![]() |
|
#1
|
||||
|
||||
|
Hallo,
ich habe Anspruch auf ALG1 und bin derzeit wegen Funktionsbehinderung meiner li. Hand krank geschrieben. Zuerst vom Orthopäden, dann nach Nervenleitmessung durch Neurologen. Nun ist es so dass ich ab 6.4.09 Anspruch (über 6 Wochen) auf Krankengeld hätte und das ALG1 am 5.4.09 damit endet. Da ich aber trotz meiner physischen derzeitigen Krankmeldung, auch dadurch wieder psychisch stark beansprucht bin, weigert sich die Kasse nach Aussteuerung auf Psyche, zu bezahlen. Somit hänge ich jetzt in der Luft und habe erstmal Widerspruch eingelegt bei der Kasse da ja die AU auf physisch und nicht psychisch ausgestellt wurde. RA könnte ich nur dann nehmen (so die Auskunft heute beim RS) wenn ich nach dem Widerspruch einen endgültigen Bescheid bekomme der die KK-Zahlung verweigert und ich beim Sozialgericht zuerst Klage eingereicht habe. Dann erst würde der RA über den RS dazu kommen ![]() Bei der Arbeitsagentur sprach man vor kurzem von dem Nahtlosigkeitsbezug §125 SGB III. Buch, aber als ich vor drei Tagen (trotz AU) dort einen Termin wahrgenommen habe, hat man davon erst Abstand genommen. Der Rat eines neuen SB war: 1. Erkundigen sie sich ob die Kasse nach 6 Wochen erstmal zahlt (erledigt-siehe oben), wenn nicht dann 2. Können sie sich wieder gesund melden (Allerdings kann man eine bereits ausgestellte AU nicht zurück nehmen!!!) und sie stehen dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung. Auf meine Frage zu dem §125 den sein Kollege vor ca. 2 Wochen erwähnt hat, konnte (wollte ???) er nichts dazu sagen. Das muss noch geklärt werden war die Auskunft. Könnt ihr mir bitte sagen wer das klärt, und soll ich mich jetzt wieder arbeitsfähig melden oder auf den §125 hinarbeiten, wenn die Kasse den Widerspruch ablehnt? Zu dem Antrag auf EM-Rente den ich vor kurzem abgegeben habe, habe ich bereits die Mitteilung des Rententrägers wer vom Med. Dienst für mich zuständig sein wird und dass ich von dort demnächst einen Termin zur Vorstellung bekommen werde. Das ging ja flott!!! LGe und Danke im voraus |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Hallo Catrina,
Zitat:
also so wie ich das lese, wirst du erst diesen Termin beim Med. Dienst des Rententrägers wahrnehmen müssen. Und dann ist dieser §125 möglich. Bin aber selbst etwas ![]() Muss da nochmal genauer schauen. Gruß Dirk
__________________
:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
|
#3
|
||||
|
||||
|
Hallo,
die Anwendung des § 125 SGB III ist erst dann möglich, wenn der Anspruch auf Krankengeld erschöpft, man "ausgesteuert" ist. Das ist hier ja wohl nicht der Fall. Insofern ist das Arbeitslosengeld dem Krankengeld gegenüber nachrangig! Hinsichtlich der Rechtsschutzversicherung muss man im Vertrag nachsehen, ob ein Widerspruchsverfahren tatsächlich vom Rechtsschutz ausgenommen ist. Ansonsten kann man nur das Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse durchziehen!
|
|
#4
|
||||
|
||||
|
Danke für die Antworten.
Ausgesteuert bin ich auf der psych. Schiene. Heißt das auch, ich darf überhaupt nicht mehr diese 6 Wochen AU übersteigen, egal was für eine Diagnose für die AU zuftrifft? Habe heute morgen einen Brief erhalten, indem mitgeteilt wird, dass die Privatpraxis ...., beauftragt wurde durch die DRV, mich zu untersuchen. Muss sämtl. ärztl. Unterlagen, Mediamentenliste und schulischen-beruflichen-tab. Lebenslauf mitbringen. Das ging dann vom Tag der Absendung um die EM-Rente bis zu diesem Termin innerhalb von 6 wochen, bin überrascht von der Schnelligkeit. LGe und schönen Wochenanfang |
|
#5
|
||||
|
||||
|
Hallo,
wenn die Diagnose die selbe ist, die zur Aussteuerung führte, tritt bis zur endgültigen Entscheidung über den § 125 SGB III die Lohnfortzahlung nicht ein. Dann wird Alg nahtlos weitergezahlt! |
|
#6
|
||||
|
||||
|
Vielen Dank Seebarsch ....
... und ihr seid einfach ein Super Forum, wo tolle Leute |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| aussteuerung, krankengeld |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kasse wechseln als ALG-II-Empfänger | Citrus1234 | ALG II - Arbeitslosengeld II | 6 | 07.02.2008 19:56 |
| Loch in der Hartz-IV-Kasse | ALN - Robot | Aktuelle Meldungen aus dem Arbeitslosen NETZ | 0 | 17.12.2007 06:50 |
| Hartz-IV-Empfänger zur Kasse gebeten | ALN - Robot | Aktuelle Meldungen aus dem Arbeitslosen NETZ | 0 | 12.09.2007 04:41 |