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| Kündigung Sie sind gekündigt worden oder stehen kurz davor? |
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#1
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Hallo zusammen,
da ich aus dem internet nicht recht schlau werde und es noch Punkte gibt die ich mir selbst nicht beantworten kann, wollte ich euch mal fragen. Mein Vater wurde nach 21 Jahren als Maurer gekündigt. Als der alte Chef noch da war wurden in den schlechten Monaten die Arbeitsverträge nicht aufgelöst und es gab für die Mitarbeiter "Schlecht-Wetter"-Geld. Seitdem ein neuer die Firma übernommen hat (bestimmt schon einige Jahre her...10 Jahre vielleicht) wurden die Mitarbeiter über Winter "gekündigt" (entsprechend hat sich mein Vater arbeitslos gemeldet) und im Frühjahr wieder eingestellt. Somit umging der neue Geschäftsführer das "Schlecht-Wetter"-Geld. Nun zu meiner eigentlichen Fragen. Kann mein Vater anspruch auf Abfindung erheben? Haben diese 3-4 Monate Arbeitslosigkeit einfluß darauf? Nach 21 Jahren sollte es doch eigentlich was geben, oder? Vielen Dank schonmal für eure Antworten!!! Gruß KaiserFranz |
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#2
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Hallo!
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Das ist allein Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wurden folgende Kriterien bei der Kündigung erfüllt? - sozial gerecht (erst junge alleinstehende gekündigt und dann öltere mit Familie) - Kündigung war betriebsbedingt - wurden mehrere Arbeitnehmer gekündigt Wie sieht die Situation denn aus in der Firma? Aufträge schlecht? Insolvenz? |
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#3
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Hallo Franz,
also umgangen ist er es nicht, weil es kein Schlechtwettergeld mehr gibt! Das war ganz normal so wie es der"Neue" gehandhabt hat. MfG Marslicht |
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#4
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Hallo zusammen,
hier muss man auch die bestehenden Tarifverträge für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe beachten. Diese sind in der Regel allgemein verbindlich und sehen für den Fall des "Schlechtwetter" entsprechende Kündigungsregelungen vor. Zudem kann man davon ausgehen, dass der Vater bei einer entsprechenden Forderung an den Arbeitgeber nach Ablauf des "Schlechtwetter" nicht mehr eingestellt wird und beim nächsten Arbeitgeber vor dem selben Problem steht!
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