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Alt 13.10.2006, 13:05
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Standard Pauschalen für Heizung und Nebenkosten unzulässig

Gericht: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 04.10.06
Aktenzeichen: L 3 ER 148/06 AS

Kernaussage: Die Alg II-Träger müssen Heiz- und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe erbringen und dürfen dafür keine Pauschalen festsetzen. Das Gesetz enthält zwar die Ermächtigung an die Bundesregierung, eine Rechtsverordnung mit einem solchen Inhalt zu erlassen, aber dies hat die Bundesregierung bisher nicht getan. Die kommunalen Träger sind nicht befugt, stattdessen eigene Regeln mit Pauschalen zu beschließen.

Wortlaut des Beschlusses

Diese Auffassung wird ebenfalls vertreten vom Hessischen Landessozialgericht (Beschluss vom 05.09.07, Az. L 6 AS 145/07 ER) und vom Sozialgericht Dortmund im Urteil vom 05.03.07, Az. S 29 AS 498/05
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Geändert von StephanK (18.09.2007 um 17:48 Uhr)
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