![]() |
|
|||||||
| ALG II - Abgelehnte Anträge + Widerspruch Fragen und Antworten zu den Begründungen und wie Widerspruch eingelegt wird. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
|
hallo mal wieder
heute was gaaaaz kniffliges wenn ich gegen einen widerspruchsbescheid klage, weil darin die erneute überprüfung eines vorhergehenden bescheides keine änderung brachte, klage ich dann auch gleichzeitig quasi gegen den sachlichen inhalt des vorhergehenden bescheides? also: 1. bescheid erhalten 2. überprüfung beantragt 3. überprüfung geht negativ aus 4. widerspruch gegen überprüfungsbescheid 5. widerspruch geht negativ aus 6. klage gegen widerspruchsbescheid so, das ganze hick-hack bezieht sich ja eigentlich auf die sachliche entscheidung des 1. bescheides. ich hätte jetzt die vermutung, dass wenn ich pos. aus der klage gehe, dass ich dann bezügl. der sachl. entscheidung des 1. bescheides garnix gewonnen habe, da ja nur der widerspruchsbescheid verhandelt wird. hab ich mich zu kompliziert ausgedrückt? grüße thilo |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Du klagst gegen den urspünglichen Bescheid "in Gestalt des Widerspruchsbescheides" (so die gängige Formel), denn der Widerspruchsbescheid hat den ursprünglichen Bescheid (in Deinem Fall anscheinend unverändert) aufrecht erhalten. Und - wenn Du das selbst in die Hand nimmst - solltest Du Dir über den Klageantrag klar werden - platt gesagt: was willst Du? Wenn es noch immer um die Geschichte mit dem Nebenverdienst geht, willst Du vermutlich mehr Geld. Dann sollte der Klageantrag sich auf die ungekürzte Zahlung des Arbeitslosengeldes für den Zeitraum X bis Y richten.
__________________
:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
|
#3
|
||||
|
||||
|
hallo stephan,
nun ja - rein gedanklich hast du natürlich recht und ich sehe das auch so. aber bei den rechtlichen und gerichtlichen spitzfindigkeiten ist meine befürchtung ja nicht sooo abwegig, oder? es geht zwar um mehr geld (was sonst ), aber nicht um die sache mit dem nebenerwerb, mehr der 2. teil davon: http://www.arbeitslosennetz.de/forum...r=asc&start=15grüße thilo |
|
#4
|
||||
|
||||
|
Ach so, es geht um die fraglichen Tage, an denen angeblich Dein Arbeitsverhältnis unterbrochen war... sorry, war mir nicht klar! 8)
Die meisten Verträge kann man auch rückwirkend schließen; Arbeitsverträge aber nicht, jedenfalls nicht nach Auffassung des ]Bundesarbeitsgerichts. Wenn Du jetzt noch mal in den alten Diskussionfaden schaust, kommst Du zurück auf den damals von mir geäußerten Gedanken mit der Anfechtung. Es gab seinerzeit eben kein neues Arbeitsverhältnis, sondern das bestehende wurde fortgesetzt, weil die Kündigung, die es beendet hätte, vom kündigenden Arbeitgeber selbst angefochten wurde und diese Anfechtung zurückwirkt (§ 142 BGB). Im übrigen ist das keine gekünstelte Konstruktion, um irgendwas zu retten, sondern nichts als eine Betrachtung des tatsächlichen Ablaufs unter rechtlichen Gesichtspunkten, mit dem Ergebnis, dass es keine "Vereinbarung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses" gab, sondern das Arbeitsverhältnis nie unterbrochen war. Ic h nehme auch an, dass es unter den gleichen Bedingungen weiterlief, die zuvor schon gegolten hatten.
__________________
:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
|
#5
|
||||
|
||||
|
hallo stephan,
kein problem, du musst dich weder an alles erinnern noch "riechen" können, was ich meine also: !!!ich baue jetzt mein schreiben an's soz.gericht diesbezüglich nochmal um, der hinweis mit dem nicht-möglichen-rückwirkenden-arbeitsvertrag ist wirklich gut. die entscheidung liegt sowieso beim gericht. cu, thilo |
|
#6
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
hmmmm - noch diesbezügliche anregungen??? |
|
#7
|
||||
|
||||
|
Die fehlende Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag rückwirkend abzuschließen, brauchst Du dabei nicht erwähnen - das diente nur Dir zur Erläuterung. Für's Gericht interessant ist einzig & allein die Begründung, warum das Arbeitsverhältnis nicht unterbrochen war. Und da würde ich Dir wirklich die Argumentation mit der Anfechtung der Kündigungserklärung durch den Chef an's Herz legen.
Viel Erfolg!
__________________
:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
|
#8
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Zitat:
ich weiß jetzt nicht... hast du vor deinem letzten beitrag den von mir von 7:23 noch gesehen oder haben sich die überschnitten? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|