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#1
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Hallo,
ich muss mich leider arbeitslos melden und habe deshalb ein paar Fragen bzgl. der Meldung mit Nebengewerbe. Ich habe während meine Ausbildung nebengewerblich mit einem Partner in einer GbR ein bisschen Geld nebenbei verdient. Da wir unter der Bemessungsgrenze von 17.600€ im Jahr sind müssen wir keine Steuererklärung bzw. keine Einnahmenüberschussrechnung machen. Wenn ich mich arbeitslos melde darf ich ja 165€ nebenbei verdienen, jedoch nur maximal 15 Std. in der Woche arbeiten. Nun zu meinen Fragen ![]() 1. Wie muss ich nachweisen wieviel ich gearbeitet habe und wieviel ich verdient habe? 2. Falls ich mehr als 165€ im Monat mit der GbR verdiene wieviel wird da dann mit ALG I verrechnet und wie da ich ja keine Steuererklärung mache? 3. Dürfte mein Partner die GbR weiter betreiben auch wenn ich übergangsweise nicht darin arbeite? 4. Woher will das Arbeitsamt wissen wer wieviel in der GbR arbeitet? Bsp.:gesamte Arbeitszeit im Monat: 40 Std; Umsatz im Monat: 600€ Könnte ja sein dass ich nur 15 Std. arbeite und mir nur 165€ auszahle, mein Partner jedoch den Rest. Vielen Dank schonmal im Voraus. flexfit |
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#2
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Hallo,
die Fragen hast du dir unter Punkt 4 m.E. selbst beantwortet!
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#3
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Ich muss doch bestimmt irgendwie nachweisen was verdient wurde und wieviel gearbeitet wurde? Wie genau funktioniert das? Muss ich da meine Buchführung offen legen? Kontoauszüge hin bringen oder was?
Ich kann mir irgendwie nur schwer vorstellen wie das funktionieren soll. |
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#4
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hallo flexit ..
Zitat:
darin könnt ihr die Aufgabenverteilung und das zeitbudget festlegen .. so nach dem Motto .... Partner 1 . investiert 2/3 zeitlicher Arbeitsaufwand Partner 2 . investiert 1/3 zeitlicher Arbeitsaufwand aber schon bisgen ordentlicher und genauer / exakter .. |
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#5
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Hallo,
hinsichtlich der Anrechnung ist es so, dass du die Bilanz bzw. das Geschäftsergebnis des Vorjahres vorlegen musst. Danach wird der Nebenverdienst errechnet. Zudem ist dabei zu beachten, dass der Freibetrag für den Nebenverdienst der schon längere Zeit vor der Alo läuft, wesentlich höher sein kann, als die benannten 165 € monatlich. Quelle § 141 Absatz 2 SGB III |
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#6
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nochmal ..
regelt die Gehaltshöhe und das Zeitbudget über einen Anhang zum Gesellschaftervertrag ( Unternehmensform GbR ) .. und den Anhang reichst du beim Arbeitsamt ein .. Zitat:
http://www.softwarepaket.de/newsletter/27,0,14,1,0.html |
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