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#11
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Hallo,
besten Dank an Alle. Ihr habt mir sehr geholfen
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#12
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Hallo,
habe auch mal eine Frage. Und zwar mache ich seit dem 01.10.09 eine Umschulung. Mein aktuelle ALG 1 Bescheid läuft bis zum 30.04.10 Muss ich trotz der Umschulung einen neuen Antrag stellen? Brauche für meinen Wohngeldfortzahlungsantrag einen aktuellen ALG 1 Bescheid. Bin mir nun nicht mehr sicher ob ich einen neuen Bescheid bekommen hab oder ob der Bescheid der bis zum 30.04.10 läuft automatisch verlängert wird... ![]() Gruß |
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#13
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Normalerweise ist es so, daß Dein Anspruch bei 30 Tagen Restanspruch "eingefroren" wird. Das heißt, daß Du nach der Umschulung auf jeden Fall noch diese 30 Tage Restanspruch auf ALG I hast und bis dahin ALG I in gleicher Höhe bei Weiterbildung/Umschulung bezahlt bekommst. Darüber solltest Du eigentlich einen Bescheid bekommen haben.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#14
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Zitat:
Die Umschulung geht noch bis Juni 2011 ! Kann es sein das man automatisch einen neuen Bewilligungsbescheid bekommt während der Umschulung? Hab nur einen Bescheid wo drauf steht das die Maßnahme bis Juni 2011 bewilligt wird. Gruß |
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#15
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Zitat:
Ansonsten kannst Du diesen Bescheid m.E. für den Weiterbewilligungsantrag beim Wohngeld verwenden und dies vielleicht dort kurz erläutern.
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#16
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Das Problem gibt es leider oft. Einen ALG I-Bescheid darüber das man weiterhin ALG I wegen der Umschulung bekommt gibt es nicht.
Zumindest die hießige Agentur für Arbeit erklärt das immer so .Für die Wohngeldbewilligung reicht es aus wenn Du Deinen Vertrag über die Umschulung vorlegst. Dort steht ja drin das die gefördert wird und wie lange sie dauert. Sollte Dein SB nicht wissen, dass sich dadurch der ALG I-Anspruch verlängert weisse ihn darauf hin. Zur Not soll er bei der Agentur für Arbeit anrufen und nachfragen falls er es Dir nicht glaubt. Es besteht auch die Möglichkeit sich bei der Agentur für Arbeit einen Ausdruck aus den ihrem PC-Programm machen zu lassen wo dann drauf steht wie lange das ALG I noch gezahlt wird. So einen Nachweis hatte ich mal bei dem selben Problem vorgelegt bekommen. Da stand dann auch drauf das es aufgrund einer Umschulung zu einer Verlängerung des ALG I-Anspruches gekommen ist. Lass das ganze noch abstempeln und unterschreiben von dem SB der Agentur für Arbeit und gut ist.
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#17
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Habe hier noch folgendes stehen:
Leistungen zum Lebensunterhalt Während der gem.77 geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung wird das Arbeitslosengeld in der Regel weitergezahlt. Hoffe mal das es ausreicht.Werde aber vorsichtshalber noch einmal nachfragen. Danke für eure Antworten! Gruß
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| alg1 bezugsdauer, umschulung |
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