![]() |
|
#1
|
||||
|
||||
|
Von Behinderung spricht man, wenn körperliche Funktionen,
geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit im Vergleich zum Durchschnitt der Altersgenoss(inn)en eingeschränkt sind und diese Einschränkungen die Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend (d.h. länger als ein halbes Jahr) zu Einschränkungen und durch sie zu sozialen Beeinträchtigungen führt, gilt als Behinderung. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein auf die Tatsache der Behinderung an. Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Geändert von Forumadmin (13.10.2006 um 14:20 Uhr) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|