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#1
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Hallo, folgende Situation:
Ich bin 21 Jahre alt. starte nun in kürze eine work-and-travel reise, davor war ich paar monate arbeitslos und davor hab ich zivildienst gemacht, hörte gerüchteweise dass es für kindergeld bis 25 ausreichen würde sich auch nur auf einer schule für dieses jahr zu bewerben. stimmt dieses gerücht? danke schon im vorraus |
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#2
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§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG: Ein Kind, wird kindergeldrechtlich berücksichtigt, wenn es noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.
Wenn du dich für eine (Schul-)Ausbildung bewirbst hast du Anspruch auf Kindergeld. Allerdings muss die Bewerbung ernsthaft sein, wenn du zu Schuljahresbeginn nichtmal in Deutschland bist, kann davon wohl keine Rede sein. Spätestens mit Schuljahresbeginn wird die Familienkasse auch eine Schulbescheinigung verlangen. Kurz: Machst du Work&Travel - kein Kindergeldanspruch. |
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