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Alt 11.03.2010, 13:47
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Standard Anspruch auf Bildungsgutschein nur alle 4 Jahre ?

[FONT=Verdana]Hallo, ihr seit meine Letzte Hoffnung. Heute Früh habe ich von einer geförderten Maßnahme in der Nachbarstadt gelesen. Es geht darum das ein Verkehrsunternehmen 40Service Kräfte in Bussen & bahnen einsetzen tut. Die Maßnahme dauert 2Jahre & wird zu 75% von der ARGE gefördert. Ich habe bereits mich bei der Fremden Arge erkundigt & dort wurde mir mitgeteilt das es kein Problem ist es soll sich mein Sachbearbeiter mit der Fremd Arge in Verbindungen setzen. Ich habe mich sofort mit meinen Sachbearbeiter verbinden lassen, sie ist aber erst bis zum 25.03.2010 im Urlaub & ich habe einen Termin am 09.04.2010. Das Problem die Maßnahme beginnt Unverzüglich!!! Ich also zu unsere Arge hin & nach Langen hin & her durfte ich zur Vertretung meines Sachbearbeiters. Er meinte ich würde nicht gefördert werden weil ich Letztes Jahr erst einen Bildungsgutschein hatte & er würde nur alle 4Jahre ausgestellt werden. Er hätte aber eine andere Maßnahme im Verkauf bei der Dekra beginn 10.05.2010 für 3Monate. 8Wochen Theorie & 4Wochen Praktikum.(War bereits im Jahre 2007 bei der DEKRA) Ich bin aber seit 2Jahren im Verkauf auf 400€ Basis & habe bis Januar 2010 auch fest im Verkauf gearbeitet. Da brauche ich kein Praktikum im verkauf!!! Aber da ich einen 400€ Job habe müsste ich ihn Kündigen weil ich bei der Maßnahme Mo- Fr von 08-17:00h sein Müsste +1Std Anfahrt & Abfahrt also insgesamt von 07:00h- 18:00h bin ich aus dem Haus. Die Arge würde es nicht interessieren ob ich einen 400€ Job & ein Ehrenamt habe. Ich meinte wenn ich ihn Kündige würde ich ja eine Sperre bekommen er meinte das stimmt nicht. Auf die Bitten es mir Schriftlich zu geben meinte er nur. Hart4 ist für Leute in Notlagen & nicht damit man sich darauf ausruhen tut. Übrigens steht in meiner EGV schon das ich eine andere Maßnahme machen soll. Ich sagte auch was das den alles soll wenn mann einen 400€ Job hat würde ich sowieso nicht in der Statistik auftauchen. Er meinte das stimmt nicht!!! Was kann ich Machen? Ich würde gerne die Maßnahme für die 2Jahre machen & nicht solche sinnlose Maßnahme!!! Ich kann & will meinen festen 400€ Job nicht kündigen!!! Stimmt es mit denn Bildungsgutschein? Kann ich mich Irgendwo beschweren? Ich will ja was machen nur was anderes.[/FONT]

Geändert von Step (11.03.2010 um 13:52 Uhr) Grund: Schriftart formatiert
  #2  
Alt 12.03.2010, 17:25
Benutzerbild von stummelbeinchen
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Standard AW: Anspruch auf Bildungsgutschein nur alle 4 Jahre ?

Hi,

bitte versuch doch beim nächsten Mal etwas strukturierter zu schreiben. Gegen Ende Deines Postings war es wirklich schwer Dir zu folgen.

Also Du möchtest eine 2jährige Umschulung, weil ein Verkehrsunternehmen in der Nähe 40 Arbeitskräfte einstellen will. Die Maßnahme beginnt sofort und die ARGE würde 75% bezahlen.

Die Vermittlerin hat diese 4Jahresfrist ins Spiel gebracht, da Du letztes Jahr erst eine Weiterbildung hattest. Stattdessen sollst Du eine 3monatige Maßnahme bei der Dekra machen.

Diese Maßnahme würde aber bedeuten, dass Du Deinen 400,-€ Job und/oder Dein Ehrenamt aufgeben müsstest, wozu Du aber nicht bereit bist.

Ich hoffe ich habe das richtig zusammengefasst.

Also, die 4 Jahresfrist ist absoluter Quatsch. Nirgendwo ist dies gesetzlich fixiert.
Bei einer Weiterbildung wird immer auf die Notwendigkeit geschaut. Die Maßnahme muss Deine Chancen auf eine Stelle erheblich verbessern. Generell sind Weiterbildungen so kurz wie möglich zu halten (aus Kostengründen) ohne das die Qualität leidet.

Die Bewilligung einer 2Jahresmaßnahme ist nicht einfach zu erreichen. Immerhin bedeutet dies ein immenses finanzielles Risiko. Da macht man es sich nicht so einfach in der ARGE.
Was mich an der Maßnahme irritiert (und ich weiß nicht, ob dies nicht auch die Vermittlerin irritiert hat) ist,

1. ...dass die 40 Leute suchen, die in 2 Jahren dort anfangen? Die wissen im Verkehrsunternehmen jetzt schon, dass die in 2 Jahren finanziell so gut da stehen 40 neue Leute einzustellen?

2. ...die Dauer der Maßnahme. 2 Jahre Umschulung für eine Servicekraft? Was lernt Ihr dort? Wie rechtfertigt man 2 Jahre?

3. ...wieso übernimmt die ARGE nur 75%? Woher hast Du das? Ist eine Weiterbildung notwendig und sieht die ARGE das genauso, so übernimmt sie 100% der Weiterbildungskosten.

4. ...wenn Du nicht bereit bist Deinen 400,-€ Job aufzugeben, wie willst Du die Maßnahme 2 Jahre lang durchstehen? Beides wird ja wohl nicht gehen.

5. ...wie Du an die Maßnahme gekommen bist. Nimms mir nicht übel, aber Du liest morgens etwas in der Zeitung und willst dann, dass die ARGE 2 Jahre für Dich eine Umschulung bezahlt? Warst Du denn schon bei dem Bildungsträger? Hast Du bei dem Verkehrsunternehmen Dich schon gemeldet? Bist Du überhaupt für die Maßnahme geeignet? Wie sind die Arbeitszeiten? Kannst Du diese Zeiten überhaupt einhalten? Wie ist die Umschulung strukturiert? Gibts eine Einstellungszusage? Was sind die Inhalte der Maßnahme? Kann man diese Maßnahme nicht auch stark verkürzen?

Dies alles sind Fragen, die vorher zwischen Dir, Weiterbildungsträger, Arbeitgeber und ARGE vor einer Bewilligung geklärt werden müssen. Auch wenn ich mich wiederhole: Bei einer so großen finanziellen Investition, ist es in meinen Augen verständlich daraus keine Hau-Ruck-Aktion zu machen.

Ich weiß jetzt nicht, welche Weiterbildung Du letztes Jahr gemacht hast, aber generell sollte die ARGE erstmal versuchen Dich mit einer kurzen Qualifizierung im erlernten/ausgeübten Beruf wieder einzugliedern. Der Vorteil ist natürlich Deine Berufserfahrung, die Du ja selbst jetzt noch hast. Wie wäre es denn, wenn Du Dir eine kurze Weiterbildung für den Verkauf suchst? Du kannst ja auch besser beurteilen was Dich in diesem Bereich weiterbringt.

Die zumutbaren Fahrzeiten zu einer Maßnahme sind ähnlich den zumutbaren Pendelzeiten von 2,5h pro Tag (wenn es nicht in Deinem Ort üblich ist noch länger zu pendeln). 1 h pro Weg sind da durchaus normal und kein Grund eine Maßnahme nicht zu absolvieren.

Und mit Verlaub: Es geht hier nicht in 1. Linie darum was Du willst. Wenn Du etwas möchtest was wahrscheinlich und möglich ist - kein Problem. Aber nur weil Du in Deinem jetzigen Bereich nicht glücklich ist, muss die ARGE keinen 10.000€ ausgeben. Sie kann, aber müssen tut sie es nicht.

Erkundige Dich erstmal über die Maßnahme und die Rahmenbedingungen und rede danach nochmal in Ruhe mit Deiner Vermittlerin.

Du kannst Dich natürlich gern beschweren: Es gibt immer ein Kundenreaktionsmanagement in der ARGE. Da kannst Du Dein Anliegen hinsenden.

LG
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bildungsguschein, maßnahmen


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