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#1
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Erstmal ein Hallo an alle. Ich bin neu hier und habe mich schon ein wenig schlau gelesen.
Meine Situation: Ich werde demnächst arbeitslos werden und werde 18 Monate ALG 1 erhalten, weil ich vermutlich keinen Job mehr bekomme. Danach werde ich wegen meines Vermögens kein ALG II erhalten, zumindest für ca. 4 Jahre nicht, weil ich zuviel Vermögen habe. Beim Wohngeld wird das Vermögen auch angerechnet; wie ich gelesen habe, sind 60.000 Euro die Deadline. Meine Frage, was fällt darunter? Ich habe jetzt ca. 55.000 Euro Bankguthaben und ein Auto, das 3 Monate alt ist und knapp 10.000 Euro gekostet hat (Kleinwagen, Neupreis). Nach dem Bezug von ALG 1 will ich von meinem Vermögen leben, bis ich dieses bis zur ALG2-Grenze (ca. 9.000 Euro) verbraucht habe. Ab diesem Zeitpunkt (also nach dem Bezug der 18 Monate ALG1) will ich Wohngeld beantragen. An Einkünften werde ich nur Zinsen in Höhe von ca. 100,00 Euro monatlich haben. Wie ich hier gelesen habe, ist das Mindesteinkommen für mich kein Problem, da ich von meinem Vermögen leben kann. Wie aber wird das schädliche Vermögen berechnet, und ist die "Deadline" von 60.000 Euro bundeseinheitlich? Mein Auto wird bei Antragstellung 2 Jahre alt sein. Vielen Dank für die Antworten |
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#2
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So, mittlerweile habe ich die Frage selbst geklärt, dank eines hier im Forum gefundenen Links zu den Verwaltunsvorschriften zum Wohngeldgesetz. Vielen Dank dafür!
Der Link lautet: http://www.verwaltungsvorschriften-i...-KF01-A002.pdf Scrollen bis 21.36! Danach zählt ein angemessenes KFZ nicht zum schädlichen Vermögen. Wenn ich die Wertgrenze von Hartz IV für ein Auto in Höhe von 7.500,00 Euro auch hier als angemessen betrachte, bin ich auf der sicheren Seite. Und das auch, weil ich ja in den 18 Monaten noch etwas Geld verbrauchen werde. Es grüßt der baldarbeitslose |
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#3
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Hallo,
ich hatte eigentlich gehofft, dass sich ein Fachmann, vielleicht Janet9, zu dieser Frage äußern würde. Schließlich bin ich kein Fachmann und hätte gerne gewusst, ob meine Interpretation der Wohngeld-Verwaltungsvorschriften richtig ist. Es grüßt der Baldarbeitslose |
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#4
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Hallo,
Janet ist noch in Urlaub und wird wenn Sie wieder da ist auch eine Antwort schreiben. MfG Marslicht |
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#5
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Hallo Baldarbeitslos,
ich habe Deine Frage zwar gestern gelesen. Da Du aber bereits den Link zu den Verwaltungsvorschriften gefunden hattest, dachte ich das keine Antwort mehr nötig sei. Ein normales Auto sollte kein Problem sein, wenn Du nicht gerade einen Ferrari o.ä. hast. Mit Deinen 50.000,00 € bist Du unter der Vermögensgrenze von 60.000,00 €. Daher sollte ein Wohngeldbezug kein Problem sein. Das Mindesteinkommen erreichst Du durch den Verbrauch Deines Vermögen. Du musst aber beachten, dass Du natürlich das Vermögen auch verbrauchen kannst, also kein fest angelegtes Geld o.ä. ist. Oder halt einen Teil fest anlegen und einen Teil auf einem Konto auf das Du jederzeit Zugriff hast (Tagesgeldkonto, Sparbuch, Girokonto) lassen. Es muss halt nachvollziehbar sein, dass Du wirklich von dem Geld lebst. Mach Dir auch mal Gedanken wieviel Geld Du ungefähr pro Monat brauchst. Daran bzw. nach einer Bedarfsberechnung wird die Wohngeldstelle ermitteln wie lange Du mit Deinem verfügbaren Geld auskommst. Daher brauchst Du schon eine größere Summe die nicht fest angelegt ist. Wenn das Geld nicht für ein Jahr reicht wird der Bewilligungszeitraum entsprechend gekürzt. Beachte auch, dass Du die Krankenversicherungsbeiträge dann auch selbst zahlen müssen wirst. Einen Nachweis über die Zahlung der KV- und PV-Beiträge (Bestatigung der Krankenkasse, Kontoauszug) solltest Du bei der Antragstellung mitbringen, da es einen pauschalen Abzug von Deinem Einkommen dafür gibt. Einkommen hast Du in Form der Zinsen, Dividenden etc. je nach dem wie Du das Geld anlegst. Diese werden in der Regel prognostiziert da Du das Geld ja verbrauchst und man nicht davon ausgehen kann, dass die selben Zinsen wie im Vorjahr anfallen. Du solltest daher Nachweise über den aktuellen Kontostand Deiner Konten, Anlagen etc. und den aktuellen Zinssatz bzw. die Verträge bei vereinbarten Zinssätzen (Sparbriefe etc.) bei der Antragstellung mitnehmen und auch hier nochmal überlegen wieviel Geld ungefähr in dem Jahr verbraucht werden wird (Fixkosten: Lebensmittel, Strom, Miete etc. kann man ja überschlägig schätzen). Solltest Du noch weitere Fragen haben, dann immer her damit. Gruß, Janet9
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#6
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Hallo Janet9,
vielen Dank für Deine Antworten in den beiden Threads. Dass es sich so verhält wie von Dir beschrieben, habe ich gehofft. Ich bin nur halt etwas unsicher, da ich mit dem Sozialrecht noch nie zu tun hatte. Du hast mich jetzt sehr beruhigt, dass ich mit meinem Geld bis zur Rente hinkomme. Dafür und auch für die praktischen Tipps nochmals vielen Dank! Es grüßt der leider Baldarbeitslose |
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| Stichworte |
| vermögen, vermögensfreibetrag, wohngeld |
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