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| ALG I Wann, wieviel, wie lange? |
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#1
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Hallo,
ich hatte im August 2006 meine Ausbildung begonnen, diese im Juni 2009 erfolgreich als Bundesbester beendet. Leider wurde ich nur bis zum 32.12 weiterbeschäftigt. War dann vom 01.01.2010 bis zum 15.03.2010 arbeitslos, nun habe ich sietdem eine befristete Stelle, in einem ähnlichen Beruf, aber nicht der Ausbildungsberuf, werde also quasi zum Teil neu angelernt.. Was ist denn in dem Fall dass der am 30.09.2010 endende Vertrag nicht verlängert würde ? Würde ich dann wieder ALG bekommen ? Da ich ja keine 12 Zusammenhängenden Monate wieder gearbeitet hätte ? Weiss jemand etwas zu solch einem Fall ? |
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#2
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Da Dein Anspruch noch nicht verbraucht wurde, kannst Du nach Ende des Arbeitsverhältnisses wieder ALG I in gleicher Höhe für die Restanspruchsdauer beantragen.
Vergiß aber nicht, Dich spätestens 3 Monate von Ende der Befristung, arbeitssuchend zu melden. Ansonsten droht eine einwöchige Sperrzeit.
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