Arbeitslosen Forum Deutschland  

Zurück   Arbeitslosen Forum Deutschland > Existenzsicherung > Nebeneinkommen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 01.07.2009, 11:58
Benutzerbild von flexfit
flexfit flexfit ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2009
Alter: 26
Beiträge: 6
Renommee-Modifikator: 8
flexfit Einmalposter
Standard ALG I + Nebengewerbe in GbR

Hallo,

ich muss mich leider arbeitslos melden und habe deshalb ein paar Fragen bzgl. der Meldung mit Nebengewerbe.
Ich habe während meine Ausbildung nebengewerblich mit einem Partner in einer GbR ein bisschen Geld nebenbei verdient. Da wir unter der Bemessungsgrenze von 17.600€ im Jahr sind müssen wir keine Steuererklärung bzw. keine Einnahmenüberschussrechnung machen.

Wenn ich mich arbeitslos melde darf ich ja 165€ nebenbei verdienen, jedoch nur maximal 15 Std. in der Woche arbeiten.

Nun zu meinen Fragen

1. Wie muss ich nachweisen wieviel ich gearbeitet habe und wieviel ich verdient habe?

2. Falls ich mehr als 165€ im Monat mit der GbR verdiene wieviel wird da dann mit ALG I verrechnet und wie da ich ja keine Steuererklärung mache?

3. Dürfte mein Partner die GbR weiter betreiben auch wenn ich übergangsweise nicht darin arbeite?

4. Woher will das Arbeitsamt wissen wer wieviel in der GbR arbeitet?
Bsp.:gesamte Arbeitszeit im Monat: 40 Std; Umsatz im Monat: 600€
Könnte ja sein dass ich nur 15 Std. arbeite und mir nur 165€ auszahle, mein Partner jedoch den Rest.

Vielen Dank schonmal im Voraus.
flexfit
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.07.2009, 17:47
Benutzerbild von Seebarsch
Seebarsch Seebarsch ist offline
Profi
 
Registriert seit: 12.04.2006
Beiträge: 5.957
Renommee-Modifikator: 515
Seebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste Kompetenz
Standard AW: ALG I + Nebengewerbe in GbR

Hallo,
die Fragen hast du dir unter Punkt 4 m.E. selbst beantwortet!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.07.2009, 18:50
Benutzerbild von flexfit
flexfit flexfit ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2009
Alter: 26
Beiträge: 6
Renommee-Modifikator: 8
flexfit Einmalposter
Standard AW: ALG I + Nebengewerbe in GbR

Ich muss doch bestimmt irgendwie nachweisen was verdient wurde und wieviel gearbeitet wurde? Wie genau funktioniert das? Muss ich da meine Buchführung offen legen? Kontoauszüge hin bringen oder was?
Ich kann mir irgendwie nur schwer vorstellen wie das funktionieren soll.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 01.07.2009, 18:55
Benutzerbild von Ich bin es nicht
Ich bin es nicht Ich bin es nicht ist offline
Profi
 
Registriert seit: 04.12.2007
Alter: 50
Beiträge: 3.236
Renommee-Modifikator: 395
Ich bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste Kompetenz
Standard AW: ALG I + Nebengewerbe in GbR

hallo flexit ..

Zitat:
Ich muss doch bestimmt irgendwie nachweisen was verdient wurde und wieviel gearbeitet wurde? Wie genau funktioniert das? Muss ich da meine Buchführung offen legen?
mache mit deinem Partner so eine Art Gesellschaftervertrag ..

darin könnt ihr die Aufgabenverteilung und das zeitbudget festlegen ..

so nach dem Motto ....

Partner 1 . investiert 2/3 zeitlicher Arbeitsaufwand
Partner 2 . investiert 1/3 zeitlicher Arbeitsaufwand

aber schon bisgen ordentlicher und genauer / exakter ..
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 01.07.2009, 21:06
Benutzerbild von Seebarsch
Seebarsch Seebarsch ist offline
Profi
 
Registriert seit: 12.04.2006
Beiträge: 5.957
Renommee-Modifikator: 515
Seebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste KompetenzSeebarsch Höchste Kompetenz
Standard AW: ALG I + Nebengewerbe in GbR

Hallo,
hinsichtlich der Anrechnung ist es so, dass du die Bilanz bzw. das Geschäftsergebnis des Vorjahres vorlegen musst. Danach wird der Nebenverdienst errechnet.
Zudem ist dabei zu beachten, dass der Freibetrag für den Nebenverdienst der schon längere Zeit vor der Alo läuft, wesentlich höher sein kann, als die benannten 165 € monatlich.
Quelle § 141 Absatz 2 SGB III
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 02.07.2009, 07:25
Benutzerbild von Ich bin es nicht
Ich bin es nicht Ich bin es nicht ist offline
Profi
 
Registriert seit: 04.12.2007
Alter: 50
Beiträge: 3.236
Renommee-Modifikator: 395
Ich bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste KompetenzIch bin es nicht Höchste Kompetenz
Standard AW: ALG I + Nebengewerbe in GbR

nochmal ..

regelt die Gehaltshöhe und das Zeitbudget über einen Anhang zum Gesellschaftervertrag ( Unternehmensform GbR ) ..

und den Anhang reichst du beim Arbeitsamt ein ..

Zitat:
Unternehmerlohn oder Unternehmergehalt ?2 Je nachdem, welche Rechtsform bei einem Unternehmen vorliegt, wird das Entgelt für die Arbeitsleistung der Geschäftsleitung unterschiedlich behandelt: Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften (KG, OHG, GBR) erhalten für Ihre Unternehmertätigkeit kein Gehalt, sondern eine Vergütung in Form von Privatentnahmen. Geschäftsführer (GmbH) bzw. Vorstände (AG) von Kapitalgesellschaften dagegen erhalten ein Gehalt.

Worin genau besteht nun der Unterschied?

Im Falle einer Kapitalgesellschaft bekommen die Vorstandsmitglieder bzw. die Geschäftsführer Gehälter, die als Personalkosten in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließen. Damit wird das Unternehmergehalt wie das Gehalt eines angestellten Mitarbeiters als Personalaufwand gebucht. Anders bei einer Personengesellschaft: Hier erhalten die mitarbeitenden Gesellschafter keine Gehaltszahlungen, denn ihre Arbeitsleistung wird über den Gewinn abgegolten. Entsprechende Entgelte sind daher keine Personalaufwendungen, sondern vorweggenommene Gewinnausschüttungen, die in Form von Privatentnahmen über die jeweiligen Gesellschafterkonten verbucht und ausbezahlt werden.
Da der Lohn für die Unternehmertätigkeit somit kein Bestandteil der Personalkosten ist, setzt man in der Kosten- und Leistungsrechnung einen fiktiven, den so genannten kalkulatorischen Unternehmerlohn an. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Preise, welche das Unternehmen seinen Kunden für Produkte und Leistungen in Rechnung stellt, zu niedrig kalkuliert werden. Schließlich soll das Unternehmen nicht nur die Kosten seiner Mitarbeiter decken, sondern auch die des Unternehmers. Daher sind neben den Personalkosten auch die monatlichen Privatentnahmen des Unternehmers bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns richtet sich in der Regel nach dem Gehalt eines leitenden Angestellten in vergleichbarer Position und vergleichbarem Unternehmen.
Der Einbezug eines kalkulatorischen Unternehmerlohns ermöglicht zudem auch den Vergleich der Selbstkosten- und Ergebnisrechnung von Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften.
Quelle :
http://www.softwarepaket.de/newsletter/27,0,14,1,0.html
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nebengewerbe wihohi Nebeneinkommen 5 13.11.2007 18:40
Nebengewerbe und Förderung Tino123 ALG II - Arbeitslosengeld II 4 20.10.2007 20:21
Fortzahlungsantrag bei Nebengewerbe yvoric ALG II - Antragstellung 6 24.01.2007 13:09
Nebengewerbe Savia Allgemeine Fragen 10 19.07.2006 18:00
Nebengewerbe und ALG2 Wilhelm ALG II - Arbeitslosengeld II 2 30.07.2005 20:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, vBulletin Solutions, Inc.
Arbeitslosen NETZ Deutschland