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| Allgemeine Fragen die woanders nicht hineinpassen. |
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#1
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Hallole,
ein Hilferuf Hier gepostet, weil ich nicht weiß wo es hingehört oder wen es interessiert. Ich bin als alleinerziehender Vater meines siebenjährigen Sohnes seit Mai letzten Jahres wieder berufstätig bei einer Zeitarbeitsfirma. 20-Stundenwoche Gehalt: im Schnitt EUR 750 monatlich netto Wohngeld: EUR 240 mein Sohn: Kindergeld 180,00 Unterhaltsvorschusskasse: 180,00 Kein ALG2 aufstockend, weil ich mit meinem Gehalt über der Bedürfigkeit liege. (Hab deswegen sogar noch eine Rückzahlung zu machen) Miete, Strom, Kfz-Versicherung und Treibstoff summieren sich. Fahrzeug brauch ich, da die Kinderbetreuung sehr dünn ist und ich ländlich abgeschieden wohne. Mit Bus und Bahn würds nicht klappen. Nach Abzug aller Kosten bleiben für mich und mein Sohn 360,00 EUR für Essen Trinken, Kleidung, Kfz-Reparaturen. Umzug in eine andere Wohnung Nähe Arbeitsplatz? Zeitarbeit, morgen kann ich woanders sein. Und die Wohnungen in Stadtnähe sind wesentlich teurer. Die Tafel? Haben wir hier nicht. Nächster Ort: 20km. Bekomm ich was? Nein. Da ich meine Bedürftigkeit nicht nachweisen kann. Geld sparen? Müsste ich wieder arbeitslos sein. Ansonsten: Durch Scheidung usw usw jetzt noch die Privatinsolvenz anstehend. Vermieter droht mit Kündigung, weil ich mein Gehalt erst zum 15. eines Monats bekomme, er seine Miete zum ersten haben will. GEZ sparen? Geht nicht, weil kein ALG2 Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis am Einsatzort auf 30h-Woche auch nicht möglich. Da ich als Buchhalter nun eine Privatinsolvenz habe. Wie es weitergeht? Keine Ahnung. Nur das die Nächte schlaflos sind und ich am Dauer-K...en bin Wer nen Tipp hat, danke Allen |
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#2
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Zitat:
habe leider keinen Tipp für Dich. ![]() Verstehe den Sachverhalt aus dem Zitat aber nicht. Erfährt denn ein potientieller AG, dass Du eine Privat-Insolvenz beantragt hast? Gruß, T.
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#3
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Zitat:
Da könnte was nicht stimmen. Rechne das mal mit dem ALG II-Rechner durch. Zitat:
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#4
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Zitat:
Fallen außer den Fahrtkosten noch Kosten für die reine Betreuung Deines Sohnes an die von niemand anderem (z. B. Jugendamt) übernommen werden? Falls ja kannst Du diese beim Wohngeld geltend machen. Ggf. lohnt es sich wenn o.g. zutrifft einen Erhöhungsantrag zu stellen.
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#5
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Zitat:
Wenn ich von ca. 950 € bei Steuerklasse II ausgehe, hast Du einen Freibetrag von 255 € (mindestens!), so dass nur 495 € des Erwerbseinkommens als Einkommen angerechnet werden dürfen. Euer Bedarf: 359 € Regelleistung Du + 43 € Alleinerziehendenmehrbedarf + 251 € Regelleistung Kind = 653 € Regelleistungsbedarf Einkommen (ohne Wohngeld): 495 € anrechenbares Erwerbseinkommen + 184 € Kindergeld + 180 € Unterhaltsvorschuss = 859 € gesamt 859 € Einkommen - 653 € Bedarf Regelleistung = 206 € übrig für Unterkunft und Heizung; garantiert zu wenig, denn ihr bekommt Wohngeld in Höhe von 240 € und es ist davon auszugehen, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung mehr als 240 € betragen, oder? Wohngeld ist zwar vorrangig, aber wenn ihr durch Wohngeldbezug schlechter dasteht als mit Alg II, seid ihr meiner Meinung nach nicht verpflichtet, auf Alg-II-Leistung zu verzichten bzw. kann die ARGE euch nicht einfach "ablehnen". Zitat:
Hast Du einen Ablehnungsbescheid der ARGE? Und wenn ja, mit Berechnungen? Oder was ist denn mit Kinderzuschlag? Habt ihr den bei der Familienkasse beantragt? Gruß Trinity |
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#6
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Kinderzuschlag wird nicht gehen, da das Kind schon Einkommen von 180 € hat. Die Familienkasse schreibt in ihrem Merkblatt selbst das der KIZ höchstens 140,00 € beträgt und wenn das Einkommen höher als 140,00 € ist es kein KIZ gibt.
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#7
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Ja, stimmt, sorry ... ich hatte den Unterhaltsvorschuss nicht berücksichtigt.
Gruß Trinity |
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#8
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Danke der vielen Antworten.
Und danke der Nachfragen. ALG2 aufstockend für 2010 wurde abgelehnt, weil meine Einkünfte über dem Satz wären. Brutto EUR 10,81 für ne 20h-Woche Netto je nach Arbeitstagen zwischen 750,00 - 790,00 pro Monat. Für 2009 korrigierten Bescheid bekommen, mit Rückzahlung für ALG2 und vom Landratsamt auch noch. Sumsum insgesamt 800 EUR Rückzahlung anfällig. Vorgang liegt beim Anwalt. Miete: 550,00 warm, ohne Strom Die Miete hab ich seit Januar nun in zwei Raten immer bezahlt. Die Hälfte zum Ersten, die zweite Hälfte zwischen 10. und 15. des Monats Dem Vermieter isses nur recht egal. Weil es soviel Zinsen sonst beim ihm kostet. Habs ihr (Vermieterin) vorgerechnet, aber als Buchhalter hab ich ja keine Ahnung... Kinderbetreuung: mo - do 7:45 - 16:00 Uhr. Freitags bis 13:30 Einsatzort: 27 km entfernt. Dauer der Anfahrt mit Öffentlichen: 1h15min - 2h (30 sekunden!) Umsteigezeit. Bus wartet nicht. Und insgesamt noch 2mal 10 Minuten Fussweg Die Rückfahrt: Erstmal auf die Bahn warten. Fährt stündlich. Und die letzen 2,8 km lauf ich dann, weil kein Buss im Anschluß fährt. Agentur hilft NICHT beim Umzug, da ich bereits seit Mai 09 arbeite und der Umzug NICHT zur Arbeitsaufnahme dient. Wiederholt bei der Agentur für Arbeit vorstellig gewesen. Es gibt nicht mehr. Leuts, ich werde alle Geräte wegen GEZ abmelden. Auch das Internet. Weil Internet-fähige PC auch von GEZ abkassiert werden. Übernahme in ein Festanstellungsverhältnis: Als Buchhalter mit Privatinsolvenz ein NoGo. Da Finanzbuchhaltung. Im Vergleich wäre das wie Vorstellung für ein Sicherheitsdienst mit nem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis wegen Körperverletzung. Im Personalgespräch muss ich die Privatinsolvenz angeben. Leider. Nu versuch ich den Insolvenzverwalter zu überzeugen, das ich mein Kfz der Marke D**** (Neuwert 7500) halten darf, damit ich wenigstens zur Arbeit komme. Steht noch zur Klärung an, das Gespräch. Bisher war er uneinsichtig. Schaun wir mal. Arg viel schlimmer kanns nicht werden Geändert von Step (07.03.2010 um 18:48 Uhr) Grund: KfZ-Marke entfernt |
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#9
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Ich bleibe dabei! Da kann was nicht stimmen!
Trinity4 hat eine Rechnung aufgestellt. Hast Du Dir das durchgelesen? Paßt m.E. ganz gut. 359 Euro (Regelsatz) + 251 Euro (Regelsatz Kind) + 550 Euro (Miete) ergibt allein schon einen Bedarf von 1160 Euro. Bei der Berechnung des Anrechnungsbetrages aus Deinem Einkommen sind auch Werbungskosten in Abzug zu bringen. Hast Du den ALG II-Rechner mal benutzt? Zitat:
Zitat:
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Aber nur, wenn Du danach gefragt wirst! Und selbst da bin ich mir jetzt nicht sicher, ob Du da wahrheitsgemäß antworten müßtest.
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#10
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Hallole,
nach dem ich mal wieder einen funktionierenden PC hab, hier nun die Berechnung meiner Grundsicherung für Arbeitssuchende Leistungen für Unterkunft und Heizung ab dem 01.01.2010 Randbemerkung: ich bin nicht arbeitssuchend, sondern 20h/wöchentlich unterwegs. Jeweils gegliedert für mich und meinen Sohn. Bedarfsberechnung Ich, 42 Jahre Regelsatz 359,00 alleinerziehend 43,00 Mein Sohn Regelsatz 251,00 Unterkunftsbedarf Kaltmiete 350,00 Nebenkosten 200,00 Energie Warmwasser -11,54 Zwischensumme 538,46 Einzsetzendes Einkommen ich 580,08 (sonstige Einkünfte lt. Bundesagentur für Arbeit) mein Sohn Kindergeld 184,00 Unterhaltvorschuss 180,00 Zusammenstellung Bedarf - KindEK -RestBed. - in% - Einkommen - Aufteilung -Gesamt 670,21 - 0 - 670,21 - 81 580,08 469,84 200,37 521,25 -364 - 157,25 19 0 110,24 47,01 zusammen: 247,38 Für 2010 für mich und meinen Sohn: Nichts von ALG2 nur Kosten der Unterkunft 247,38 Durch den korrigierten Bescheid für ALG2 werden für 2009 zurückgefordert: Landratsamt, Kosten der Unterkunft: 491,74 Bundesangentur für Arbeit: ALG2 58,09 Regelleistung Mehrbedarfe für Alleinerziehende: 187,86 Korrigierter Bescheid der Bundesagentur: bekommen / zustehend 295,34/210,24 für Juni 2009 386,72/136,61 für Juli 2009 364,34/54,69 für August - Dezember 2009 nur Kosten der Unterkunft 247,38 Die Berechnung für meinen Sohn dauert noch an. (Seit Ende Dezember) Auf Nachfragen heißt es: Zuviel Arbeit Unklar immer noch was sonstiges Einkommen 508,00 EUR ist. Liegt seit Ende Dezember 2009 beim Anwalt Bisherige Info: die haben mit 20-Arbeitstagen je 4h * Brutto Gehalt 10,81 gerechnet. Danach hieß es: es wäre die im Oktober zugeflossene Abwrackprämie 2500,00 EUR (neues kfz hab ich gebraucht, sonst hätt ich die Arbeit nicht bekommen. Kosten Dacia Sandero 7500 abzüglich Abwrackprämie. Reparaurleistung Kfz alt: 3900 Abwrackprämie hab ich genommen zur Refinanzierung. Bundesagentur hat widersprochen. Hätte ich nicht machen dürfen. Da Vermögen. In den ganzen Bescheiden werden keine Werbungskosten angerechnet oder genehmigt. Wege zur Arbeit fehlen. Begründung: Als Schichtarbeiter müsse ich ebenfalls zur Arbeit, auch ohne Nahverkehrsmittel. Kinderbetreuung (Hort) wird zum Glück vom Landratsamt bezahlt. Ein Beratungsgespräch, was ich bekommen darf, mir zusteht, steht noch an (beim Anwalt). Hab jetzt bei der Agentur nachgefragt, was passiert wenn ich mein Kfz nicht mehr halten kann. Mündlich: Wenn ich dadurch meine Arbeit verliere, würde das als Vorsatz gewertet werden und zur Sperre führen. Ebenfalls ist eine fehlende oder mangelhafte Kinderbetreuung kein Grund zur Nichtbechäftigung und führt zur Sperre. Einwurf Personalgespräch: Die Position wäre in der Finanzbuchhaltung gewesen. Privatinsolvenzen müssen da auf Nachfrage angegeben werden. Bzw: Schufa-Auskunft. Leider hat die Bank einer Hemmung /Stundung trotz Aussicht auf ein gutes Arbeitsverhältnis nicht zugestimmt. So. Des wars. |
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