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ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I)
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  #1  
Alt 16.06.2009, 12:21
Benutzerbild von Chris25HH
Chris25HH Chris25HH ist offline
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Standard Einige Fragen zur Unterstützung....

Hallo zusammen.

Ich bin neu hier und auf der Suche nach Informationen durch google auf dieses Forum aufmerksam geworden.

Nun mal zu meinen Fragen. forlgende situation liegt vor:

Ich (25) beende im Juli meine ausbildung als Systemkaufmann. Wohne mit meiner besten Freundin in Hamburg gemeinsam in einer Wohnung. Wir sind aber kein Paar, sondern haben eine 3 Zimmer Wohnung wo wir jeder unser eigenes Zimmer haben und ein gemeinsames Wohnzimmer.

Sie (21) arbeitet und hat einen Verdienst von ca. 950€ / Monat.
Ich habe noch bis Juli einen Verdienst von ~670€ / Monat Azubi Gehalt + 170€ Halbweisenrent. Die aber nach der Ausb. auch wegfällt.

Ich habe mich bereits Arbeitssuchend gemeldet, und werde mich dann nach dem bestehen der Prüfung ca. mitte Juli richtig Arbeitslos melden.

Nun ist halt die frage:

Uns fehlt dann ne ganze Menge an Geld. Wie viel steht mir dann an Arbeitslosengeld I zu? Wie ist das mit der Halbweisenrente? Die wird wohl nicht mit angerechte weil sie nicht Steuerpflichtig ist oder?
Und auf was komme ich dann ca. ?

Wie ist das mit evtl. zusätlich Wohngeld beantragen? Und wenn wir das machen sollen wir lieber angeben das wir ein paar sind, oder eher die Tatsache das wir quasi eine WG führen.?

Haben bisschen Angst das die Gelder nicht mehr ausreichen werden :-/

Danke vorweg und Lieben Gruß
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  #2  
Alt 16.06.2009, 15:08
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Standard AW: Einige Fragen zur Unterstützung....

Hi,

les dich doch mal ein bischen durch die Hauseigene Hilfe/FAQ durch.
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  #3  
Alt 16.06.2009, 16:41
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Janet9 Janet9 ist offline
 
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Standard AW: Einige Fragen zur Unterstützung....

Grundsätzlich könnt Ihr Wohngeld beantragen. Seit wann wohnt ihr den schon zusammen? Das ist nämlich u.a. ausschlaggebend dafür ob man das Gehalt Deiner Freundin mit anrechnet. Wenn Ihr sagt ihr seit ein Paar also eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, dan wird das Einkommen Deiner Freundin mit berücksichtigt.
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