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Allgemeine Fragen die woanders nicht hineinpassen.


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  #1  
Alt 22.01.2010, 16:29
Benutzerbild von werowanz
werowanz werowanz ist offline
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Standard Krankengeldzahlung

Kenn mich hier noch nicht gut aus,deshalb in dieser Rubrik meine Frage.Ich sollte bis zum 19.1.2010 ALG1 bekommen.War krank ab November.Ab 8.1.2010 erhielt ich Krankengeld bis heute,da der medizinische Dienst nach 3 Minuten mich für gesund erklärte. Werde Widerspruch einlegen,aber habe ich jetzt noch Anspruch auf ALG1? Anspruch auf ALG2 besteht bei mir nicht.Wer kann mir helfen?
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  #2  
Alt 22.01.2010, 17:00
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Seebarsch Seebarsch ist offline
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Standard AW: frage an einen Experten

Hallo werowanz,
gegen die Entscheidung des MDK kann eigentlich kein Widerspruch eingelegt werden, sondern nur gegen die Entscheidung der KK den Krankengeldbezug zu beenden.
Meines Erachtens hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Allerdings sollte gleichzeitig gem. § 42 SGB I die zumindest vorschussweise Zahlung beantragt werden.

Zur Sicherheit sollte auch bei der Agentur für Arbeit eine persönliche Alo-Meldung unter Hinweis auf das Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse erfolgen. Das ist sehr wichtig, weil sonst im Falle einer Ablehnung des Widerspruches kein Alg gezahlt wird.
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  #3  
Alt 22.01.2010, 18:57
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dragonflyer dragonflyer ist offline
 
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Standard AW: frage an einen Experten

Durch die Krankengeldzahlung besteht noch ein Restanspruch auf ALG 1 von 12 Tagen.
Durch die Krankengeldzahlung hat sich der entsprechende Anspruch auf ALG 1 entsprechend verlängert.
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  #4  
Alt 22.01.2010, 20:53
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Ophelia Ophelia ist offline
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Standard AW: frage an einen Experten

Ein neuer Anspruch auf alg1 entseht erst bei Krankengeldzahlung von 12 Monaten - daher hat er nur seinen Restanspruch.
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  #5  
Alt 23.01.2010, 10:11
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werowanz werowanz ist offline
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Standard AW: frage an einen Experten

Vielen Dank für die Tipps.Ich hoffe,das mir das weiterhilft
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Stichworte
krankengeld, krankengeldzahlung, restanspruch, zahlung


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