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#1
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Hi zusammen,
also ich habe vor ein paar Wochen einen Antrag auf ALG2 gestellt und da ich neu hinzugezogen bin (vorher aber schon ALG2 bekam) wurde ich als Neuantragsteller behandelt und nun muss ich zu einer Einstiegstrainingsmaßnahme. Frage ist nun da ich noch keine Leistungsbewilligung erhalten habe muss ich dennoch daran teil nehmen? Da ich im Oktober eigentlich mit der Uni anfangen will und somit Anspruch auf Bafög habe und es nichtmal sicher ist das ich hier Überhaupt ALG2 bekomme aufgrund meiner fehlenden Mitwirckungspflicht vor dem Umzug in der alten Stadt bescheid zu sagen und hier in der neuen Stadt keinen Bescheid über Einstellung/Bewilligung erhalten habe frage ich mich ob ich überhaupt zu so einer Massnahme muss. Der Anfahrtsweg beträgt locker 1-1.5h und der Rückweg auch für eine Zeit von 3.5h die ich dort verbringen muss. Sprich ich währe bald länger auf dem Hin und Rückweg als dort. |
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#2
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Zitat:
das klingt nach einer Maßnahme wo dir deine Rechte und Pflichten erläutert werden usw. Sollte es so eine sein, dann muss man erst 3 oder 6 Monate aus dem Alg2 Bezug sein, bevor man dahin geschickt werden kann. Ich hab das damals abgewehrt, da die Maßnahme nicht das Ziel hat einen in Arbeit zu bringen bzw. einem keine Kenntnisse und Fertigkeiten für den Arbeitsmarkt vermittelt. Die Widerspruchsstelle im JC hat das auch so gesehen. Ob, wie und wo man sich informiert ist eigentlich noch jedem selbst überlassen. Doch dein Sachbearbeiter kann das auch anders sehen, dann läufst du Gefahr eine Sanktion zu kassieren. Am besten vorab das Gespräch mit deinem SB suchen und den bestehenden Alg2-Bezug ansprechen. mfg metzele |
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#3
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danke für die Rückmeldung
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