Arbeitslosen Forum Deutschland  

Zurück   Arbeitslosen Forum Deutschland > Familie & CO > Kindergeld

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.08.2009, 15:00
Benutzerbild von PhaenoM
PhaenoM PhaenoM ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2009
Alter: 26
Beiträge: 3
Renommee-Modifikator: 8
PhaenoM Einmalposter
Standard Anspruch auf Kindergeld?

Hallo liebe Leute.

Heute war google nicht mein Freund. Zumindest teilweise. Bin immerhin auf dieses Forum gestoßen .

Ich war vom 01.08.08 bis zum 30.06.2009 Auszubildener bei Lidl. In der Zeit von Januar bis ende Juni habe ich ein gesamt Bruttoeinkommen von 5164,47 erzielt (steht auf der Lohnsteuerbescheinigung, stimmt dann doch so - oder ? ).

Im Juli war ich dann arbeitslos - kein Arbeitslosengeld.

Seit August bin ich geringfügig beschäftigt bei Netto Markendiscount - bekomme ca 350€.

Ab September steige ich dann ins zweite Lehrjahr bei Netto ein, dort wo ich auch zur Zeit GFB bin. Mein genaues Bruttogehalt kenne ich noch nicht, aber es wird sicher weniger sein als bei Lidl - das wurde mir schon prophezeit .

Jetzt back to topic. Habe ich Anspruch auf Kindergeld? Oder überschreite ich die Einkommensgrenze?
Wie wird der Monat in dem ich nicht gearbeitet habe und der August als geringfügig Beschäftigter eingerechnet?


Vielen Dank schonmal mindestens fürs Lesen.

Florian
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.08.2009, 16:33
Benutzerbild von Marsleuchte
Marsleuchte Marsleuchte ist offline
Nicht mehr aktiv
 
Registriert seit: 14.02.2006
Beiträge: 5.218
Renommee-Modifikator: 381
Marsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste KompetenzMarsleuchte Höchste Kompetenz
Standard AW: Anspruch auf Kindergeld?

Hallo,

da hätte es einen einfachen Weg gegeben, zwar auf die Seite der BA.

Zitat:
Überblick zu den wichtigsten Regelungen für die Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz: Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus. Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.

Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkasse informiert Sie an dieser Stelle ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen zum Thema „Kindergeld“. So erhalten Sie Antwort auf diese Fragen:

* Unter welchen Voraussetzungen wird Kindergeld gezahlt?
* Wie wird der Antrag auf Kindergeld gestellt?
* Wie erfolgt die Auszahlung?
* Wie sind Dauer und Höhe des Kindergeldes festgelegt?
* Wie hoch sind Einkommensgrenze und Grenzbetrag?
* Welche Regelungen gelten speziell für behinderte Kinder?
* Welche weiteren Rechte und Pflichten bestehen?

Bei Fragen zur Antragstellung und zu Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten an die Familienkasse in Ihrer Nähe
Quelle

MfG
Marslicht
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.08.2009, 22:51
Benutzerbild von wodchuk
wodchuk wodchuk ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 184
Renommee-Modifikator: 25
wodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeister
Standard AW: Anspruch auf Kindergeld?

Zitat:
Zitat von PhaenoM Beitrag anzeigen
Habe ich Anspruch auf Kindergeld? Oder überschreite ich die Einkommensgrenze?
Ohne dein Gehalt ab September zu kennen, kann man das nicht beantworten.

Zitat:
Zitat von PhaenoM Beitrag anzeigen
Wie wird der Monat in dem ich nicht gearbeitet habe und der August als geringfügig Beschäftigter eingerechnet?
Ja, da eine Übergangszeit von weniger als 4 Monaten (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG).
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.08.2009, 23:42
Benutzerbild von PhaenoM
PhaenoM PhaenoM ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2009
Alter: 26
Beiträge: 3
Renommee-Modifikator: 8
PhaenoM Einmalposter
Standard AW: Anspruch auf Kindergeld?

Hab jetzt die Zahlen. 627 € im Monat. Wohl + Weihnachtsgeld. Also denke ich, dass ich nicht über der Einkommensgrenze Lande .

Ich wollte morgen zum Amt. Habe jetzt nurnoch ein Problem.

Ich habe einen Nachweis über Einkommen und Beschäftigung von Januar bis 30.06.09. Das Arbeitsamt weiß natürlich auch, dass ich im Juli arbeitslos war. Und ab September bis einschließlich Dezember habe ich auch den Nachweis (aktuellen Lehrvertrag).

Aber für diesen Monat, in dem ich geringfügig beschäftigt bin (350€) habe ich noch keinen Vertrag oder Vorvertrag. Da Netto und Plus ja gerade "fusionieren" gehts da in den Zentralen drunter und drüber ..

Brauche ich definitiv einen Nachweis über meine aktuelle Tätigkeit, um den KG-Antrag genehmigt zu bekommen?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.08.2009, 09:23
Benutzerbild von wodchuk
wodchuk wodchuk ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 184
Renommee-Modifikator: 25
wodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeisterwodchuk Altmeister
Standard AW: Anspruch auf Kindergeld?

Zitat:
Zitat von PhaenoM Beitrag anzeigen
Brauche ich definitiv einen Nachweis über meine aktuelle Tätigkeit, um den KG-Antrag genehmigt zu bekommen?
Das Einkommen musst du schon angeben. Was ist mit einer Gehaltsabrechnung? Notfalls erstmal eine Kontoauszugskopie mit dem Gehaltseingang einreichen.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.08.2009, 10:52
Benutzerbild von PhaenoM
PhaenoM PhaenoM ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2009
Alter: 26
Beiträge: 3
Renommee-Modifikator: 8
PhaenoM Einmalposter
Standard AW: Anspruch auf Kindergeld?

Okay, hoffe dass ich dann in knapp zwei Wochen mein Gehalt bekomme und den Kontoauszug nachreichen kann .

Danke
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
anspruch, kindergeld


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hat ein Volkshochschüler mit Minjob Anspruch auf Kindergeld jana1 Kindergeld 1 03.06.2009 11:37
ALG I - Anspruch Wohngeld - Kindergeld Allsop ALG I - Fragen und Antworten 6 12.10.2008 21:46
30€ über dem Anspruch auf Kindergeld? WhiteShadow Kindergeld 5 31.05.2008 11:39
Anspruch auf Kindergeld? anno146 Kindergeld 2 21.05.2008 12:18
Anspruch auf Kindergeld? steffilie87 Kindergeld 2 16.04.2008 11:36


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, vBulletin Solutions, Inc.
Arbeitslosen NETZ Deutschland