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ALG II - Abgelehnte Anträge + Widerspruch Fragen und Antworten zu den Begründungen und wie Widerspruch eingelegt wird.

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  #1  
Alt 27.04.2010, 10:24
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Standard erneuter Erstattungsbescheid nach erfolgreichem Widerspruch

Hallo liebe Leute,

ich habe da ein Problem und bräuchte Euren Rat...

Kurz zum Hintergrund: Wir (also meine Freundin und ich, haben im letzten Jahr einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid für den Zeitraum vom 01.06.2009 bis 31.08.2009 bekommen. Gegen diesen haben wir Wiederspruch eingelegt. Aus unserer Sicht war uns der aufgehobene fehlerhafte Bescheid des Amtes nicht anzulasten. Da weder ich noch meine Freundin, Verwaltungsfachangestellte oder Anwälte mit Schwerpunkt Sozialrecht sind und alle nötigen Angaben und Änderungen rechtzeitig und vollständig angezeigt haben, konnten wir aus unserer Sicht die Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Bescheides nicht erkennen.

Unserem Wiederspruch wurde Ende letzten Jahres auch in vollem Umfang stattgegeben.

Jetzt haben wir von derselben Sachbearbeiterin ein neuen Aufhebungs- und Bestattungsbescheid erhalten, für denselben Zeitraum aber mit einem um 3 € verminderten vermeintlichen Erstattungsanspruchs des Amtes.

Ist sowas überhaupt rechten? Rein Verwaltungstechnisch ist doch der Vorgang durch den erfolgreichen Wiederspruch abgeschlossen. Wo bleibt denn da unsere Rechtssicherheit. Im Fall eines erneuten erfolgreichen Wiederspruchs, müsste ich ja damit rechnen in einem halben Jahr wieder Post zu bekommen??

Bräuchte daher dringend Eure Unterstützung in Sachen vorgehen:

Einfach Wiederspruch erneut formulieren? Oder von vorn herein auf die Unrechtmäßigkeit (falls diese gegeben ist) des Bescheides hinweisen??

Vielen Dank und liebe Grüße
@work
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  #2  
Alt 27.04.2010, 11:04
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Standard AW: erneuter Erstattungsbescheid nach erfolgreichem Widerspr

Hallo,
ganz einfach!
Erneut Widerspruch einlegen, damit keine Langeweile aufkommt.
Mit dem geänderten Erstattungsbetrag liegt zwar von der Höhe ein neuer Sachverhalt vor, allerdings aber nicht an der Grundtatsache, dass Erstattungspflicht insgesamt nicht vorliegt!
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  #3  
Alt 29.11.2010, 16:41
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Standard AW: erneuter Erstattungsbescheid nach erfolgreichem Widerspr

Die Zeit vergeht...

Unser letzter Wiederspruch wurde jetzt abgelehnt.

Nochmal eine kurze Zusammenfassung:

1. Erster Erstattungsbescheid für unten genannten Zeitraum
2. Dagegen Wiederspruch
3. Wiederspruch vollumfänglich stattgegeben
4. Erneuter Erstattungsbescheid (selber zu erstattender Zeitraum und übrigens doch selbe Erstattungshöhe)
5. Wiederspruch abgelehnt -> Begründung (auf etwa 10 Seiten Text):

Dem Wiederspruch zum ersten Erstattungsbescheid wurde nur formal entsrochen. Der erste Erstattungsbescheid sei fehlerhaft gewesen, die Behörde sei von einer falschen rechtlichen Grundlage ausgegangen. Deshalb sei der neue Erstattungsbescheid rechtens.

Was nun tun, sprach Kuhn.

Der nächste Schritt wäre die Klage.

Ich halte es nicht für rechtlich legitim, dass eine Behörde fortwährend Bockmist baut und die Verantwortung dafür der Bürger tragen soll. Es geht gar nicht so sehr um die zu erstattenden Kosten, als ums Prinzip. Wo bleibt die Rechtssicherheit. Vor allem diese elenlange mit Paragrafen und Querverweisen gespickte Begründung. Die Rechtmäßigkeit der Begründung kann ich als Leie doch unmöglich einsehen.

Dazu noch eine Frage, der Bescheid wurde von einem Berliner Jobcenter ausgestellt. Mittlerweile wohnen wir aber in Brandenburg. Als möglicher Klageort wurde das Sozialgericht in FF/Oder angegeben. Dies ist aber eklatant weiter weg/schwieriger für mich zu erreichen, als das Sozialgericht in Berlin (Verkehrsanbindung).

Gibt es eine Möglichkeit als zulässigen Klageort Berlin bestimmen zu lassen??

Danke für eure Hilfe im vorraus
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  #4  
Alt 29.11.2010, 16:46
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Standard AW: erneuter Erstattungsbescheid nach erfolgreichem Widerspr

Eurem ersten Widerspruch wurde abgeholfen, weil der Erstattungsbescheid anscheinend irgendeinen Formfehler enthielt. Wenn aber tatsächlich eine Überzahlung vorlag und die Jahresfrist noch nicht rum war, ist es natürlich möglich, einen neuen -dann formfehlerfreien- Erstattungsbescheid zu erlassen.

Wenn ihr jetzt in Brandenburg wohnt und für diese Kommune das SG Franfurt/Oder zuständig ist, dann ist dies zuständig. Da gibt es keine Möglichkeit, einfach das SG Berlin zu wählen.

Helga
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  #5  
Alt 29.11.2010, 17:10
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Standard AW: erneuter Erstattungsbescheid nach erfolgreichem Widerspr

Hallo Helga,

erstmal danke für deine Antwort.

Als unserem Wiederspruch stattegeben wurde, war aber von einer Begründung "Formfehler" nix zu sehen.

Es wurde lediglich geschrieben: "Ihrem Wiederspruch vom xx.yy.zzzz zum Bescheid xx.yy.zzzz, wurde vollumfänglich stattgegeben"

Wenn eine einem Bescheid wegen Formfehlern abgeholfen wird, so denke sollte dies doch auch so begründet werden.

Zudem wäre es ja dann ja wohl eine sogenannte "Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes" oder nicht? Und diese darf nur geschehen, sofern nicht zuungunsten des Betroffenen, wenn ich das richtig gelesen habe?

Zum Klageort, es besteht ein Beschäftigungsverhätlnis im Land Berlin. Hat das Relevanz??

Danke und Liebe Grüße
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Stichworte
anzeige, erfolgreich, erstattungsbescheid, veränderung, widerspruch


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