![]() |
|
|||||||
| Alg II - Wohnung und Miete Info-Forum - Diskussionen hierzu bitte in den anderen Foren |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Werden Empfänger von ALG II aufgefordert, sich eine kleinere Wohnung zu suchen, dann muss die zuständige Behörde die Umzugskosten übernehmen.
Verlangt das Sozialamt einen Umzug in eine billigere Wohnung, muss die Behörde auch die Kosten übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hervor, das am Montag veröffentlicht wurde. (AZ: 10 E 132/03) Die Gerichtsentscheidung ist bisher nicht im Wortlaut verfügbar; der Hinweis entstammt einer Pressemeldung. Offenbar hat das Gericht entschieden, dass aus dem "sollen übernommen werden" im Gesetz (§ 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II) ein "müssen" werden kann, wenn es dem ALG II-Empfänger nicht oder nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten möglich wäre, den Umzug selbst zu organisieren. Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig! Das heisst, sie ist von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.
__________________
:::: ALN Robot :::: Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|