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| Kündigung Sie sind gekündigt worden oder stehen kurz davor? |
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#1
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Hallo,
wollte eigentlich nur wissen ob mir (26 Jahre) eine Sperrung des Arbeitslosengeldes droht falls ich eine fristgerechte Kündigung seitens meines Arbeitgebers unterschreibe? Kurz zu meinem Fall: Da ich dem permanenten Druck von meinem Arbeitgeber (2 1/2 Jahre beschäftigt) nicht mehr standhalten konnte und sich das auch schon in Form von Gewichtsverlust, Magengeschwür u.s.w. bei mir bemerkbar machte wurde ich von meinem Hausarzt bis dato 8 Wochen krankgeschrieben! Da ich dieses Unternehmen nun auf Rat meines Facharztes nicht mehr betreten darf und auch nicht werde!!! (ärztliches Attest liegt vor) bekam ich den Tipp das ich mich solange wie möglich krankschreiben lassen soll um mich somit bei neuen Unternehmen aus ungekündigter Stellung (kommt immer besser) zu bewerben. DOCH DANN KAM POST!!! ![]() Kündigung hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.07. Und nochmal ein separater Brief Außergerichtliche Einigung bezugnehmend auf die Kündigung vom ..... bieten wir Ihnen eine außergerichtliche Einigung an. Mit der letzten Gehaltsauszahlung werden wir Ihnen eine Abfindungssumme in Höhe von 2,600 € überweisen. Somit entfallen sämtliche Ansprüche gegenüber Firma XY. Bin dann sofort am selben Tag noch aufs Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden. Hatte aber nur das Kündigungsschreiben dabei.... das mit der Abfindung dacht ich mir behalt ich vorerst für mich. Die nette Dame von der Agentur für Arbeit hat nur gemeint das ich mich momentan noch garnicht Arbeitssuchend melden kann da ich ja noch momentan krankgeschrieben bin. Jetzt würde mich nur interessieren ob bei einer fristgerechten Kündigung von Seiten des Arbeitsgebers bei meiner Sachlage eine Sperre des Arbeitslosengeldes aufgrund der Abfindungssumme eintreten kann?? Vielen Dank schonmal.... Und bitte nur Antworten die es auch verdienen so genannt zu werden... Gruß Michi |
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#2
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Wenn die Abfindung nicht für die Unterschreitung einer Kündigungsfrist gezahlt wird, bleibt sie anrechnungsfrei. Sie muß lediglich versteuert werden. Du solltest Dir das trotzdem genau durchrechnen, denn offensichtlich will der Arbeitgeber sich nur den Aufwand einer Kündigungsschutzklage ersparen, denn er hat keinen Grund für die Kündigung und dafür erscheint mir die Abfindung sehr gering für die Dauer Deines Arbeitsverhältnisses.
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| Stichworte |
| abfindung, fristgerecht, kündigung |
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