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| ALG II - Bescheid Fragen & Antworten zum ALG II - Bescheid |
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#31
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@ aln - kenner ..
thanks für die ausführliche Antwort .. Zitat:
jedoch macht der SB dann ja wohl augenscheinlich die Auszahlung des ALG II Anspruches von dem unterzeichnen der EGV abhängig .. ( mehr oder minder ) .. und das wäre in meinen Augen Nötigung in Form einer Rechtsbeugung .. Zitat:
am 30. Juli muss die Auszahlung erfolgen und dann kann erst reagiert werden .. ( bei Nichtauszahlung ) .. Zitat:
Zitat:
Zitat:
von daher erst einmal bis hierhin DANKESCHÖN .. ![]() @ duke .. hast du soweit verstanden , worauf aln - kenner dich hinweisen wollte .... bzw. welche Wege / Lösungen / weitere Vorgehensweisen er aufgezeigt hat ? |
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#32
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Wow, ist ja beindruckend. Darf ich fragen woher du deine Information beziehst? Mal sehen ob ich das richtig verstanden hab:
1) gefällt mir =) 2) hmm, schlecht... Hab Rechnung die am 1. beszahlt werden muessen. Davon gehe ich aus... weil es sich letzten Monat genauso abspielte. 3) Zitat:
+ Gleichzeitig Antrag auf Vergabe eines sofortigen Vollstreckungsvermerks + Fachaufsichtsbeschwerde mit Begründung der unterlassenen schlicht hoheitlichen Handlung Richtig? Der Folgeantrag bleibt also unbeachtet und ich soll den nicht abgeben? Woher wisst ihr das alles? Mfg duke. |
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#33
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Zitat:
Zitat:
Das zugeschicke ist doch reine Schikane, mehr nicht. Das Problem ist halt um sich wirklich mit denen anlegen zu können, brauch man ein gewisses Polster, ansonsten kann man es ja nicht darauf ankommen lassen und seine Ansprüche ggf. durchsetzen. Der Antrag auf Vergabe des Vollstreckungsvermerks gehört entweder in die mündliche Verhandlung oder du holst ihn dir direkt nach Zustellung des Beschlusses beim SG ab... Alternativ, wenn das Sozialgericht weiter entfernt ist gehört es in den EA Antrag rein unter verweis auf die finanzielle Situation. Man hat im übrigen selbst schon einiges durchgemacht, daraus lernt man, wie man mit gewissen Situationen umgeht. |
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#34
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so, nachdem ich auch diesen Monat kein Geld bekommen hab bin ich Freitag hin zur ARGE. Dort erführ ich dann, das die Ihr ComputerSystem neu aufspielen oder veränderung vornahmen und mal eben so bis Montag die Computer ausfallen! So ein netter Typ aus der Leistungsabteilung sagte mir er koenne mir deswegen heute keine Leistung auszahlen. Ich sprach Ihn noch auf das Problem mit den Folgeanträgen an, da meinte er: das bei mir "kein Hacken" in dem Feld sei... ich somit in der Luft schwebe. (darum die ganzen Folgeanträge) Da erst wieder ein Harken rein kommt, wenn das AUB Problem mit dem SB geklärt sei. Das ist somit Ihr Druckmittel, keine Leistung auszuzahlen!
![]() Also spontan da heute hin: Mein SB erklärte mir dann, dass es mit den Leistung kein Problem gäbe. Keine Sanktion - keine Sperre... ist doch alles Normal, kann er sich nicht erklären... (UNGLAUBWÜRDIG!) ABER: Da ich in den letzten Monaten vermehrt krank war... sind die davon ausgegangen das ich evtl. nicht vermittelbar bin. (um mich aus ALGII bezug heraus zu bekommen, denke ich) Das sollte ein Amtskittel herausfinden, den ich von der Schweigepflicht entbinden sollte! Darauf hatte ich keine Lust (was geht die ARGE mein Kreiheitsbild an?) somit habe ich die EGV nicht unterschrieben. NUN hab ich die wahl... Morgenfrüh ein Termin und meine Leistung als Scheck oder Medizinischer Dienst der ARGE. Wobei schon angekündigt wurde das ich morgen wieder in so eine (meiner Meinung nach "Unnütze") Maßnahme gesteckt werde. Wer die Wahl hat ... hat die Qual? |
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| Stichworte |
| arge, bewilligungszeitraum, folgeantrag |
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