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#1
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Hallo,
Zu erst einmal ich bin ganz neu hier .... also verzeiht mir bitte Fehler, wenn ich sie machen sollte... Nun zu meiner Frage bzw. Fragen ich beziehe momentan Krankengeld und stehe in keinem Arbeitsverhälnis mehr ... 1. Am Telefon sagte mir eine Mitarbeiterin der Agentur f. Arbeit, dass ich mich nicht arbeitslos melden kann bzw muss bevor ich wieder gesund bin. ---Ist das korrekt? ich habe auch schon anderes im I-Net gelesen (wobei, da steht ja viel....^^) 2. 2008 habe ich 2 monate in einer Firma gearbeitet und Gehalt bezogen 2008/2009 stand ich insgesamt 7 Monate (Dez-Juni) in einem Beschäftigungsverhältnis, wovon ich aber leider durch Krankheit nur die ersten 4 Monate Gehalt bezogen habe und dann nichtmehr sondern Krankengeld, welches ich nun immernoch beziehe.... Nun die eigentliche Frage:---- Bekomme ich überhaupt ALG I, da ich dort ja nur 4Monate Gehalt bezogen habe (und in der anderen Firma nur 2 Monate) und die restlichen 3 Krankengeld?? Und an was wird das Alg berechnet an meinem vorherigen Gehalt oder am Krankengeld... ??? Leider weiß ich noch nicht wie lange ich noch Krankengeld beziehen muss bzw wann ich gesund bin....trotzdem möchte ich wissen woran ich dann bin... Wäre wirklich lieb wenn jemand antwortet ... Lg Hannah |
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#2
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Zitat:
das ist korrekt. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens zwölf Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, gegebenenfalls Krankengeldbezug und andere) gestanden haben. Anwartschaftszeit Für Ansprüche, die ab dem 1. Januar 2005 entstehen, wird zur Bemessung nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Versicherungspflichtzeiten (zum Beispiel Krankengeldbezug) wirken sich nicht mehr auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Bemessung |
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#3
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Hallo
Danke erstmal für die Antworten Nun bin ich etwas verwirrt: Zitat:
Das heißt ich bekomme kein Alg 1 wenn ich mit der Beschäftigung und dem Krankengeld keine 12 monate erreiche? Ich hatte mal etwas von 6 Monaten gelesen ( finde es nichtmehr)? Wenn ich also in 1 Monat (ende august) wieder gesund wäre (wäre schön) und mich arbeitslos melde, würde ich kein ALG bekommen, weil es dann zB insgesamt 11 Monate wären 2 Monate Beschäftigung in der einen Firma 2008 7 Monate in der anderen Firma (dez08-jun09) aber nur 4 monate gehalt ...danach bis jetzt Krankengeld Bekommt man denn dann eine andere ''Unterstützung'' Leider ist die agentur für arbeit momentan bezüglich informationen sehr unkooperativ, weil ich ja noch krank bin ![]() Zitat:
Entschuldigung für die vielen Fragen ...aber ich blicke einfach nicht durch... Lg Hannah |
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#4
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs. Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen. Können auch hier keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird das Arbeitslosengeld nach einer von vier Qualifikationsstufen fiktiv bemessen. § 132 SGB III Nachtrag zum vorherigen Beitrag. Für Ansprüche, die ab dem 1. Januar 2005 entstehen, wird zur Bemessung nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Versicherungspflichtzeiten (zum Beispiel Krankengeldbezug) wirken sich nicht mehr auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Bemessung Geändert von Forumadmin (04.08.2009 um 10:01 Uhr) |
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#5
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Ok wenn ich also die 12 Monate ''vollgriege'' ....wonach es momentan noch aussieht (einerseits leider) ....
Wie lange kann man dann Alg1 beziehen?? Bei der momentanen (wirtschaftlichen) Situation glaube ich nicht, dass so schnell eine Stelle in meinem Beruf zu finden wäre.... Lg Hannah |
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#6
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Hi,
Die Anspruchsdauer ergibt sich aus der Tabelle Anspruchsdauer Nach 12 Monaten versicherungspflichtige Arbeit 6 Monate ALG. |
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| Stichworte |
| anspruchsvoraussetzungen, anwartschaftszeit, bemessung, krankengeld |
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