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| ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I) Ausfüllhinweise - Tips - Erfahrungen |
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#1
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Hallo,
ich habe heute die Unterlagen für´s Arbeitsamt von meinem ehmaligen Arbeitgeber erhalten und mußte zu meinem Entsetzen feststellen, das der letzte monat (april) nicht mehr angegeben wurde, obwohl dies meiner bester Monat war (Überstunden,Urlaubsgeld etc.) und es sich bei der Berechnung des ALG I wahrscheinlich bemerkbar würde. Als ich dann meinen AG anrief, sagte der mir, das das nicht notwendig sei. Ich konnte es gar nicht glauben, doch das Deckblatt des Antrags bestätigte die Aussage des AGs. Meine Frage ist nun : entsteht mir dadurch eine finanzieller Nachteil bei der Berechnung des ALG und kann ich darauf bestehen das der AG dies korrigiert. Soweit ich weiß und was ich im Forum gelesen habe dient das Einkommen der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage. Mfg Mark |
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#2
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Hallo einermehr,
![]() der letzte Monat ist nur dann zu bescheinigen, wenn er beim Ausscheiden = Ende der Arbeit, bereits durch den Arbeitgeber abgerechnet war! Ansonsten bleibt der Monat raus!
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#3
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hallo seebarsch,
danke für deine schnelle Antwort. War das früher nicht mal anders? Oder ist das erst durch die Agenda 2010 bzw. Reformen gekommen? Nur um das nochmals festzuhalten; weil mein letzter Monat erst zum achten des Folgemonats abgerechnet wird und nicht zum Ende des Vormonats, fließt das nicht in die Berechnung mit hinein? ![]() Schaut mir aber sehr nach einem Bürokratentrick aus. Da sammelt man Überstunden bis das der Arzt kommt und absehbar ist das der befristete Vertrag so oder so nicht verlängert wird und dann sowas. Soll nicht heißen das ich gerne ALG I-Kohle beziehe und das Beste herausholen will, aber schließlich zahle ich auch in dem letzten Monat überproportional hohe Beiträge. Naja was soll´s. mfg mark |
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#4
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Hallo,
das ist nicht neu sondern galt schon immer so. Das sind keine Bürokratentricks, sondern die vom Bundestag gemachten Gesetze!
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| alg, berechnung |
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