![]() |
|
|||||||
| Gesundheit und Krankenversicherung |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
|
Hallo zusammen!
Schreibe hier für einen guten Freund. Er hat sein vielen Jahren Depressionen, hielt sich aber immer im Rahmen. Mitte letzten Jahres hat er nach 17 Jahren den Arbeitgeber gewechselt. Beim neuen Arbeitgeber schien zunächst alles gut zu laufen, aber Ende November wurde er dann informiert, dass er nach Ende der Probezeit nicht übernommen werden würde. Er hat dann - obwohl die Depressionen logischerweise durch diese Nachricht nicht besser wurden - dann noch versucht zu retten, was zu retten ist und - nach Rücksprache mit dem Betriebsrat - dann einen Auflösungsvertrag unterschrieben, damit die Kündigung in der Probezeit in seinem Lebenslauf nicht auftaucht. Das ist wohl rechtlich auch so ok, weil er Auflösungsvertrag nur deshalb geschlossen wurde, um die Kündigung zu umgehen. Gibt da ein BSG-Urteil, nachdem in einem solchen Fall der Auflösungsvertrag bei der Arbeitsagentur etc. nicht zum Nachteil für den Arbeitnehmer ausgelegt werden darf. Nun hat er versucht noch bis zum Jahresende zu arbeiten, aber dann wurden die Depris so schlimm, dass es einfach nicht mehr ging und er sich krankschreiben lassen musste. Ist er auch noch immer, aber die Krankenkasse weigert sich Krankengeld zu bezahlen - eben wegen des Auflösungsvertrages. Eine Zahlung könne erst ab 26.03. (wie sie auf dieses Datum kommen ist mir schleierhaft) erfolgen und sie haben ihn auch gleich mal abgemeldet. Ihm gehts inzwischen so schlecht, dass ich mich da reingehängt hab, der Ablehnung durch die KK erst mal wiedersprochen und das o.g. BSG-Urteil angeführt hab. Nun hoffe ich natürlich, dass er in absehbarer Zeit sein Geld kriegt. Hab zwar zusammen mit ihm bei der Arge derweil Hartz4 beantragt, aber viel ist das ja auch nicht grade. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit einer solchen Konstellation? Jede Info wäre super, da wir irgendwie total in der Luft hängen, auch wenn wir wissen, dass mein Freund eigentlich im Recht ist. |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Zitat:
|
|
#3
|
||||
|
||||
|
Geht nicht. Die Arge sagt, solange er krankgeschrieben ist kann er sich nicht krank melden.
Das ist echt ein Sch.... Man findet keine Worte. |
|
#4
|
||||
|
||||
|
Hallo,
da hat jemand bei der Krankenkasse einen Anfall von Größenwahn! Der konstruiert, dass bei der Alo-Meldung ab dem 01.01. eine Sperrzeit von 12 Wochen eintreten würde (bis 26.03.) und daher der Anspruch auf Krankengeld ruht! Da aber gar keine Arbeitslosigkeit zum 01.01. vorliegt sondern Krankheit, besteht weiterhin ein Anspruch auf Krankengeld! O Herr, verteil Hirn!
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kein ALG I und Kein Krankengeld von der Krankenkasse | bibschal | Gesundheit und Krankenversicherung | 1 | 04.10.2009 19:14 |
| Krankenkasse zahlt kein Krankengeld - Arbeitsamt kein ALG I | lisa77 | ALG I | 4 | 03.03.2009 12:14 |
| Krankengeld verweigert | sauger | ALG I - Fallstricke | 3 | 23.02.2009 18:26 |
| ALG I nach Krankengeld | Schröder | ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen | 1 | 07.12.2007 11:07 |
| Nach Kündigung darf Weihnachtsgeld verweigert werden | ALN - Robot | Kündigung | 0 | 07.04.2005 16:48 |