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#1
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Hallo Ihr lieben Leute,
ich hätte da mal wieder ein Anliegen. Ist es grds. möglich den Existenzgründungszuschuss nach § 421 SBG III und Leistungen nach dem SGB II (Regelleistung, KdU, Zuschuß zu Versicherungen) zu erhalten???? Ich habe mich so gut es mir möglich war schon schlau gemacht. Der § 421 SBG III schließt Leistungen nach SBG II nicht aus. Als Berechtigte in § 7 SGB II werden Leute genannt die mind. 15 Jahre sind, in Deutschland leben und hilfsbedürftig sind (nicht genug Geld haben um zu überleben). Ein Ausschlußgrund konnte ich in § 7 SGB II nicht finden. Die dazugehörige ALG II-V stellt eindeutig klar, die das Einkommen bei Selbstständigen zu ermitteln ist, so daß sich mir aus dieser Virschrift ergibt, daß auch ein Selbstständiger ALG II erhalten kann, wenn seine Einnahmen entweder zu gering, oder seine Ausgaben zu hoch sind (Miete, Material etc.). Im SBG III habe ich ebenfalls keinen Ausschlußgrund gefunden. Als die Ich AG geschaffen wurde, sollte erreicht werden, daß Arbeitslose in die Selbstständigkeit gehen. Das ALG II ist nicht nur für Arbeitslose, die kein ALG I mehr erhalten, sondern auch für alle, die mit ihrer momentanen Beschäftigung nicht genug Geld erhalten. Meiner Ansicht nach kann also beides (Ich AG und ALG II) gewährt werden. In Wikipedia habe ich dann etwas von dem Einstiegsgeld (§16 b SBG II) gelesen, ich kann jedoch aus dieser Vorschrift nicht ersehen, wie sich die Leistung berechnet. Ist das das selbe wie ALG II mit KdU und Zuschauß zu Versicherungsbeiträgen nach § 26 SGB II, oder ist dies eine abgespeckte Version (nur Regelleistung)??? Des Weiteren fand ich einen Verweis im § 16 SGB II, daß der § 45 SBG III anzuwenden sei. § 16 Abs. 5 SBG II besagt, daß Leistungen nach § 45 und 46 SGB III der zuständigge Träger trifft. Das bedeutet doch, daß § 45 SGB III anwendbar ist, oder??? In § 45 Abs. 3 Satz 2 SBG III steht, daß Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind. Das wären doch die Leistungen nach SBG II, oder??? Allerdings beruht der Verweis ja auf § 16 SBG II und der ist ja nur für Eingliederungsleistungen von Bedeutung. Somit dürfte § 16 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 3 Satz 2 SGB III die Regelleistung und die KdU nicht ausschließen, oder??? Ich bin mir da rechtlich recht unsicher, deshalb frage ich hier nach, da man hier immer sehr gute Antworten erhält. Sollte es speziell zum Thema Ich AG und ALG II weitere mir noch nicht bekannte Vorschriften geben wäre ich für eine Nennung dieser und ggf. mit einer kleinen Erläuterung dieser sehr dankbar. Vielen Dank i2330247 P.S. Ihr seit super |
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#2
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Hallo i2330247,
die sogenannte Ich AG gibt es so nicht mehr. Hast du den schon einen Businessplan? Der ist Pflicht bei Selbstständigkeit. Businessplan Da nützt dir das ganze § Büffeln nichts, wenn du um Förderungen zu erhalten kein Koncept vorweisen kannst. Dazu mußt du vieleicht auch ein Seminar erstmal besuchen. Hast du darüber schon mal mit deinem SB dich unterhalten?? Gruß Dirk
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#3
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Also die Ich AG war noch in dem Zeitraum beantragt und bewilligt indem sie noch bestand.
Sie wurde auch 3 Jahre ausbezahlt. Das Geschäft läuft auch, nur durh Umzüge ist die Miete und andere Kosten gestiegen. Mietereinbauten die erforderlich sind müssen wieder neu errichtet werden. ALG II wurde bewilligt zur Ich AG, aber nur die Regelleistung und der SB sagte, daß er 2 Augen zudrückt für 6 Monate. Nun kamen jedoch andere Kosten dazu, so daß die zwischen 700 und 1300 Euro Einnahmen nicht zum Leben reichen, da Materialien gekauft werden müssen, Strom und Miete für den Betrieb anfallen und sich alles verteuert hat. Betriebsausgaben fallen derzeit (wohl noch für 1 Jahr) zwischen 500 und 1000 Euro an (darunter auch Fahrtkosten). Hilfsbedürftig bin ich nach der Berechnung. Der SB sagte nur, daß sich die Ich AG und ALG II ausschließen, er konnte mir jedoch keinen Paragraphen nennen. Mein Beistand sagte, daß ich wohl ALG II bekommen müsse (Besitand ist kein Anwalt). Er sagte aber, daß wenn wir Widerspruch einlegen, dass bereits erhaltene Geld ggf. zurückbezahlt werden müsse. Es geht nur nur eine zeitlich begrenzte Zeit in der ALG II benötigt wird um die durch den Umzug entstandenen Kosten zu decken. Bzw. die Kosten sind Betriebsausgaben, so daß meine Einnahmen nicht mehr reichen. Ich muß mich auch Privat Versichern und daß Kostet auch rund 200 Euro. Geht die alte Ich AG und ALG II. Die Ich AG ist auch vor 3 Monaten ausgelaufen. Mein ALG II Antrag wurde vor Monaten gestellt, aber weder bewilligt noch abgelehnt. Der SB sagte aber dass er ihn ablehnen wolle da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Der Beistand sagte, daß es jedoch darauf nicht ankomme, da es lediglich auch die Erwerbsfähigkeit ankomme. Der Besitand sagte auch, daß Geringverdiener trotz Job ALG II erhielten und diese dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehen. Der SB sagte, daß der Ausschluß des ALG II sich aus dem SBG ergäbe und auch auf dem Ich AG Bescheid stünde. Auf dem Bescheid steht jedoch nur der § 421 I SBG III und der führt nicht zum Ausschluß. Moralisch ist es vielleicht verwerflich beides zu kassieren (wobei die Ich AG ja weggefallen ist), aber rechtlich (das ist ja das worauf sich die Behörden auch immer wieder berufen) würde mich interessieren ob es geht. |
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#4
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Weia...
Wenn ein SB wirklich sowas alles von sich gegeben hat, sollte man ihn schleunigst von seinem Posten entfernen. ALG 2 und Selbständigkeit schließen sich definitiv nicht aus. Es kommt allein auf die Erwerbsfähigkeit an sich, den Wohnsitz in Deutschland und die Hilfebdürftigkeit an. Wenn alles vorliegt, besteht auch ein Anspruch auf ALG 2. Und dass dein Antrag bearbeitet wird, den Anspruch hättest du auch, wenn du Boris Becker oder Angela Merkel wärst. Was ist das für ein Beistand, den du hast? Rechtsanwalt? Wann hast du den Antrag gestellt, ist das schon 3 Monate her? Wenn ja: drohe mit Untätigkeitsklage und setze eine Frist zur Bearbeitung. Hält man die nicht ein, bleibt dir wohl wirklich nur die Untätigkeitsklage übrig... Helga. |
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#5
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Untätigkeitsklage bei Anträgen liegt bei 6 Monaten. Bei Widersprüchen sind es 3 Monate.
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#6
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Stimmt, wir sind ja im SGG und nicht in der VwGO...
Helga |
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| alg 2, businessplan, selbstständig |
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