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| ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen. |
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#11
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Ich tippe mal darauf, dass Kündigung des Minijobs in der Akte nicht auffindbar ist o.ä. Vlt. solltest Du diese nochmals in Kopie nachreichen. Oder hat der SB den Verdacht das Du noch in diesem Minijob arbeitest? Du kannst bei der Minijobzentrale auch einen Auszug bzw. eine Bestätigung anfordern darüber ob und von wann bis wann Du dort gemeldet warst, da Minijobs ja über die Minijobzentrale laufen. Daran müsste er ja erkennen wie lange Du dort gearbeitet hast. Ich würde hier gar nichts schreiben sondern mit Deinen Unterlagen (Kündigung etc.) bei dem SB vorsprechen und fragen was das soll.
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:::: Moderator :::: FAQ & Hilfe - ALN- PORTAL - Online Bewerbung - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#12
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Zitat:
MfG Marslicht |
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#13
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Kann man sowas nicht auch gleich mündlich mit erledigen wenn man schon mal dort ist?
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#14
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Zitat:
Ausserdem kannst du per "Kontoauszüge" nachweisen das du kein Gehaltseingang hast. Normal sollte deine Antwort, wie du oben geschrieben hast, bereits ausreichen. im Schlimmsten Fall, erkundige dich wegen eines anwalts, wenn du ihn dir nicht Leisten kannst, besorge dir ein vom gericht ausgestelltes Schreiben, der "Anwalt deiner Wahl" stellt die Kosten dann dem Staat in rechnung, da du als H4 dir keinen leisten kannst. Das ist nur der allerletzte Weg, denke mal den wirst du nicht beschreitten müssen. mfg |
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#15
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Zitat:
Ich hoffe du meintest nicht meine angelegenheit, denn 1. Müdlich würde ICH beim amt GARNICHTS machen 2. War ich nur an der Info, da es fast unmöglich ist einen Termin bei meiner Sb zu machen und 3. Telefonisch geht sie nicht dran und ruft erst tage später zurück wenn ich ihr auf den AB spreche. Nun gut, brief ist abgeschickt und hoffe schnell wieder Geld zu bekommen. @Stefan1981: Das habe ich auch schon zugeschickt damit die mir glauben, die meinen ich könnte das Geld aber auch Bar ausgezahlt bekommen. |
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#16
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Ich weiß, dass die SBs von sich aus einen Abgleich mit der Minijobzentrale machen.
Vielleicht bist du dort noch gemeldet von deinem letzten Minijob? |
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#17
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Zitat:
ich hab alles gemacht und ihr alle beweise geschickt und der SB geht einfach nicht drauf ein. Wenn es mal eben Mündlich zu erledigen wäre, würde ich hier sicherlich keinem meine aktuelle Lebenssituation schildern, sondern meinen Ar.. zum Amt bewegen und das klären. Das ist aber leider nicht der Fall. Es ist nicht böse gemeint und ich bin echt dankbar für jeden Rat oder Tip! Aber wenn das mal eben zu erledigen wäre, würde ich mich hier echt nicht ausheulen. |
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#18
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Zitat:
ich hab ja die abmeldung bekommen und dem Amt zugeschickt. Also die Abmeldung des Unternehmens und der Sozialversicherung. Meinst du ich könnte bei der Minijobzentrale gemeldet sein wenn ich nicht arbeite und das seit so langem und von der Sozialversicherung und arbeitgeber schriftliche Abmeldung/Kündigung bekommen? Das wäre vllt noch eine Idee, aber ob das so realistisch ist? Ich weiß es nicht...
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#19
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#20
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