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#11
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Ja bisher lief das immer so ab, dass mir die EGV vorgelegt wurde und dann hab ich noch vorort kurz drübergeschaut und unterschrieben. Wie gesagt, weil ich bisher so eine nette SB hatte, die mir auch immer alles gut erklärt hat.
So hatte ich eigentlich gedacht, dass die EGV gleich ist wie immer und unterschrieben Ich weiß ich weiß - wie blöd muß man sein! Aber ich war nicht allein da, mein Lebensgefährte war bei dem Termin zufällig dabei. Bisher bin ich auch immer davon ausgegangen, dass man sich in der Praxis sowieso nicht gegen die Vereinbarungen wehren kann! Weil, ganz ehrlich, wenn ich dieser SB gesagt hätte, das ich keinen EEJ will, wer weiß wie sie reagiert hätte! Ich weiss nicht so recht, wie ich mich beim nächsten Termin (EGV läuft im September aus) verhalten soll. Hoffe auf einen erneuten SB-Wechsel und dass wieder eine nette SB da ist, mit der man sich auch über die Dinge unterhalten kann! |
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#12
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Na bis September haben wir ja noch Zeit und eine EGV ist ein Vertrag und sowas beruhrt auf beiden Seiten und nicht nur einseitig.
Die Nächste nimmst Du mal mit und dann sehen wir weiter. Bei sowas kann man auf Zeit gehen damit sie das Ding als Verwaltungsakt festlegen und dagegen kann man Widerspruch einlegen aber nicht gegen einen freiwillig geschlossen Vertrag. MfG Marslicht |
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#13
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Ja da hast du Recht! Nein nächstes Mal mach ich das auch anders!
Mal eine andere Frage! Wie ist denn das, wenn man einen Nebenjob hat, dann geht doch trotzdem der EEJ vor? Oder hat man dann eher die Chance keinen EEJ zu bekommen? |
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#14
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Nein,
z.B. bei einem 400 Euro Job hat dieser Vorrang weil dieser den Bedarf mehr mindert als ein EEJ. Mal einfach erklärt so zusagen.
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#15
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ok, vielen Dank !
Ich arbeite nebenbei als Haushaltshilfe und bekomm monatlich so um die 110 Euro... |
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| eej, egv, ganzil, maßnahmen, vermittlungsvorschlag |
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