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Kündigung Sie sind gekündigt worden oder stehen kurz davor?

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  #1  
Alt 07.03.2010, 01:49
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~Amane~ ~Amane~ ist offline
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Standard Fristlose Kündigung (Ausbildung)

Hallo zusammen,

ich wurde Ende Februar fristlos gekündigt... dies habe ich am Telefon gesagt bekommen, als ich mich danach erkundigen wollte ob meine Krankmeldung fristgerecht angekommen ist, außerdem wollte ich eigentlich klären mich wieder gesundschreiben zu lassen um an der Zwischenprüfung teilnehmen zu können...

Die Aussage meine Chefs war der Knaller schlecht hin... "Ich kündige dich rückwirkend zum 27.02.fristlos, weil deine Krankmeldung zu spät bei uns einging."

Ich habe dann noch versucht mit ihm zu reden, ob er das so einfach überhaupt fristlos machen kann etc. und ob ich denn deshalb "nur" bis zum 27.2. Gehalt bekäme. Er meinte daraufhin das er das könnte laut seinem Anwalt und das er (Zitat) kein A******** wäre und er auf den letzten Tag im Monat sch***** würde und ich mein Geld schon bekäme.

Ich hatte mich einige Tage zuvor bereits beim Arbeitsamt erkundigt und mich als Arbeitsuchend eintragen lassen, da ich eh am überlegen war, die Stelle aufzugeben, da ich aus gesundheitlichen Gründen der ganzen Sache nicht mehr gewachsen war.

Jedenfalls bin ich immernoch geschockt, dass er das so einfach gemacht hat, obwohl ich genau weiß das ich die Krankmeldung an dem Tag zur Post gebracht habe, an dem ich beim Arzt war(dafür gibt es auch einen Zeugen).

Ich habe nun tierische Angst, dass ich eine Sperre vom Amt kriege, ich habe keinerlei Rücklagen und weiß gar nicht wovon ich meine Rechnungen bezahlen soll wenn das geschieht. Das die Miete bezahlt wird wurde mir ja gesagt - immerhin, aber das reicht ja nun vorne und hinten nicht.

Ich habe mich bereits auch darum gekümmert, gerichtlich gegen ihn vorzugehen allerdings muss ich vorher über die IHK gehen und das versuchen über die zu regeln.

In diesem Antrag den der Arbeitgeber ausfüllen muss, hat mein Chef einfach eingetragen das ich nicht gerichtlich gegen ihn vorgehe und das ich für den selben Gründ der Kündigung bereits abgemaht wurde, dasss stimmt aber auch nicht, ich hatte zwar 2 Abmahnungen allerdings wegen zu spät kommen, was aus diesen auch klar hervor geht! Noch dazu kommt, dass er behauptet einen Tag vor meiner Krankschreibung wurde ich mittags krank entlassen - die Wahrheit ist ich hatte mit ihm besprochen einen halben Tag frei zu nehmen um für die Zwischenprüfung nochmal lernen zu können, klar wusste er das ich an dem Tag auch Rippenschmerzen hatte, weil ich den Samstag zuvor die Treppe runtergeflogen bin und daher (wie sich einen Tag späbeim Arzt rausstellte) eine Rippenprellung hatte

Ich habe meine Krankentage, sowie Urlaubstage immer in eine Tabelle im Ausbildungsordner eingetragen - das war mit ihm so abgesprochen und er hatte da natürlich auch zugriff zu.... Auch für diesen halben Tag habe ich es eingetragen, als ich nun zur Schlüsselabgabe im Büro war, wollte ich mir die Liste mit Datum quitieren lassen (da ich seit meiner Krankmeldung nicht mehr im Büro war, wollte ich somit zeigen können das es eingetragen war....) allerdings hat er genau diesen Tag mit dem Datum der Schlüsselübergabe durchgestrichen und quittiert - das zeigt doch auch wieder was das für ein Lügner und Betrüger ist!!!!

Nebenbei scheint die Firma auch nicht ganz so unbekannt beim Amt zu sein, denn der Sachbearbeiter der meine Daten aufnahm, begrüßte mich mit den Worten "Oooh Sie haben ein Jahr Firma XXXX überlebt" Das Gespräch ging dann noch gut 10 Min weiter aber um es kurz zu sagen, seiner Meinung nach ist der Lage scheintot und total unorganisiert....

Ich werde noch wahnsinnig. Ich bin mit der Situation total überfordert und habe wahnsinnige Angst alles zu verlieren was ich mir bisher aufgebaut habe: Meine Wohnung - mein Leben, einfach alles!

Was meint ihr zu der ganzen Sache?


Grüße ~Amane~
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  #2  
Alt 07.03.2010, 07:05
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Standard AW: Fristlose Kündigung (Ausbildung)

Hallo!
Du brauchst einen Rechtsanwalt, damit Du gegen die (ungerechtfertigte) fristlose Kündigung während der Ausbildung vorgehen kannst. Es sind hierbei Fristen zu beachten (3 Wochen). Laß dich NICHT darauf ein, daß Du vorher alles noch mit der IHK regeln kannst. Das dauert zu lange!!!

Außerdem sind während eines Ausbildungsvertrags Kündigungen nur aus schwerwiegenden Gründen möglich! Wenn ich das richtig gelesen habe, hast Du bis jetzt nichts schriftlich? Dann ist die Kündigung auch nicht erfolgt...

Das mit der IHK kannst Du parallel machen, damit die Dir evtl. einen anderen Ausbildungsplatz vermitteln können, bzw. Du evtl. noch an den Prüfungen teilnehmen kannst.

Leider wirst Du für den RA Kosten haben, evtl. wird er Dir aber bei einem Beratungsschein behilflich sein. Mach gleich morgen einen Termin! Dann wirst Du klarer sehen...
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  #3  
Alt 07.03.2010, 11:22
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Standard AW: Fristlose Kündigung (Ausbildung)

Solange die Kündigung nicht schriftlich - unter Angabe des konkreten Vorwurfes, der zur Kündigung führte - erfolgte, ist sie unwirksam. Da die beiden bereits erfolgten Abmahnungen sich auf einen anderen Tatbestand bezogen, sind sie hierfür nicht relevant.

Da Du Dich ja bereits an die zuständige Kammer gewand hast, mußt Du das Schlichtungsverfahren abwarten. (Dazu mußt Du innerhalb von drei Wochen einen Antrag stellen). Läßt sich der Streit nicht bei diesem Schlichtungsverfahren beilagen, mußt Du binnen zweier Wochen Klage vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben (§ 111 Abs. 2 Satz 3 ArbGG). Dabei richtet sich die Klage auf die Feststellung, dass das Ausbildungsverhältnis durch die arbeitgeberseitige Kündigung nicht aufgelöst worden ist, sondern vielmehr unverändert fortbesteht.

Zitat:
Ist die Kündigung offensichtlich unwirksam, etwa weil Form- und/oder Fristvorschriften erkennbar nicht eingehalten wurden, hat der Auszubildende grundsätzlich auch für den noch laufenden und sich gegebenenfalls lange hinziehenden Kündigungsschutzprozesses einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Ausbildungsverhältnis. Dieser Anspruch kann dann im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
Hier kannst Du alles ausführlicher nachlesen:
http://www.123recht.net/Die-K%C3%BCn...-__a16083.html
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  #4  
Alt 07.03.2010, 12:38
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Standard AW: Fristlose Kündigung (Ausbildung)

Hallo,


ich glaube auch der AG will hier die Kündigung durch Einsatz unsauberer Tricks & Panikmache (fristlos) durchboxen. Auf der anderen Seite wundert mich das, offensichtlich ist das Vertruaensverhältnis massiv gestört. Deshalb sollte Amane überlegen, was nun das beste aus ihrer persönlichen Sicht ist. Ich würde zumindest die zustehenden Vergütungen einfordern. d.h. bis zum nächsten regulären Termin (vermutlich ist da ca. der 30.4 oder so?)

Grüssle
Moni
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  #5  
Alt 07.03.2010, 13:52
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Standard AW: Fristlose Kündigung (Ausbildung)

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten...

Das Kündigungsschreiben ging mir am 2.3. zu (per Einschreiben), bin damit auch schon beim Arbeitsamt gewesen. Da der zuständige Sachbearbeiter erst ab Montag wieder bei der IHK ist wollte ich dort erst erfragen wie solch ein Schreiben für den Schlichtungsausschuss aussieht, und einen solchen dann gleich Montag fertig machen und rausschicken.

Da ich letzte Woche erstmal soweit mich um alle Anträge etc für Alg I gekümmert habe (die haben mir ja auch noch eine Frist gesetzt), kam ich noch nicht dazu, zum Anwalt zu gehen. Geschieht aber alles nächste Woche parralel zu diesem komischen 5 Tage Kurs von der ARGE. Die Frist beim Arbeitsgericht werde ich definitiv einhalten...

Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich auch kein großes Interesse darauf lege erneut in dieser Firma zu arbeiten (weiter zahlen - für seine falsche Kündigung darf er allerdings gerne )... Ich habe bereits mehrfach versucht woanders unterzukommen - die Chancen hierzu sind in der Branche gleich 0. Daher habe ich mich bereits frühzeitig um eine Alternative entschieden, die ab Sommer losgehen würde (BaföG Antrag etc läuft schon....)

Für mich ist im Grunde jetzt nur entscheiden: Bekomme ich eine Sperre wegen der Fristlosen Kündigung, wenn ja wie zahle ich meine Rechnungen... Könnt ihr mir darauf eine Antwort geben?

Und da ich natürlich auch schnellst möglich wieder arbeiten will bzw. ab Sommer dann nebenbei arbeiten will, dass ich schnell einen neuen Job bekomme (allerdings habe ich diese und letzte Woche noch nix passendes online beim Arbeitsamt und in den örtlichen Zeitungen entdeckt....)
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  #6  
Alt 07.03.2010, 14:39
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Standard AW: Fristlose Kündigung (Ausbildung)

Hallo Amane,

Zitat:
Bekomme ich eine Sperre wegen der Fristlosen Kündigung, wenn ja wie zahle ich meine Rechnungen... Könnt ihr mir darauf eine Antwort geben?
Wenn auf der schriftlichen Kündigung steht, dass die AU zu spät eingetroffen ist und du es nicht beweisen kannst (persönliche Abgabe mit Zeugen oder Einschreiben bzw. Einwurfeinschreiben) bekommst du wohl eine Sperre.

Du kannst für die Zeit der Sperre ALG II beantragen.

Gruß
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  #7  
Alt 07.03.2010, 15:18
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Standard AW: Fristlose Kündigung (Ausbildung)

Hallo,

naja ich kann lediglich beweisen, dass ich ich die AU am selben Tag bei der Post eingeworfen habe, an dem ich beim Arzt war, da eine Bekannte mich gefahren hat und somit dabei war. Ich habe die AU immer per Post geschickt und die kamen immer pünktlich an. Ich hab sogar immernoch hinterher telefoniert, dass ich sie abgeschickt habe und ob sie schon da sind etc.

Beim Amt wurde mir gesagt das ich auch kein Alg II bekomme, wenn ich eine Sperre vom Alg I bekomme, da ich 100% Sanktion dann bekäme (weil ich U 25 bin) und somit nur meine Miete bezahlt wird.

Aber das kann doch nicht wahr sein, die zerstören meine Existenz damit, nur weil dieser miese Lügner der sich mein Chef schimpft mich loswerden wollte

Kann ich denn gar nix machen um nicht ganz ohne da zustehen? Ich hab so allmählich das Bedürfnis mir einen Strick zu nehmen, ich bin total verzweifelt! Ich werde alles verlieren!
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  #8  
Alt 07.03.2010, 16:13
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Jetzt warte erst einmal ab. Eine AU muß man nicht mit Zeugen respektive Einschreiben dem AG zukommen lassen - einfacher Postweg genügt. Daraus läßt sich sicherlich keine Sperre ableiten.
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  #9  
Alt 07.03.2010, 20:32
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Zitat:
Zitat von Ophelia Beitrag anzeigen
... zukommen lassen - einfacher Postweg genügt. Daraus läßt sich sicherlich keine Sperre ableiten.
Würde ich auch so sehen, allerdings muss man sich am KrankheitsTag per Telefon abmelden, meistens zumindest. Allerdings wenn man krank war per Attest denke ich kaum dass hier ein fristlose gerechtfertig wäre. Ich würde vllt anraten, eine Einigung mit dem AG abzusprechen. Oder halt per RA (hierbei insbesonderee K-Recht für Azubis beachten) ...


Grüssle
Moni W.
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  #10  
Alt 07.03.2010, 23:22
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Zitat:
Zitat von ~Amane~ Beitrag anzeigen
Für mich ist im Grunde jetzt nur entscheiden: Bekomme ich eine Sperre wegen der Fristlosen Kündigung, wenn ja wie zahle ich meine Rechnungen...
Hi,

für dich sollte es wichtiger sein deinen Ausbildungsplatz zu behalten, denn der ist viel mehr Wert als jetzt ein Jahr ALG1 mit oder ohne Sperre ! Und einen neuen Ausbildungsplatz findet sich auch nicht so leicht, gerade wenn man eine Kündigung vorweisen kann.

Wenn es Probleme mit deinen Betrieb gibt, erkundige dich mal bei der HWK oder IHK. Hier gibt es Personen die dir weiterhelfen können und ggf. auch mal dem Chef auf die Finger hauen, wenn da was nicht ganz in Ordnung ist.
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arbeitsgericht, ausbildung, fristllos, ihk, klage, krank, kündigung

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