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#1
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Hallo liebe Leute.
Heute war google nicht mein Freund. Zumindest teilweise. Bin immerhin auf dieses Forum gestoßen Ich war vom 01.08.08 bis zum 30.06.2009 Auszubildener bei Lidl. In der Zeit von Januar bis ende Juni habe ich ein gesamt Bruttoeinkommen von 5164,47 erzielt (steht auf der Lohnsteuerbescheinigung, stimmt dann doch so - oder Im Juli war ich dann arbeitslos - kein Arbeitslosengeld. Seit August bin ich geringfügig beschäftigt bei Netto Markendiscount - bekomme ca 350€. Ab September steige ich dann ins zweite Lehrjahr bei Netto ein, dort wo ich auch zur Zeit GFB bin. Mein genaues Bruttogehalt kenne ich noch nicht, aber es wird sicher weniger sein als bei Lidl - das wurde mir schon prophezeit .Jetzt back to topic. Habe ich Anspruch auf Kindergeld? Oder überschreite ich die Einkommensgrenze? Wie wird der Monat in dem ich nicht gearbeitet habe und der August als geringfügig Beschäftigter eingerechnet? Vielen Dank schonmal mindestens fürs Lesen. Florian |
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#2
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Hallo,
da hätte es einen einfachen Weg gegeben, zwar auf die Seite der BA. Zitat:
MfG Marslicht |
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#3
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Zitat:
Ja, da eine Übergangszeit von weniger als 4 Monaten (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG). |
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#4
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Hab jetzt die Zahlen. 627 € im Monat. Wohl + Weihnachtsgeld. Also denke ich, dass ich nicht über der Einkommensgrenze Lande
Ich wollte morgen zum Amt. Habe jetzt nurnoch ein Problem. Ich habe einen Nachweis über Einkommen und Beschäftigung von Januar bis 30.06.09. Das Arbeitsamt weiß natürlich auch, dass ich im Juli arbeitslos war. Und ab September bis einschließlich Dezember habe ich auch den Nachweis (aktuellen Lehrvertrag). Aber für diesen Monat, in dem ich geringfügig beschäftigt bin (350€) habe ich noch keinen Vertrag oder Vorvertrag. Da Netto und Plus ja gerade "fusionieren" gehts da in den Zentralen drunter und drüber .. Brauche ich definitiv einen Nachweis über meine aktuelle Tätigkeit, um den KG-Antrag genehmigt zu bekommen? |
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#5
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Das Einkommen musst du schon angeben. Was ist mit einer Gehaltsabrechnung? Notfalls erstmal eine Kontoauszugskopie mit dem Gehaltseingang einreichen.
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#6
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Okay, hoffe dass ich dann in knapp zwei Wochen mein Gehalt bekomme und den Kontoauszug nachreichen kann
Danke |
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| anspruch, kindergeld |
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