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ALG I - Antragstellung / Allgemeine Fragen Antrag auf Arbeitslosengeld I ( ALG I)
Ausfüllhinweise - Tips - Erfahrungen

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  #1  
Alt 24.06.2010, 18:41
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Standard angeblich kein Leistungsanspruch nach Meisterprüfung

Hallo,

ich hätte ein wichtiges Anliegen,
habe diese Woche meine Meisterprüfung kompl. beendet
und mich danach brav beim Arbeitsamt gemeldet und schon mal
vorab arbeitssuchend gemeldet.
Die überaus aussagekräftige Auskunft der netten Dame am telefon war
" Sie haben keinerlei Ansprüche bei uns " das wars auch schon.
Wo bekomme ich soetwas heraus?
Habe letztes Jahr im Februar meine 3 Jährige Ausbildung beendet, Danach ganz normal geareitet bis einschließlich Sept 09 und danach gings ab zurück auf die Schulbank in Vollzeit bis anfang dieser Woche.
Ich bin auf der suche ann aber schlecht sagen wie schnell oder wie langsam ich wieder arbeit finde.
Bin um jede Antwort dankbar.

Grüße
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  #2  
Alt 24.06.2010, 19:18
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Standard AW: ALG- und Leistungsanspruch während und nach Weiterbildun

Hallo,

bei Deiner Arbeitslosmeldung bekommst Du in der Regel einen ALG1-Antrag. Wenn nicht, besteh darauf! Den gibts Du am Besten persönlich ausgefüllt wieder ab.
Nach dessen Berechnung weißt Dus genau.

LG
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  #3  
Alt 24.06.2010, 19:29
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Standard AW: ALG- und Leistungsanspruch während und nach Weiterbildun

Vielen vielen dank,

also brauche ich keinen zweifel daran haben überhaupt etwas zu bekommen nach der Aussage der netten Mitarbeiterin.
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  #4  
Alt 24.06.2010, 20:51
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Standard AW: angeblich kein Leistungsanspruch nach Meisterprüfung

Hi,

das kommt darauf an, ob du die Voraussetzungen für Alg1 erfüllst. Wann war also dein letzer Arbeitstag und wann die Arbeitssuch-/Arbeitslosmeldung ?

Hier mal was das Amt dazu sagt:
Zitat:
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben
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  #5  
Alt 25.06.2010, 00:25
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Standard AW: angeblich kein Leistungsanspruch nach Meisterprüfung

Wegen dieser komischen Fristen habe ich schon öfter gelesen, dass man sich für mindestens einen Tag arbeitslos melden muss, ehe man mit der Schule oder dem Studium beginnt.

Aber dies

Zitat:
Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben
müsste doch in deinem Fall passen. Zwei Jahre vorher wäre Juni 2008. Dann zwölf Monate wäre Juni 2009. Da du bis September gearbeitet hast, hättest du ja sogar mehr wie 12 Monate.

Geändert von Step (25.06.2010 um 00:26 Uhr) Grund: Quote korrigiert
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  #6  
Alt 25.06.2010, 07:48
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Standard AW: angeblich kein Leistungsanspruch nach Meisterprüfung

Zitat:
Zitat von Ralph123 Beitrag anzeigen
Die überaus aussagekräftige Auskunft der netten Dame am telefon war
" Sie haben keinerlei Ansprüche bei uns " das wars auch schon.
@ Ralph123

wie schon erwähnt wurde, stelle einfach einen schriftlichen Antrag auf Alg1 und dann siehst du ja was dabei rauskommt. Solltest du keinen Anspruch haben, dann bekommst du das schriftlich, mit den dazugehörigen §, mitteteilt. Auf eine Aussage von der nette Dame am Telefon würde ich mich micht verlassen, die kann ja auch was falsch Verstanden hat oder wusste es nicht besser.

Für Alg 1 musst du nur diese Bedingungen erfüllen:
Zitat:
Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
  1. Sie müssen arbeitslos sein.
  2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
  3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
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