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#1
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guten tag an alle,
wir, das sind ca. 300 leute, wurden 01.10.2009 geküngdigt und haben nun alle einen VV vom BA bekommen, bei gleichem AG über eine ZAF für die hälfte vom ursprünglichen lohn, wieder zu arbeiten. wobei wir nur belogen und betrogen wurden. unsere frage ist .... können wir den VV ablehnen? danke für eure hilfe, kennen uns nicht so aus, sind zu 80% das erste mal arbeitslos! danke ... mfg .... tommy Geändert von Step (28.07.2010 um 18:39 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt und nacheditiert |
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#2
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War der VV mit RFB ?
Wenn es ums ALG I geht (was Du leider nicht erwähnt hast), dann führe Dir erstmal die Zumutbarkeitsregelungen insbesondere zum Punkt Arbeitsentgelt zu gemüte. Da hast Du schonmal einen groben Überblick, ob eine Arbeitsaufnahme bei der ZAF überhaupt zumutbar wäre.
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:::: Moderator :::: - FAQ & Hilfe - ALN-Portal - ONLINE BEWERBUNG - Arbeitsagenturhinweise SGB II - Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen. Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar, wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis in eigener Sache: Der Betrieb einer Webseite kostet neben viel Arbeit in unserer Freizeit auch Geld für die Servermiete und den Traffic.Wenn Sie also meinen, das Ihnen hier weitergeholfen wurde, würde sich der Forenbetreiber auch über eine kleine Spende wirklich freuen. Für diesem Fall bitten wir die Kontonummer für Spenden per PN bei den Moderatoren zu erfragen. |
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#3
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Danke für die Antwort.
Ja, es handelt sich um ALG I und wenn ich RFB richtig als Rechtsfolgenbelehrung interpretiere, dann ist der VV ohne RFB. Es steht nur dort: Bewerben Sie sich bitte umgehend ... und Bitte ergänzen Sie für diesen VV folgende Angaben bzw. kreuzen Sie Zutreffendes an und senden Sie dieses Formular an uns zurück. Wie sollen wir uns weiter verhalten? |
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#4
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Zitat:
Die stressfreiste Variante ist die Bewerbung mit den Nötigsten: Standardanschreiben (mit Gehaltsvorstellung Alternativ: Gar nichts tun und abwarten ob sich die AfA meldet. Wahrscheinlich tut sie das nicht. Wenn doch, geschieht dies durch ein Anhörverfahren zu einer möglichen Sanktion. Hier einfach angeben, daß die Stelle unzumutbar war, denn anderenfalls hätte der VV ja eine RFB enthalten, wodurch die Zumutbatrkeit amtsseitig überprüft worden wäre. Ggf. selbst den Grund angeben, weshab man die Stelle für unzumutbar gehalten hat.
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#5
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Hi,
eigentlich hat Step hier ja an alles schon gedacht, aber gelegendlich steht die Rechtsbelehrung auch auf der Rückseite des Stellenvorschlags, also das Kleingedruckte beachten ![]() Ansonsten wäre noch zu erwähnen das du bei einem möglichen Vorstellungstermin die "tollen" freiwilligen Fragebögen nicht ausfüllen und schon garnicht Unterschreiben musst. Erst wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben wird, muss man ggf manche Frage nachträglich dann angeben. Zitat:
Deswegen lieber erstmal so tun als hätte man wirklich Interesse und würde auch alle Daten angeben und spätesten wenn man dann die Einladung bekommt für ein Vorstellungstermin, dann blos nix Unterschreiben oder dann noch mal darauf Hinweisen das man da nicht aufgenommen werden will. |
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#6
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Zitat:
Okay, als Tip vielleicht noch, auch wenn es etwas teurer ist: Gerade bei ZAF`s die Bewerbung per Einschreiben mit Rückschein verschicken
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#7
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Hi Step,
meines Wissens braucht man das nicht zu erwähnen, sonder die ZAF muss sich hier dein Einverständnis holen und das ist oft das Kleingedruckte auf dem Fragebogen den man dann Unterschreiben soll. Sicherlich ist man mit Einschreiben auf der sicheren Seite, aber auf dauer etwas kostspielig. Solange die ZAF denkt sie hätte wieder einen doofen gefunden, solange gibt´s eigentlich keine Probleme. Wenn also das Anschreib gut ist und meldet sich 100% die ZAF und schon hat man den Nachweis. Was wärend dem Bewerbungsgespräch passiert, ja da war der SB ja nicht dabei und kann sich nur auf die Angaben von dir und der ZAF ein Bild machen. |
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#8
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Zitat:
Richtig. Deshalb habe ich ja auch auf die höheren Kosten hingewiesen.
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#9
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Zitat:
.Was haltet Ihr davon, wenn man die Internet Bewerbung der ZAF benutzt und eben fogendes am Ende der Bewerbung nicht akzeptiert! Zitat aus der Online Bewerbung: Dies ist kein Arbeitsvertrag! Ich bin stimme ausdrücklich zu, dass die W******** GmbH, mit Sitz in 31*** H*********, die in diesem Formular von mir angegebenen Daten und Angaben kostenfrei in Ihre Bewerberdatenbank aufnimmt und meinen anonymisierten Lebenslauf interessierten Unternehmen mit dem Ziel ein Arbeitsverhältnis herzustellen, zugänglich macht. Mir ist bekannt, dass ich diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen kann. Ich nehme zur Kenntnis, dass meine persönlichen Informationen und Daten von der W********* GmbH unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen absolut vertraulich behandelt und nur zweckentsprechend genützt werden. Bleibt wohl wieder das Problem mit dem beweisen, wenn darauf nicht reagiert wird und man muss ja eine Mailadresse angeben? Geändert von Step (29.07.2010 um 11:57 Uhr) Grund: Adresse und Firmenname entfernt, bitte keine Kontaktdaten im Klartext posten! |
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#10
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Du willst ernsthaft in deren Datenbank aufgenommen werden und auch, daß Deine Daten weitergegeben werden, und das bei einer ZAF
![]() Also den Punkt mit dem Arbeitsvertrag kannst Du Dir sparen. Den macht ja die ZAF und nichgt Du! Ansonsten...viel zu aufwendig. Wenn Du nichts schreibst, dann werden die ohnehin Deine Daten in den Pool aufnehmen. Warum muß man eine Mailadresse angeben? Die Postanschrift reicht aus. Und Online-Bewerbung bei ZAF....ich würde es nicht machen, zumal die ja dann gleich an Deine Emailadresse kommen.
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| arbeitgeber, derselbe, hälfte, kündigung, lohn, zaf |
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