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ALG II - Bescheid Fragen & Antworten zum ALG II - Bescheid

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  #31  
Alt 20.07.2010, 10:20
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Ich bin es nicht Ich bin es nicht ist offline
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Standard AW: Ablauf Ihres Bewilligungszeitraum ?

@ aln - kenner ..

thanks für die ausführliche Antwort ..


Zitat:
Also ist es doch entweder so, dass das Programm hier ein Problem hat, oder der SB zwar einen 6 monatigen Bewilligungsbescheid rausgeschickt hat, sich die Akte aber auf Wiedervorlage gelegt hat und nunmehr monatlich die Verlängerung in A2LL eingibt.
was ich auch eher annehme ..

jedoch macht der SB dann ja wohl augenscheinlich die Auszahlung des ALG II Anspruches von dem unterzeichnen der EGV abhängig .. ( mehr oder minder ) ..

und das wäre in meinen Augen Nötigung in Form einer Rechtsbeugung ..


Zitat:
Ich würde gar nicht reagieren.
das wäre die effizienteste Lösung , scheitert aber häufig daran das die Bezieher finanziell keine Luft haben den Zeitraum bis zur Klärung finanziell zu überbrücken ..

am 30. Juli muss die Auszahlung erfolgen und dann kann erst reagiert werden .. ( bei Nichtauszahlung ) ..


Zitat:
Ich würde aufs Geld warten, würde es nicht kommen würde ich Leistungsklage i.V.m. Einstweilliger Anordnung und Gleichzeitigem Antrag auf Vergabe eines sofortigen Vollstreckungsvermerks beantragen.
würde auch nicht gleich / sofort beschieden , wäre aber die " charmanteste " und von mir bevorzugte Form .. ( denke das es dann sich bis zu 10 Tagen mit der Auszahlung verzögern könnte ) ..


Zitat:
Wie?

Das Rechtsmittel Widerspruch ist nur zulässig gegen einen Verwaltungsakt.
Die Zusendung eines Folgeantrages stellt keinen verwaltungsakt da, sondern ist als schlicht Hoheitlichen verwaltungshandeln zu deklarieren.
ich war da gedanklich 2 Schritte vorraus , da ich davon ausgehe das der Folgeantrag nichts anderes sagt als .... stell ihn , sonst gibts ein Geld ....


Zitat:
Noch fragen?
ja , aber die wäre off topic ...

von daher erst einmal bis hierhin DANKESCHÖN ..


@ duke ..

hast du soweit verstanden , worauf aln - kenner dich hinweisen wollte .... bzw. welche Wege / Lösungen / weitere Vorgehensweisen er aufgezeigt hat ?
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  #32  
Alt 20.07.2010, 22:14
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Standard AW: Ablauf Ihres Bewilligungszeitraum ?

Wow, ist ja beindruckend. Darf ich fragen woher du deine Information beziehst? Mal sehen ob ich das richtig verstanden hab:

1)
Zitat:
Zitat von aln-kenner Beitrag anzeigen
Ich würde gar nicht reagieren.
gefällt mir =)

2)
Zitat:
Zitat von aln-kenner Beitrag anzeigen
Ich würde aufs Geld warten
hmm, schlecht... Hab Rechnung die am 1. beszahlt werden muessen.

Zitat:
Zitat von aln-kenner Beitrag anzeigen
würde es nicht kommen
Davon gehe ich aus... weil es sich letzten Monat genauso abspielte.

3)
Zitat:
Zitat von aln-kenner Beitrag anzeigen
Leistungsklage i.V.m. Einstweilliger Anordnung und Gleichzeitigem Antrag auf Vergabe eines sofortigen Vollstreckungsvermerks beantragen.

Gleichzeitig würde ich eine nach dem 3F Schema (formlos, fristlos und fruchtlos) eine Fachaufsichtsbeschwerde einlegen, mit der Begründung der unterlassenen schlicht Hoheitlichen Handlung (Geldauszahlung).
Leistungsklage in Verbindung mit einer Einstweilliger Anordnung
+
Gleichzeitig Antrag auf Vergabe eines sofortigen Vollstreckungsvermerks
+
Fachaufsichtsbeschwerde mit Begründung der unterlassenen schlicht hoheitlichen Handlung

Richtig?

Der Folgeantrag bleibt also unbeachtet und ich soll den nicht abgeben?

Woher wisst ihr das alles?

Mfg
duke.
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  #33  
Alt 21.07.2010, 06:50
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Standard AW: Ablauf Ihres Bewilligungszeitraum ?

Zitat:
hmm, schlecht... Hab Rechnung die am 1. beszahlt werden muessen.
Zur sicherheit seiest du nicht gehindert den komplett zugeschickten Folgeantrag zusammenzutackern, ein kleines Briefchen aufzusetzen, dass du ihn zu deiner Entlastung zurück schickst und auf den geltenden Bescheid vom xx.xx.xxxx hinweist und aufgrund des bewilligten zeitraumes bis xx.xx.xxxx dich nicht in der Pflicht siehst erneut Leistungen zu beantragen und dies alles zusamm der ARGE zukommen zu lassen...

Zitat:
Der Folgeantrag bleibt also unbeachtet und ich soll den nicht abgeben?

Woher wisst ihr das alles?
Wieso sollte man etwas nochmalig beantragen, was einem per Verwaltungsakt bereits zugesprochen wurde...
Das zugeschicke ist doch reine Schikane, mehr nicht. Das Problem ist halt um sich wirklich mit denen anlegen zu können, brauch man ein gewisses Polster, ansonsten kann man es ja nicht darauf ankommen lassen und seine Ansprüche ggf. durchsetzen.

Der Antrag auf Vergabe des Vollstreckungsvermerks gehört entweder in die mündliche Verhandlung oder du holst ihn dir direkt nach Zustellung des Beschlusses beim SG ab... Alternativ, wenn das Sozialgericht weiter entfernt ist gehört es in den EA Antrag rein unter verweis auf die finanzielle Situation.


Man hat im übrigen selbst schon einiges durchgemacht, daraus lernt man, wie man mit gewissen Situationen umgeht.
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  #34  
Alt 03.08.2010, 13:55
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Standard AW: Ablauf Ihres Bewilligungszeitraum ?

so, nachdem ich auch diesen Monat kein Geld bekommen hab bin ich Freitag hin zur ARGE. Dort erführ ich dann, das die Ihr ComputerSystem neu aufspielen oder veränderung vornahmen und mal eben so bis Montag die Computer ausfallen! So ein netter Typ aus der Leistungsabteilung sagte mir er koenne mir deswegen heute keine Leistung auszahlen. Ich sprach Ihn noch auf das Problem mit den Folgeanträgen an, da meinte er: das bei mir "kein Hacken" in dem Feld sei... ich somit in der Luft schwebe. (darum die ganzen Folgeanträge) Da erst wieder ein Harken rein kommt, wenn das AUB Problem mit dem SB geklärt sei. Das ist somit Ihr Druckmittel, keine Leistung auszuzahlen!

Also spontan da heute hin:
Mein SB erklärte mir dann, dass es mit den Leistung kein Problem gäbe. Keine Sanktion - keine Sperre... ist doch alles Normal, kann er sich nicht erklären... (UNGLAUBWÜRDIG!)
ABER:
Da ich in den letzten Monaten vermehrt krank war... sind die davon ausgegangen das ich evtl. nicht vermittelbar bin. (um mich aus ALGII bezug heraus zu bekommen, denke ich) Das sollte ein Amtskittel herausfinden, den ich von der Schweigepflicht entbinden sollte! Darauf hatte ich keine Lust (was geht die ARGE mein Kreiheitsbild an?) somit habe ich die EGV nicht unterschrieben.

NUN hab ich die wahl... Morgenfrüh ein Termin und meine Leistung als Scheck oder Medizinischer Dienst der ARGE. Wobei schon angekündigt wurde das ich morgen wieder in so eine (meiner Meinung nach "Unnütze") Maßnahme gesteckt werde.

Wer die Wahl hat ... hat die Qual?
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Stichworte
arge, bewilligungszeitraum, folgeantrag


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