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| ALG II - Abgelehnte Anträge + Widerspruch Fragen und Antworten zu den Begründungen und wie Widerspruch eingelegt wird. |
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#1
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Hallo Leute,
ich hoffe das mir hier im Forum mir jemand helfen kann?!? Also, ich habe letztes Jahr mein Studium erfolgreich abgeschlossen. Habe danach versucht mich erstmals Arbeitslos zu melden. Bin also zuerst zum Arbeitsamt hingegangen. Die haben dort meine Daten aufgenommen und mich dann zum Jobcenter hingeschickt. Dann bin ich halt zum Jobcenter hingegangen und dort all meine Unterlagen als Kopie abgegeben. Von meiner Ehefrau natürlich auch. Die ganze Prozedur hat auf jeden Fall ein paar Wochen in Anspruch genommen. Danach habe ich per Post eine Ablehnung erhalten, weil meine Frau knappe 150 € zuviel verdient und ich keinen Anspruch auf Arbeitlosengeld habe! ![]() z.Zt. bin ich arbeitssuchend gemeldet und bekomme keinen einzigen Cent. d.h. meine Frau ist die Alleinverdienerin zuhause und ich mache nichts anderes als Bewerbungen schreiben. Bekomme eine Absage nach dem nächsten (Grund: keine berufliche Erfahrung) ![]() Jetzt meine Frage: Meine Frau ist schwanger und ist in der 37. Schwangerschaftswoche. Sie ist beurlaubt und sie möchte ein Jahr lang erstmals nicht arbeiten. Sie wird demnächst 67% von ihrem Gehalt erhalten. Was kann ich jetzt tun? Nochmal arbeitslos melden und wieder eine Absage erhalten, oder einfach nichts tun und mit weniger Geld auskommen? Ich bin dankbar auf jede Antwort und natürlich auf jeden Tipp wie ich vorkehren soll. |
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#2
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Was verdient den Deine Frau bzw. wiviel bekommt sie wenn die aufhört zu arbeiten? Ggf. könntet ihr einen Antrag auf Wohngeld stellen wenn das Einkommen da nicht auch zu hoch ist. Vlt. besteht auch ein Anspruch auf ALG II wenn sie dann weniger Geld hat da sie nicht mehr arbeitet. Das kann man aber nur beurteilen wenn Du mitteilst wie hoch das Einkommen Deiner Frau und wie hoch die Miete ist. Dann kann man da mal nachrechnen.
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#3
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Hi, danke für die schnelle Antwort.
![]() Meine Frau verdient 1850€ brutto und die Miete beträgt 300€ kalt+Nebenkosten. Die belaufen sich etwa auf 150-200€. Ich weiss jetzt nicht was ich sonst für Fragen noch hätte?Sollte ich die nächsten Tage mal zum Jobcenter gehen und Wiederspruch einlegen? Es sind jetzt ungefähr ein Jahr her wo ich den Antrag gestellt hatte, oder muss ich den Antrag komplett neu stellen? Ich möchte auch nicht unvorbereitet hingehen und dort nicht wie der letzte Dussel dastehen der keine Ahnung von der Bürokratie des Jobcenters hat |
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#4
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Zitat:
schau mal auf den Ablehnungsbescheid, da sind sicherlich Fristen mit angegeben bis wann ein Widerspruch erfolgt seinen hätte müssen. Ich denke du wirkst wohl einen neuen Antrag stellen müssen. Und Probieren kostet net viel. Die ganze Sache mit Wohngeld, ect das muss/soll/darf dir "Janet9" erklären
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#5
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hallo und guten Abend scoop ..
Zitat:
vor 1 Jahr war die Situation ja noch nicht gegeben ( sonst wäre der Junge ja schon da somit hat sich die Bedarfsbasis geändert .. die Daten von vor 1 Jahr sind nicht mehr relevant , da siese nicht mehr aktuell sind .. stellt einen neuen Antrag mit Hinweis auf den zu erwartenden Nachwuchs ,, es stehen deiner Frau Mehrbedarfe für schwangere zu .. etwaig schon mal schauen , ob die Wohngröße nach den Zuwachs noch angemessen ist ( oder eher zu klein ) und ob Anspruch auf Erstausstattung für das Kind da wäre .. sind viele Mütter hier im Forum , welche auch gute Tipps haben .. also einfach nur fragen ... |
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