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| ALG I - Fallstricke Kürzungen, Sperrzeiten, ungerechtfertigte Kündigungen u.ä. |
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#1
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Anlässlich einer erneute, persönlichen Arbeitslosmeldung nach Krankengeldbezug, bekam ich einen Fragebogen für den Ärztlichen Dienst mit.
Ich sollte diesen ausgefüllt, zu einem vorgegebenen Stichtag zurück an die Arbeitsagentur zurück senden. Da dies angeblich der Ermittlung meiner Arbeitsfähigkeit dient, tat ich das auch. Wie geheissen, steckte ich den ausgefüllten Fragebogen nebst aller Krankenbefunde in einen verschlossenen Umschlag und meine Freundin warf ihn bei der Arbeitagentur ein. beschriftet war er mit: Ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit Kd.Nr.xxxxx und meinem Absender Als ich 10 Tage später bei der Arbeitsberaterin erschien stellte ich fest, dass die Unterlagen von Ihr eingesehen waren und nicht an den Ärztlichen Dienst weiter geleitet worden sind. Sie sagte in etwa folgendes: "Wegen dererlei Peanuts gäbe es keinerlei Einschränkungen in der Arbeitfähigkeit" ....und drückte mir dann auch sofort zwei VV`s als Hausmeister in die Hand. Unter Anderem hatte ich kurz vorher einen Bandscheibenvorfall. Nun, ich bekam den einen Job und wurde prompt Krank. Hatte diese Dame das Recht meinen Umschlag zu öffnen und meinen Gesundheitszustand zu bewerten? Ich bin stinksauer und erwäge eine Klage. Über Rückmeldungen wäre ich dankbar. |
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#2
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Nein,sie hätte den Brief ohne deine zustimmung nicht öffnen dürfen ( Postgeheimnis ).Ein Brief darf grundsätzlich nur von dem geöffnet werden,an den der Brief addressiert ist.Du solltest Beschwerde einreichen und darauf bestehen, das der Brief vom Medizienischen Dienst bewertet wird.Notfalls rate ich dir zu einem Anwalt.
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#3
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Hallo,
ich halte hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch für angebracht, das ist übersteigen und übertreten der Kompetenzen. Es sollte in der Beschwerde noch einmal die Punkte wo schon das Butterbrot (cooler Nick, ich bekomme gerade Hunger) aufgeführt hat klar zum Ausrruck gebracht werden und man kann da ruhig aufführen das man das ganze dem Datenschutzbeauftragen mitteilen wird. MfG Marslicht |
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#4
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Vor allem hat eine SB überhaupt nicht die Qualifikation, Deinen Gesundheitszustand zu beurteilen.
Dieses steht nur einem Arzt zu. In diesem Fall, da auch Krankenbefunde vorlagen, liegt eine besonders schwere Verletzung des Datenschutzes vor, da medizinische Unterlagen nochmals einem besonderen Schutz unterliegen, denn das sind extrem sensible Daten. Dieses ist erst Recht ein besonders wichtiger Sachverhalt für die Datenschutzbeauftragen des Landes oder des Bundes, da eben eine besonders schwere Verletzung des Datenschutzes und des informellen Selbstbestimmungsrechtes vorliegt. Viele Grüße Tanja Gwiasda |
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#5
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Danke für die Rückmeldungen
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#6
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hallo zusammen ..
ich bin mir garnicht so sicher , ob eine Datenschutzverletzung vorliegt ? ![]() das Schreiben war an den med. Dienst der AA adressiert .. dort landet es erst einmal in den Posteingang , wird geöffnet und die Unterlage mit einem Posteingangsstempel versehen .. dann wird sie an den entsprechenden Bearbeiter - hier der med. Dienst - weitergeleitet .. was mich wohl wundert ... wieso wurde die Post von der Verteilerstelle an den SB und nicht an den med. Dienst weitergeleitet ? richtig ist natürlich auch nicht , das der SB sich die Kompetenz der Beurteilung der Leistungsfähigkeit raus nimmt .. da würde ich mindestens erst einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde Richtung Amtsanmaßung einlegen .. damit das Schreiben nicht hätte anderweitig geöffnet werden dürfen , hätte es mit dem Vermerk " persönlich " an Dr. / Herr / Frau soundso adressiert sein müssen .. |
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#7
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Hallo Ich bin`s,
sowas ist immer eine heikle Sache. Richtig. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Zitat:
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Genauso wäre es, wenn ein Schreiben für Dich versehentlich bei einem Nachbarn im Postkasten landet. Er ist dann nicht berechtigt, das Schreiben zu öffnen.
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#8
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Zitat:
![]() da dieses Schreiben an den medizinischen Dienst adressiert war, ist dieses auch ungeöffnet an den medizinischen Dienst weiter zu leiten. Da medizinische Unterlagen nochmals einem besonderen Schutz des Datenschutzes unterliegen, liegt hier eine besonders schwere Verletzung des Datenschutzes vor. Gerade bei einem solchen Sachverhalt würde ich selber nicht lange fackeln und dieses dem Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragten auch zur Kenntnis geben. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird häufig innerhalb einer Behörde unter den Teppich gekehrt, da könnte eine sogenannte Fachaufsichtsbeschwerde angebracht sein, denn dann wird der Sache wenigstens nachgegangen. Liebe Grüße Tanja Gwiasda |
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#9
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Hallo Leute,
wahrscheinlich bin ich sogar doppelt gekniffen... Da ich, wie bereits erwähnt erkrankt bin, hat mir mein Arbeitgeber gekündigt.(verständlich). Er ist nicht zur LFZ. verpflichtet. Die KK zahlt nun Krankengeld, was sich wahrscheinlich nach dem neuen Lohn berechnet. Dieser wäre aber gerade so hoch gewesen wie mein ALG.1.( Mit der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer hätte es sich gelohnt.) Wenn sich allerdings mein Krankengeld nach dem neuen Std.Lohn berechnet, weiss ich nicht mehr wovon ich leben soll. Weiss da jemand bescheid? |
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| Stichworte |
| datenschutz, datenschutzbeauftragten, datenschutzverletzung |
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