der Größe der Wohnung gibt es beim Wohngeld nicht. LG, Janet9 |
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