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#1
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hallo.
ich hab ein problem. als schwerbehinderter (60%) arbeite ich als kaufmann im büro. nun wird unsere abteilung in eine andere filiale verschoben. ich falle wohl durchs netz, sprich werde arbeitslos. da nützt auch mein kündigungsschutz als schw.beh. nichts... meine frage: wie lange erhalte ich arbeitslosengeld? habe 20jahre am stück gearbeitet. würde das erstemal arbeitslos! ich werde wohl so schnell keinen job finden, da ich meine schwerbehinderung bei jedem einstellungsstest angeben muss. welche unterstützung steht mir zu? danke franz |
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#2
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Grüß Gott, Franz,
Du hast ein Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld. In Deiner Situation sollte man eigentlich annehmen, dass der Arbeitgeber Dir einen Arbeitsplatz am neuen Standort anbietet. Ist das keine Alternative für Dich?
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#3
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Hallo Franz,
zunächst bedeutet eine Schwerbehinderung ja nicht unbedingt, dass man in dem ausgeübten Beruf leistungsgemindert ist. Zudem muss, wie Rüdiger-V bereits sagte, vor einer eventuellen Kündigung das Integrationsamt gehört werden und der Kündigung zustimmen. Die werden in der Regel alles tun, um Dir den Arbeitsplatz zu erhalten. Hast Du dich denn, wenn es den gibt, mal an den Betriebsrat oder Vertrauensmann/frau der Schwerbehinderten gewandt ? Beim Alg 1 gibt es hinsichtlich der Rechte und Pflichten, sowie der Ansprüche, keinerlei Unterscheide zwischen Schwerbehinderten und nicht Schwerbehinderten. Danach hast Du, je nach Alter Anspruch zwischen 12 und max. 18 Monaten! |
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