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| ALG I - Bescheid (Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsdauer, Anspruchshöhe)- Wann, wie lange, wie viel? Probleme mit der Leistungsberechnung |
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#1
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Guten Tag zusammen !
Ich habe ein grosses Problem, und zwar finanziell. Wahrscheinlich geht oder erging es hier einigen ähnlich, deshalb stelle ich meine Fragen mal hier Ich habe 15 Jahre in einem Betrieb gearbeitet und war immer wieder zwischendurch wegen Depressionen krankgeschrieben, und bin es jetzt seit nun mehr 9 Monaten. Ich habe vorher ca. 1400 Euro netto in meinem Job verdient, bekam dann Krankengeld in Höhe von ca. 1100 Euro im Monat. Jetzt kam die Aussteuerung und ich habe beim Arbeistamt ALG beantragt. Gestern kam der Schock, sie wollen mir 540 Euro im Monat an Leistungen bewilligen. Wie soll ich davon leben ? Im Internet habe ich gelesen, dass die AA Lophnersatzleistungen (sprich mein Krankengeld und Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger während einer Reha) nicht bei der Bemessung der ALG-Höhe berücksichtigen dürfen, sondern nur das Gehalt vor der Erkrankung. Ist das richtig ? Als Bemessungszeitraum haben sie die letzten 12 Monate genommen, obwohl ich davon ja 9 Monate krank geschrieben war. Sie müssten bei mir doch 24 Monate Bemessungszeitraum ansetzen, oder ? Denn dort habe ich ja noch mehr verdient. Jetzt kam noch ein Schreiben der AA, das noch Unterlagen der Rentenversicherung, der Krankenkasse und Lohnangaben des Arbeitgebers fehlen. Was soll ich machen ? Danke im Voraus ! PremierHolly |
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#2
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Hallo premier holly
Kann dir nur sagen wie es bei mir war. Wurde auch nach 78 wochen krankengeld ausgesteuert.Habe dann bei antragsabgabe gefragt ob das krankengeld und das übergangangsgeld( von reha ) mit angerechnet wird. Die SB sagte nein. Bei mir wurden die letzten zwölf monate meiner beschäftigung zugrunde gelegt. Allerdings muss ich dazu sagen das meine 78 wochen krankheit über 2,5 jahre gingen,und nicht hintereinander waren. Gruss ritch |
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#3
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Hallo PremierHolly,
![]() du gibst dir die Antwort selbst! Wenn die Agentur noch vom Arbeitgeber Lohnangaben benötigt, sind die Leistungen vorläufig festgesetzt! Wenn du den Bewilligungsbescheid genau durchliest, wird das auch darin stehen! Wenn dann alle Lohnangaben vorliegen, wird dir der Rest nachgezahlt!
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| Stichworte |
| aussteuerung, krankengeld, reha, übergangsgeld |
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