Arbeitslosen Forum Deutschland  

Zurück   Arbeitslosen Forum Deutschland > Arbeitslosengeld I (ALG I) > ALG I

ALG I Wann, wieviel, wie lange?

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.09.2009, 17:43
Benutzerbild von kallemann1
kallemann1 kallemann1 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2009
Alter: 63
Beiträge: 1
Renommee-Modifikator: 8
kallemann1 Einmalposter
Standard Ortsabwesenheit

Hallo, ihr lieben,
ich habe ein kleines Problem:


ich bin nach einer Bypass – OP von der Krankenkasse ausgesteuert worden und beziehe jetzt im ersten Monat Arbeitslosengeld I. (Ich werde dieses Jahr 60 Jahre alt)


Nun ist auch noch zu allem Unglück meine 86-jährige Mutter, die mehr als 500 km. Von mir entfernt wohnt, schwer krank geworden und wird von meiner Frau, die Altenpflegerin ist, unentgeldlich gepflegt. Ich bin natürlich auch dabei.


Mein Hauptwohnsitz bleibt der Ort der Antragstellung. Da besitzen wir ein Wohnhaus. Das soll auch so bleiben. Denn wir wissen ja nicht, wie lange meine Mutter noch lebt. Das können noch Tage, Wochen oder Monate sein. Wir hoffen, daß sie Weihnachten noch erlebt. Bei Antragstellung auf Alg 1 habe ich dies dem Sachbearbeiter auch mitgeteilt.
Ich habe ihm auch gesagt, das einer meiner Söhne jeden Tag zum Haus geht und den Briefkasten leert und mich anruft, sobald etwas vom Arbeitsamt dabei ist. Ich könnte dann, da ich mobil bin, sogar am nächsten Tag beim Arbeitsamt sein um einen Termin warzunehmen. Bewerben usw. Kann ich mich auch per Internet an oder vom dem Ort, an dem ich mich im Moment aufhalte.
Er sagte mir daraufhin, daß er mir nur eine 21 tägige Ortsabwesenheit genehmigen könnte und ich müsste mich danach wieder bei ihm melden. Wenn nicht, dann müsse das AA die Leistungen einstellen, oder ich müsste am Ort meines Aufenthaltes mich erneut arbeitslos melden. Er nannte mir auch das Datum, ich bekam aber nichts schriftliches. Bis heute nicht.


Frage: Ist dies nicht ein wichtiger Grund eine Einzelfallentscheidung herbeizufüren? Wir leben doch nicht mehr im Zeitalter der Postkutsche!


Vielen Dank im Voraus für eure Antworten


Karl Herrmann
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 09.09.2009, 20:00
Benutzerbild von stummelbeinchen
stummelbeinchen stummelbeinchen ist offline
Profi
 
Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 1.813
Renommee-Modifikator: 262
stummelbeinchen Höchste Kompetenzstummelbeinchen Höchste Kompetenzstummelbeinchen Höchste Kompetenzstummelbeinchen Höchste Kompetenzstummelbeinchen Höchste Kompetenzstummelbeinchen Höchste Kompetenzstummelbeinchen Höchste Kompetenzstummelbeinchen Höchste Kompetenzstummelbeinchen Höchste Kompetenzstummelbeinchen Höchste Kompetenzstummelbeinchen Höchste Kompetenz
Standard AW: Ortsabwesenheit

Hallo Kallemann,

die getätigte Auskunft

Zitat:
Zitat von kallemann1 Beitrag anzeigen
Er sagte mir daraufhin, daß er mir nur eine 21 tägige Ortsabwesenheit genehmigen könnte und ich müsste mich danach wieder bei ihm melden. Wenn nicht, dann müsse das AA die Leistungen einstellen, oder ich müsste am Ort meines Aufenthaltes mich erneut arbeitslos melden. Er nannte mir auch das Datum, ich bekam aber nichts schriftliches. Bis heute nicht.
ist völlig korrekt. Ich nehme an, dass Du derzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente laufen hast und gemäß §125 SGB III alo gemeldet bist. Damit gilt auch für Dich die Erreichbarkeitsanordnung. Darin ist genau das geregelt, was der Mitarbeiter Dir gesagt hat. Du musst jeden Werktag per Post erreichbar sein. Dass eine andere Person die Post für Dich annimmt und an Dich weiterleitet, spielt keine Rolle. Gut finde ich, dass er Dich bereits informiert hast, dass die Arbeitslosmeldung auch am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes tätigen kannst (das vergessen manche Mitarbeiter). Eine Ausnahmegenehmigung verlängert die 21 Kalendertage um höchstens 3, das bringt ja auch nicht viel. Weitere Ausnahmen sind gesetzlich nicht möglich. Mein Vorschlag: Melde Dich bei der Agentur deines gewöhnlichen Aufenthaltes arbeitslos, da gehst Du jeglichem Ärger aus dem Weg.

LG

S.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Sperrzeit für Ortsabwesenheit? ElGreco777 ALG I - Fragen und Antworten 9 09.06.2009 20:44
Ortsabwesenheit dummerchen ALG II - Sonstiges 7 03.03.2009 01:13
Ortsabwesenheit Baumeln ALG II - Sonstiges 5 25.01.2009 21:06
Ortsabwesenheit? Montana85 ALG II - U25 (Leute unter 25) 7 12.07.2008 10:40
Ortsabwesenheit bei Teilzeitarbeitslosengeld D-Hamburg ALG I - Fragen und Antworten 1 30.06.2005 22:29


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2013, vBulletin Solutions, Inc.
Arbeitslosen NETZ Deutschland