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ALG II - Antragstellung Fragen zur ALG II Antragstellung und zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

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  #11  
Alt 22.02.2010, 20:39
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Standard AW: ARGE fordert Nachweis über nicht erbrachte Arbeit

Ich tippe mal darauf, dass Kündigung des Minijobs in der Akte nicht auffindbar ist o.ä. Vlt. solltest Du diese nochmals in Kopie nachreichen. Oder hat der SB den Verdacht das Du noch in diesem Minijob arbeitest? Du kannst bei der Minijobzentrale auch einen Auszug bzw. eine Bestätigung anfordern darüber ob und von wann bis wann Du dort gemeldet warst, da Minijobs ja über die Minijobzentrale laufen. Daran müsste er ja erkennen wie lange Du dort gearbeitet hast. Ich würde hier gar nichts schreiben sondern mit Deinen Unterlagen (Kündigung etc.) bei dem SB vorsprechen und fragen was das soll.
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  #12  
Alt 22.02.2010, 20:58
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Standard AW: ARGE fordert Nachweis über nicht erbrachte Arbeit

Zitat:
Zitat von Janet9 Beitrag anzeigen
Ich würde hier gar nichts schreiben sondern mit Deinen Unterlagen (Kündigung etc.) bei dem SB vorsprechen und fragen was das soll.
Na Janet, das schreiben bezog sich nur auf den offenen Folgeantrag und dem noch ausstehenden Geld für Februar.

MfG
Marslicht
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  #13  
Alt 22.02.2010, 21:01
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Standard AW: ARGE fordert Nachweis über nicht erbrachte Arbeit

Zitat:
Zitat von Marslicht Beitrag anzeigen
Na Janet, das schreiben bezog sich nur auf den offenen Folgeantrag und dem noch ausstehenden Geld für Februar.

MfG
Marslicht
Kann man sowas nicht auch gleich mündlich mit erledigen wenn man schon mal dort ist?
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  #14  
Alt 23.02.2010, 08:32
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Stefan1981 Stefan1981 ist offline
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Standard AW: ARGE fordert Nachweis über nicht erbrachte Arbeit

Zitat:
Zitat von passion Beitrag anzeigen
Hallo,

ich beziehe vom amt ALG2 und habe einen weiterbewilligungsantrag gestellt.

Nun wollen diese von mit nachweise das ich seit 02/2009-aktuell nicht mehr arbeite.

Ich habe ein kind von 2 jahren und habe bis 02/2009 auf 400euro basis gearbeitet. Ich habe ihnen rechzeitig bescheid gesagt das ich dort nicht mehr arbeite.
Ihnen das schriftlich vom ehemaligen arbeitgeber gegeben und ihnen meine abmeldung der sozialversicherung zugeschickt. Alles fristgerecht und frühzeitig.

Nun wollen die von mir nachweise das ich nirgendwo arbeite...!

Wie soll ich das machen? Kann ja nicht jeden arbeitgeber dieses welt anschrieben die sollen mir schreiben das ich dort nicht arbeite.

Im Brief steht auch in könnte der Vorlage zustimmen, weiß einer was das heißt?

Ich bin wie hier wie viele auf das geld angewiesen und brauche ganz schnell hilfe.
Wenn jemand ein Tip hätte wäre ich echt dankbar.

Ich habe dem Amt folgendes geschrieben:
"laut §60 SGB I, Absatz 1, Nr. 1 erlaube ich der AG Leverkusen alle erforderlichen Informationen von dritten über mich einzuholen.

Ich versichere das ich seit 02/2009 bis aktuell nicht arbeiten gegangen bin und auch keine vergleichbaren Einkünfte bekommen habe.
Alle Einkünfte und Änderungen die für die Leistung erheblich sind, habe ich ihnen laut §60 SGB I, Absatz 1, Nr. 2 mitgeteilt.


Also Zeuge das ich keiner Arbeitstätigkeit nachgegangen bin nenne ich folgende Personen:
XXXXX"



Meint ihr die nehmen das so an?
Liebe Grüße
Grüss dich, deine Antwort ist soweit schon richtig.
Ausserdem kannst du per "Kontoauszüge" nachweisen das du kein Gehaltseingang hast.

Normal sollte deine Antwort, wie du oben geschrieben hast, bereits ausreichen. im Schlimmsten Fall, erkundige dich wegen eines anwalts, wenn du ihn dir nicht Leisten kannst, besorge dir ein vom gericht ausgestelltes Schreiben, der "Anwalt deiner Wahl" stellt die Kosten dann dem Staat in rechnung, da du als H4 dir keinen leisten kannst.
Das ist nur der allerletzte Weg, denke mal den wirst du nicht beschreitten müssen.


mfg
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  #15  
Alt 23.02.2010, 10:51
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Standard AW: ARGE fordert Nachweis über nicht erbrachte Arbeit

Zitat:
Zitat von Janet9 Beitrag anzeigen
Kann man sowas nicht auch gleich mündlich mit erledigen wenn man schon mal dort ist?
Mündlich wenn man schonmal da ist?
Ich hoffe du meintest nicht meine angelegenheit, denn

1. Müdlich würde ICH beim amt GARNICHTS machen
2. War ich nur an der Info, da es fast unmöglich ist einen Termin bei meiner Sb zu machen
und 3. Telefonisch geht sie nicht dran und ruft erst tage später zurück wenn ich ihr auf den AB spreche.
Nun gut, brief ist abgeschickt und hoffe schnell wieder Geld zu bekommen.

@Stefan1981:
Das habe ich auch schon zugeschickt damit die mir glauben, die meinen ich könnte das Geld aber auch Bar ausgezahlt bekommen.
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  #16  
Alt 23.02.2010, 10:56
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Ich weiß, dass die SBs von sich aus einen Abgleich mit der Minijobzentrale machen.

Vielleicht bist du dort noch gemeldet von deinem letzten Minijob?
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  #17  
Alt 23.02.2010, 10:56
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Zitat:
Zitat von Janet9 Beitrag anzeigen
Kann man sowas nicht auch gleich mündlich mit erledigen wenn man schon mal dort ist?
Davon ab, scheint dir die situation nicht ganz klar zu sein!?

ich hab alles gemacht und ihr alle beweise geschickt und der SB geht einfach nicht drauf ein.
Wenn es mal eben Mündlich zu erledigen wäre,
würde ich hier sicherlich keinem meine aktuelle Lebenssituation schildern,
sondern meinen Ar.. zum Amt bewegen und das klären.

Das ist aber leider nicht der Fall.

Es ist nicht böse gemeint und ich bin echt dankbar für jeden Rat oder Tip!
Aber wenn das mal eben zu erledigen wäre, würde ich mich hier echt nicht ausheulen.
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  #18  
Alt 23.02.2010, 11:03
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Zitat:
Zitat von ela1953 Beitrag anzeigen
Ich weiß, dass die SBs von sich aus einen Abgleich mit der Minijobzentrale machen.

Vielleicht bist du dort noch gemeldet von deinem letzten Minijob?
Hallo,

ich hab ja die abmeldung bekommen und dem Amt zugeschickt.
Also die Abmeldung des Unternehmens und der Sozialversicherung.

Meinst du ich könnte bei der Minijobzentrale gemeldet sein wenn ich nicht arbeite und das seit so langem und von der Sozialversicherung und arbeitgeber schriftliche Abmeldung/Kündigung bekommen?

Das wäre vllt noch eine Idee, aber ob das so realistisch ist?
Ich weiß es nicht...
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  #19  
Alt 23.02.2010, 18:17
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Nun gut, brief ist abgeschickt und hoffe schnell wieder Geld zu bekommen.
Doch ich meinte Deine Angelegenheit. Und ob Du es mir glaubst oder nicht: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es immer besser ist bei Problemen sich persönlich mit seinem SB auseinander zu setzen als das ganze schriftlich oder telefonisch zu machen. Zumal schriftlich auch viel länger dauert. Bei Rückfragen seitens des SB oder von Dir müssen immer erst Schreiben geschickt werden. Da kann sowas schon mal länger dauern als wenn man ein normales Gespräch führt. Gerade bei solchen Sachen wie bei Dir wo der SB ja quasi unterstellt das Du arbeitest ist es besser es mit einem persönlichen Gespräch zu probieren. Dann sieht man auch wie der SB reagiert und kann sich erklären lassen wie er zu der Annahme kommt und falls erforderlich Akteneinsicht nehmen (sollte man vorher beantragen, muss aber nicht zwingend sein). Vlt. ist es bei der Arge anders oder Deine SB hat zuviel zu tun. Aber selbst wenn, für seine Antragsteller sollte man während der Gesprächszeiten (wenn es sowas bei Dir gibt) schon Zeit haben oder falls es das nicht gibt muss es die Möglichkeit geben einen Termin zu vereinbaren.
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  #20  
Alt 23.02.2010, 18:19
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Meinst du ich könnte bei der Minijobzentrale gemeldet sein wenn ich nicht arbeite und das seit so langem und von der Sozialversicherung und arbeitgeber schriftliche Abmeldung/Kündigung bekommen?

Das wäre vllt noch eine Idee, aber ob das so realistisch ist?
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