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ALG II - Abgelehnte Anträge + Widerspruch Fragen und Antworten zu den Begründungen und wie Widerspruch eingelegt wird.

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  #1  
Alt 27.06.2009, 16:27
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Sommer2009 Sommer2009 ist offline
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Hallo,
mein Partner und ich leben zusammen mit unserer Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft.
Ich bin in Elternzeit (habe vorher studiert), er macht seine Promotion und arbeitet dafür in einer halben Stelle (ca. 1000 €) an einem Bundesinstitut . Es stehen 19,5 Stunden im Vertrag, es wird jedoch erwartet und ist üblich, dass Promotionsstudenten Vollzeit arbeiten.
Nun musste er sich im April wegen der Promotion an der FU Berlin immatrikulieren. Wir wollten die Immatrikulationsgebühren von 250 € als Werbungskosten abrechnen, weil sie nötig sind, um die Promotion abzuschließen. Außerdem kann er mit dem Semesterticket die öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbiet benutzen. Als Nachweis haben wir den (Promotions-)Studentenausweis beigelegt.
Sein Einkommen wurde auf meinen Alg 2 Antrag immer (bekomme es seit ca. 1 Jahr) angerechnet. Also bekamen drei ca. 450 €.
Heute bekamen wir einen Bescheid, dass mein Partner seit der Immatrikulation nicht mehr als bedürftig angerechnet wird. Sein Einkommen wird allerdings schon mit angerechnet. So dass sie uns nun nur noch 90 € zahlen wollen.

Damit würden wir keinesfalls auskommen und es ist doch auch nicht logisch.

Wir werden in Widerspruch gehen und für nächste Woche einen Termin vereinbaren. Dafür brauchen wir am besten Gerichtsurteile oder irgendetwas anderes, was wir der Bearbeiterin vorlegen können. Bitte keine Vermutungen sondern nur Fakten!

Vielen Dank!
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  #2  
Alt 02.07.2009, 11:44
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Moin!
Möglicherweise kann Dir mein Fall helfen. Ich war als Doktorand eingeschrieben, suchte aber eigentlich Arbeit. Die ARGE verweigerte jedoch wegen meiner Immatrikulation die Anerkennung. Beim Sozialgericht Reutlingen bekam ich jedoch Recht: http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENS...7-abs-5-a.html
Wichtig ist, dass Dein Partner sich auch während der Promotion um Arbeit bemüht und so nachweist, dass er dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung steht.
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  #3  
Alt 02.07.2009, 11:47
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[FONT=verdana,geneva,lucida,'lucida grande',arial,helvetica,sans-serif]Sozialgericht [/FONT]Reutlingen S 12 AS 2707/05
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  #4  
Alt 02.07.2009, 11:48
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Toll übrigens, dass in diesem Forum so wenig funktioniert und man seine Beiträge nicht korrigieren kann!
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