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Gesundheit und Krankenversicherung

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  #21  
Alt 01.02.2010, 14:53
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Standard AW: Wer zahlt meine Krankenversicherung?

Ja genau erst 6 Monate volle Kostenübernahme und jetzt dann der geänderte Bescheid ab März. Januar und Februar haben mein LG und ich einen befristeten Arbeitsvertrag da siehts ja eh anders aus, aber regulär dann ab März beginnt die Katastrophe wie geschildert.

Ich habe wie geraten heute nochmals zur Sicherheit Widerspruch eingelegt mit Verweis auf meinen Antrag auf Prüfung der Sachlage. Sicher ist sicher!

Nun bin ich gespannt was man mir mitteilt und mit diesem Ergebnis werde ich dann in das Beratungsgespräch gehen!
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  #22  
Alt 01.02.2010, 16:22
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Standard AW: Wer zahlt meine Krankenversicherung?

So... nun geht es los.

Ich habe soeben eine E-Mail meiner Sachbearbeiterin der ARGE erhalten in der mir nochmals folgendes mitgeteilt wird:

Originalantwort:

wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist eine Übernahme der der KV-/PV-Beiträge bei der Leistungsgewährung als Darlehen nicht möglich.

Das Ihnen SGB-II Leistungen als Darlehen gewährt werden, liegt daran, dass Ihr Haus, welches Ihr Eigentum ist, als verwertbares Vermögen i.S.d. Gesetzes gesehen wird, egal ob dies verschuldet ist oder nicht.


Ich habe Ihr nun mitgeteilt das ich eine anwaltliche Beratung anstrebe und den Sachverhalt nun von Aussen prüfen lasse.

Nun muss ich schnellstens diesen Beratungsschein haben um weiter vorgehen zu können.

Was ist nun alles ratsam? hilfe!!!! :-(
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  #23  
Alt 01.02.2010, 16:34
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Standard AW: Wer zahlt meine Krankenversicherung?

Zitat:
Originalantwort:

wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist eine Übernahme der der KV-/PV-Beiträge bei der Leistungsgewährung als Darlehen nicht möglich.

Das Ihnen SGB-II Leistungen als Darlehen gewährt werden, liegt daran, dass Ihr Haus, welches Ihr Eigentum ist, als verwertbares Vermögen i.S.d. Gesetzes gesehen wird, egal ob dies verschuldet ist oder nicht.
Gibt es dazu eine schriftliche Mitteilung mit Rechtsfolgebelehrung?

Was steht im ALG II Bewilligungsbescheid? (wird als Darlehen gewährt?)

Gruß
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  #24  
Alt 01.02.2010, 16:40
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Standard AW: Wer zahlt meine Krankenversicherung?

Zitat:
Zitat von mahabageier Beitrag anzeigen
als verwertbares Vermögen i.S.d. Gesetzes gesehen wird, egal ob dies verschuldet ist oder nicht.
Das ist ja echt ein Hammer!

Wie kommen die darauf, daß das Vermögen verwertbar ist? Du hast ja selbst geschrieben, daß Du weder zur Verwertung aufgefordert wurdest noch zur Senkung der Wohnkosten aufgefordert wurdest.

Zitat:
Was ist nun alles ratsam? hilfe!!!! :-(
Also erstmal mußt Du klarstellen, daß sich Dein Widerspruch keinesfalls durch die Emailmitteilung der Sachbearbeiterin erledigt hat. Die müssen nun genau begründen, warum die der Meinung sind, daß Du Dein Wohneigentum verwerten mußt, nur weil es geringfügig zu groß ist.

Hast Du Anhaltspunkte dafür? Ist vielleicht ein übergroßes Grundstück dabei?

Gleichzeitig solltest Du jetzt schnellstens zum Anwalt. Es muß eine Einstweilige Anordnung bei Gericht beantragt werden, denn die Bearbeitung des Widerspruchs wird vermutlich noch andauern und Du brauchst ja jetzt das Geld und natürlich den KV-Versicherungsschutz. In der EA unbedingt beantragen, daß die notwendig gewordenen Kosten Deines Anwalts durch die ARGE zu erstatten sind und mit der EA gleich einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Da wird Dir der Anwalt aber mehr zu sagen können.
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  #25  
Alt 01.02.2010, 16:40
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Standard AW: Wer zahlt meine Krankenversicherung?

Nein, sie hat mir das per E-Mail ohne Rechtsfolgebelehrung gesendet.

Eine Rechtsfolgebelehrung gab es nur bei dem Bescheid gegen den ich Widerspruch eingelegt habe. Und dort stand auch die Gewährung auf Darlehen drin. Aber bei unseren Beratungsgesprächen war immer von einer
vorrübergehenden Gewährung als Darlehen die Rede da man erst eingehend prüfen müsste ob ich/wir Vermögen haben, viel Geld auf dem Konto haben etc etc.

Und nun berufen die sich dort immer auf diese Darlehensgewährung. Wie schon einmal erwähnt musste mein LG mal eine Art Vertrag unterzeichnen in der es um die Rückzahlung ging. Ich selbst habe solch einen Vertrag nie unterzeichnet.
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  #26  
Alt 01.02.2010, 16:44
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Standard AW: Wer zahlt meine Krankenversicherung?

Zitat:
Zitat von bydgo Beitrag anzeigen
Gibt es dazu eine schriftliche Mitteilung mit Rechtsfolgebelehrung?
Das braucht es leider nicht. Die Kosten sind nach §22 SGB II für 6 Monate zu übernehmen und das wurden sie ja auch.

Wie stellen die sich eigentlich die Rückzahlung des Darlehens vor und wird es auf unbestimmte Zeit immer wieder weiterbewilligt?
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  #27  
Alt 01.02.2010, 16:45
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Standard AW: Wer zahlt meine Krankenversicherung?

Und nein, mein Grundstück ist ganz klein, gerade so das das Haus drauf passt und noch en klitzekleinen Garten, noch keine 500 qm gross.
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  #28  
Alt 01.02.2010, 16:48
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Standard AW: Wer zahlt meine Krankenversicherung?

Zu den Rückzahlungsmodalitäten konnte uns die Sachbearbeiterin bisher keine Auskunft geben. Sie hatte uns an die Forderungseinzugsstelle in Trier verwiesen.

Dort haben wir angerufen und erhielten die Mitteilung das man uns über die Höhe der Raten bei Rückzahlung keine Info geben könnten, aber wir wären uns ja wohl im klaren, da ich ja ein eigenes Haus habe wir uns Raten um die 100 Euro im Monat abschminken könnten.

Sehr frech und im Grunde doch nichtssagend.

Aber ich erwähne nochmal... ich selbst, habe nie einen vertrag unterschrieben und mir gehört das haus. mein lg dem nichts gehört musste das unterschreiben und von mir hat bisher auch niemand solch einen vertrag verlangt
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  #29  
Alt 01.02.2010, 19:30
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Standard AW: Wer zahlt meine Krankenversicherung?

Zitat:
Zitat von mahabageier Beitrag anzeigen
Das Haus in dem wir leben gehört mir alleine und ist noch hoch verschuldet da es noch ziemlich neu ist.
Liegt es vlt. an dem o.g. Punkt das es als verwertbares Vermögen angesehen wird? Wurde das Haus gekauft obwohl absehbar gewesen ist das man hilfebedürftig wird (Arbeitslosigkeit, befristeter Arbeitsvertrag, Auslauf der Elternzeit etc.)?

Ohne jetzt weiter auf die ALG II-Sache einzugehen:

Wenn das ALG II komplett als Darlehen gezahlt wird, könnte Wohngeld in Form des Lastenzuschusses beantragt werden. Aber dann vorher die Sache mit der Arge klären nicht das die aufgrund eines Urteils o.ä. das Darlehen in einen Zuschuss umwandeln und dann das Wohngeld zurück gezahlt werden muss. Und bei der Wohngeldantragstellung ggf. auf den Widerspruch oder die Klage bzgl. des ALG II hinweisen.
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  #30  
Alt 01.02.2010, 21:02
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mahabageier Einmalposter
Standard AW: Wer zahlt meine Krankenversicherung?

Nein, ich habe das Haus schon seit 2000 und bei der arge bin ich seit september 2009, dass kann damit nichts zu tun haben.

in der email die ich heute bekommen habe steht das mein haus verwertbares vermögen im sinne des gesetzes sei.
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